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Irak - Menschenrechte und Krieg

amnesty international (ai-JOURNAL 01.03.2003)


In der Debatte der vergangenen Monate über einen möglichen militärischen Angriff auf den Irak haben die amerikanische und die britische Regierung wiederholt die schweren Menschenrechtsverletzungen an der irakischen Bevölkerung erwähnt und dabei auch auf die Berichte von amnesty international hingewiesen. ai wertet diesen selektiven Rückgriff auf ihre Berichte als zynischen Missbrauch zur Rechtfertigung eines Krieges. Seit 1986 drängte ai die UNO-Menschenrechtskommission ebenso regelmäßig wie erfolglos, sich ernsthaft mit der Situation im Irak zu beschäftigen. Erst 1991 - also nach der irakischen Besetzung Kuwaits - verabschiedete die Menschenrechtskommission eine erste Resolution über systematische Menschenrechtsverletzungen im Irak und ernannte einen UNO-Sonderberichterstatter für das Land. Doch das Interesse war nicht von Dauer. Schon im Waffenstillstandsabkommen nach dem Golfkrieg von 1991 fehlt eine Vereinbarung von Kontrollmechanismen zur Überwachung der Menschenrechte.

Dabei gehört die Angst vor willkürlicher Festnahme und Folter zum Alltag im Irak. Wer in den Verdacht gerät, er sei gegen die Regierung, wird abgeführt und verschwindet in einem der zahlreichen Gefängnisse oder Haftzentren der Geheimdienste. Betroffen sind alle Berufsgruppen und Schichten der Gesellschaft. Die Opfer sind in der Mehrzahl mutmaßliche oder tatsächliche Oppositionelle und ihre Familien sowie Angehörige verschiedener religiöser oder ethnischer Gruppen, insbesondere Kurden und Schiiten.

Eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Einschüchterung der Bevölkerung spielen die verschiedenen Geheim- und Sicherheitsdienste sowie die paramilitärischen Milizen. Die fünf wichtigsten Geheimdienste konkurrieren miteinander bei der Kontrolle über die irakische Gesellschaft, die Polizei und Armee und überwachen sich gegenseitig. Sie verfügen über ein weit verzweigtes Netz an Informanten und Spitzeln und sind keiner parlamentarischen oder ministeriellen Kontrolle unterworfen, sondern berichten direkt an den Präsident Saddam Hussein.

Doch nicht nur Einzelne, auch ganze Bevölkerungsgruppen geraten aufgrund ihrer Religion oder Volkszugehörigkeit ins Fadenkreuz der Sicherheitsdienste. Massive Repressalien und Zwangsvertreibungen sind die Folge. Betroffen ist vor allem die schiitische Bevölkerungsmehrheit des Irak. Sie steht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit unter dem Verdacht, die “fünfte Kolonne” des Erzfeinds Iran zu sein.

In den Jahren 1991 und 1992 setzte die irakische Regierung eine beispiellose Vertreibungskampagne gegen die hauptsächlich schiitischen “Sumpfaraber” in Gang, die traditionell in einem Sumpfgebiet am Zusammenfluss von Euphrat und Tigris lebten. Diese Region bot Deserteuren der Armee und Oppositionellen Unterschlupf. Durch die Bombardierung ihrer Dörfer, durch Massenverhaftungen und außergerichtliche Hinrichtungen und schließlich durch Deportationen wurden die Menschen vertrieben und die Sümpfe schließlich trockengelegt.

Auch die kurdische Zivilbevölkerung wurde in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Opfer von Zwangsvertreibungen, Massenverhaftungen, Hinrichtungen im Schnellverfahren, Tausende “verschwanden” oder kamen bei Angriffen der Armee ums Leben. Vor und nach dem Ende des irakisch-iranischen Krieges 1988 vertrieben Regierungstruppen Kurden aus ihren Dörfern im Nordirak. In der so genannten “Anfal-Kampagne” wurden innerhalb von wenigen Monaten Schätzungen zufolge 4.000 kurdische Dörfer und Städte zerstört. amnesty international liegen die Namen von rund 17.000 Kurden vor, die in diesem Zeitraum “verschwanden”.

Im Sommer 1997 begann eine neue Welle der Zwangsvertreibung aus den ölreichen Regionen um Kirkuk und Khanaqin nördlich von Bagdad. Opfer dieser Vertreibungen sind die nicht-arabischen Einwohner der Region - überwiegend Kurden, aber auch Turkmenen und Assyrer. Die irakische Regierung siedelt auf dem konfiszierten Land regierungstreue Araber an. Die Politik der Arabisierung dauert bis heute an.

Die 1990 vom UNO-Sicherheitsrat verhängten strengen Wirtschaftssanktionen haben das Leiden der irakischen Bevölkerung verstärkt. Das Ziel, die irakische Führung zu einer Zusammenarbeit mit den UNO-Waffeninspekteuren zu bewegen, wurde nicht erreicht. Dass die Sanktionen die Infrastruktur zerstört haben, ist mittlerweile unbestritten. Die Mittelschicht des Landes ist verarmt. Der Mangel an sauberem Trinkwasser und Medikamenten, eine schlechte medizinische Versorgung und Mangelernährung tragen dazu bei, dass die Sterblichkeitsrate unter Kleinkindern stark gestiegen ist. Nach zwölf Jahren Sanktionen ist die Häfte der irakischen Bevölkerung jeden Monat auf staatliche Lebensmittelrationen angewiesen, die 1996 durch das “Öl für Lebensmittel”-Programm ermöglicht wurden.

Während ein Krieg gegen den Irak immer wahrscheinlicher wird, ist es die Aufgabe von Menschenrechtsorganisationen die im Kriegsfall zu erwartenden gravierenden Menschenrechtsverletzungen an der irakischen Bevölkerung ins Licht der öffentlichen Aufmerksamkeit zu rücken.

ai kommentiert die Frage, ob der Einsatz militärischer Gewalt gerechtfertigt oder angemessen ist, grundsätzlich nicht. Als Menschenrechtsorganisation würde sie damit ihre Neutralität gefährden, die notwendig ist, um die Einhaltung geltender Menschenrechtsstandards in Konfliktsituationen zu überwachen. Deshalb konzentriert ai sich bei bewaffneten Konflikten darauf, von allen beteiligten Parteien die strikte Einhaltung des Kriegsvölkerrechts zu fordern, das strenge Schutzregeln für unbeteiligte Zivilisten beinhaltet. Jegliche Racheakte an der Zivilbevölkerung sind verboten. Im Golfkrieg 1991 sind Schätzungen zufolge zwischen 3.500 und 15.000 Zivilisten den Kampfhandlungen zum Opfer gefallen. Während der Niederschlagung der Aufstände der Kurden im Norden und der Schiiten im Süden im Frühjahr 1991 unmittelbar nach Kriegsende töteten irakische Truppen vorsätzlich Tausende von Zivilisten. Schätzungen sprechen von 20.000 bis 30.000 zivilen Todesopfern während des Bürgerkriegs. ai fordert im Falle eines Krieges, unter allen Umständen dem Schutz der irakischen Zivilbevölkerung Priorität einzuräumen.

Auch die Lage der Menschen, die vor Kampfhandlungen fliehen werden, gilt es zu bedenken. Vielen sind noch die Bilder irakischer Flüchtlinge in Erinnerung, die während des Golfkriegs 1991 in den Iran und die Türkei gingen. Für Hundertausende der rund zwei Millionen irakischen Flüchtlinge endete die Flucht in den Bergen vor der türkischen Grenze, denn die Türkei verweigerte den Flüchtlingen die Aufnahme. Schätzungen zufolge sind bis Mai 1991 zwischen 15.000 und 30.000 irakische Flüchtlinge an den harten Bedingungen der Flucht, an Infektionskrankheiten und durch Landminen gestorben. Bei einem erneuten Waffengang gegen den Irak ist nach vertraulichen Prognosen der UNO mit fünf Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen zu rechnen. Die meisten Nachbarstaaten haben bereits angekündigt, ihre Grenzen für irakische Flüchtlinge zu schließen und im Kriegsfall Flüchtlingslager auf der irakischen Seite der Grenze einzurichten. Ein solches Vorgehen würde einen Verstoß gegen das internationale Flüchtlingsrecht bedeuten. ai appelliert deshalb dringend an die Staaten in der Region, irakischen Flüchtlingen effektiven Schutz zu gewähren.

Da ein Krieg wahrscheinlich das Straßennetz, die Elektrizitäts- und Erdölproduktion weitgehend zerstören wird, erschwert sich der Zugang zur bedürftigen Bevölkerung mit Hilfslieferungen erheblich oder wird ganz unmöglich.

Angesichts der zu erwartenden Folgen eines militärischen Angriffs auf den Irak fordert ai insbesondere US Präsident Bush und den britischen Premierminister Blair auf, die humanitären Risiken eines Krieges sorgfältig abzuwägen, alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung einer humanitären Katastrophe zu ergreifen und ihrer Verantwortung für die Menschenrechte der irakischen Bevölkerung gerecht zu werden.

Ruth Jüttner

amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn, Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 - E-mail: info@amnesty.de

Siehe auch
amnesty international und die Irak-Krise

Online-Petition zum Mitmachen: Sorge um Sicherheit der Zivilbevölkerung im Irak und den Anrainerstaaten

Deserteure im Irak

Veröffentlicht am

26. Februar 2003

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