Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Kriegsrecht statt Vernunft?

15. September 2001; Erklärung der VDJ zu den außen- und innenpolitischen Reaktionen auf die Terroranschläge in den USA.

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V. (VDJ) ist von den verheerenden Terroranschlägen in den USA tief betroffen. Sie teilt ihre Trauer um die zahllosen unschuldigen Opfer dieses grausamen Verbrechens mit vielen Menschen auf der ganzen Welt. Die Täter und ihre Hintermänner müssen umgehend ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden, auch sind geeignete Maßnahmen zum Schutz vor ähnlichen Anschlägen unverzichtbar.

Bestimmte außen- und innenpolitische “Antworten” auf diese Terrorakte erfüllen die VDJ allerdings mit tiefer Sorge: Aus unserer Sicht ist es sehr bedenklich, diese Anschläge, so furchtbar sie auch sind, als “Krieg” gegen die USA zu werten und dementsprechend den Bündnisfall nach Art. 5 des NATO-Vertrages zu verkünden, bevor überhaupt die Urheber dieser Taten feststehen.

Die friedenssichernden Regelungen des Völkerrechts dürfen auch in dieser Situation nicht preisgegeben werden. Staaten, die sich selbst als Inbegriff der Zivilisation verstehen, dürfen mörderische Gewalt nicht mit noch mehr Gewalt beantworten, die dann doch meist Unschuldige trifft. Nicht Vergeltung, sondern weltpolitische Vernunft sollte das Gebot der Stunde sein.

Scharf abzulehnen sind auch innenpolitische Forderungen wie die des CDU-Politikers Rupert Scholz, die Bundeswehr künftig auch zum Schutz der Inneren Sicherheit einzusetzen. Mit guten Gründen lässt unsere Verfassung den Einsatz der Streitkräfte im Innern nur unter ganz engen Voraussetzungen zu, die hier unzweifelhaft nicht gegeben sind. Wenn Bundesinnenminister Schily die Auffassung äußert, die Abgrenzung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben sei nicht mehr gültig, ignoriert er damit elementare rechtsstaatliche Errungenschaften. Im Gegensatz zur zentralistischen Staatsgewalt einer Diktatur ist der Rechtsstaat gerade durch die Ausdifferenzierung der verschiedenen Exekutivbehörden und deren Befugnisse zum Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger gekennzeichnet.

Wer einer Entgrenzung staatlicher Machtbefugnisse das Wort redet - und sei es auch zum Schutz der Inneren Sicherheit - ebnet damit einer Entwicklung zum totalitären Machtstaat den Weg. Die Sicherheit und die Freiheit können nicht dadurch geschützt werden, dass man letztere abschafft. Im übrigen könnte selbst eine Diktatur, die keine Freiheitsrechte anerkennt, einen perfekten Schutz vor Verbrechen nicht leisten. Eine demokratische Zivilgesellschaft kann aber ihre eigenen Prinzipien nicht aufgeben, ohne sich selbst preiszugeben.

Veröffentlicht am

15. September 2001

Artikel ausdrucken