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Ob mit oder ohne Zuwanderungsgesetz: Umgang mit Flüchtlingen bleibt strukturell rassistisch

PRO ASYL zum Antirassismustag; 20. März 2002

Frankfurt, 20.4.2002: Am kommenden Freitag wird der Bundesrat über das Zuwanderungsgesetz entscheiden. Anlässlich des Antirassismustages der Vereinten Nationen am 21. März 2002 weist PRO ASYL darauf hin, dass unabhängig vom Schicksal des Zuwanderungsgesetzentwurfes eines sicher ist: Es bleibt auch künftig bei der strukturell rassistischen Ausgrenzung von Asylsuchenden durch das Asylbewerberleistungsgesetz und repressive Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes.

Indem das Asylbewerberleistungsgesetz unangetastet bleibt - in Teilen sogar verschärft wird - wird die durch nichts zu rechtfertigende Konstruktion eines besonderen Existenzminimums für Asylsuchende fortgeschrieben - weit unterhalb des Niveaus der Sozialhilfe. Damit wird eine Politik weitergeführt, die sich dazu bekennt, mit der erbärmlichen Gestaltung der Lebensumstände von Asylsuchenden andere bereits jenseits der Grenzen vom Kommen abzuschrecken. Dass es sich um eine Politik vorsätzlicher Verelendung handelt, zeigt sich unter anderem daran, dass die jetzige Bundesregierung wie ihre Vorgängerin zunächst die so genannten Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz jahrelang nicht erhöht hat. Der Versuch einer verspäteten und unzureichenden Erhöhung scheiterte vor kurzem am Widerstand der Länder im Bundesrat. In der Praxis bedeutet das: Seit Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes im Jahr 1993 bis heute hat es niemals eine Anpassung an die Preissteigerungsrate gegeben. In Verbindung mit der überwiegenden Zwangsversorgung mit Sachleistungen minderer Güte wirkt sich dies katastrophal auf die Situation der Betroffenen aus.

Ebenso wenig zu rechtfertigen ist die Fortschreibung der so genannten
Residenzpflicht, mit der die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden extrem eingeschränkt wird. Das unwürdige Betteln um Ausnahmegenehmigungen zum Verlassen des jeweiligen Landkreises wird weitergehen. Mit dem Zuwanderungsgesetzentwurf ist die Gelegenheit versäumt worden, hier liberalere Regelungen einzuführen und Asylsuchende z.B. lediglich zur Wohnsitznahme an einem bestimmten Ort zu verpflichten.

PRO ASYL beklagt, dass strukturelle Diskriminierung und Ausgrenzung durch Gesetze und Behördenpraxis hierzulande nicht als rassistisch begriffen werden. Wenn die Politik überhaupt bereit ist, über Rassismus in Deutschland zu sprechen, so ist der Begriff meist für die physische Gewaltanwendung gegen “Fremde” reserviert. Ausgrenzungsideologien sind allerdings keine Domäne der extremen Rechten. Wer Flüchtlinge durch Gesetze marginalisiert, sie als Menschen mit minderen Rechten kenntlich macht, durch Lagerunterbringung, durch die Versorgung mit Sachleistungen, durch die Beschränkung der Bewegungsfreiheit signalisiert, dass diese Menschen in Deutschland unerwünscht sind, der nimmt in Kauf, dass der Ausgrenzung die Gewalttat auf dem Fuße folgt. Ausgrenzung lässt sich nicht begrenzen.

Veröffentlicht am

20. April 2002

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