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“Rassismus hat viele Gesichter” - Die soziale Ausgrenzug von Flüchtlingen

Von Michael Schmid

1. Es scheint kein Zufall zu sein, dass der Begriff “Rassismus” in Deutschland völlig verpönt ist. Er erinnert hierzulande wohl allzu sehr an die Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur. Insbesondere staatliches Handeln scheint bei uns von vornherein vom Vorwurf des Rassismus ausgenommen zu werden. Entsprechend rührt, wer im Zusammenhang mit der deutschen Asylpolitik und -praxis von “institutionalisiertem Rassismus” spricht, an einem Tabu. Und es ist nicht verwunderlich, wenn solches Reden leicht auf Ablehnung stößt.

Ist aber aufgrund der leidvollen deutschen Geschichte bereits von vornherein ausgeschlossen, dass die entsprechenden Lehren gezogen und Rassismus von Seiten des Staates und seiner Organe per se schon ausgeschlossen sind? Schön wäre es.

2. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Rassismus-Definitionen. Ich will “Rassismus” grob wie folgt definieren:

Rassismus liegt dann vor, wenn andere Menschen aufgrund bestimmter Merkmale wie Herkunft, Religion, Hautfarbe, Pass, Lebenslage, Geschlecht oder anderer gemeinsamer Merkmale als einheitliche Gruppe beschrieben werden, die von der eigenen Gruppe abweichen, und als Mitglieder dieser Gruppe diskriminiert werden. Dieser Diskriminierung liegt eine Konstruktion zugrunde, nach der bestimmte Merkmale von Menschen dann mit bestimmten Eigenschaften gekoppelt werden (z.B. wenn von der Hautfarbe oder Herkunft auf die geistige, kriminelle oder sexuelle Energie oder ähnliches geschlossen wird) und dadurch eine abwertende Bewertung vorgenommen wird.

Dabei macht es noch nicht unbedingt Sinn, jede Diskriminierung allein schon deshalb als rassistisch zu bezeichnen, weil sie einen Flüchtling trifft. Es ist aber sinnvoll und zulässig, dann von staatlichem Rassismus zu reden, “wenn die behördliche oder gesetzliche Diskriminierung eine Gruppe von Menschen trifft, die in pauschaler Weise diskreditiert und von einer Gleichbehandlung längerfristig ausgeschlossen wird, ohne sich dagegen wehren zu können.” (Kothen, A.: Rassismus hat viele Gesichter. Soziale Ausgrenzung von Flüchtlingen. S. 14ff.)

3. Und genau dies geschieht z.B. über die sogenannte Residenzpflicht, die es Asylsuchenden verbietet, sich in Deutschland frei zu bewegen. Asylsuchende werden zumeist zwangsweise in einer Sammelunterkunft untergebracht, meist weitgehend isoliert von ihrer Umwelt. Sie dürfen den ihnen als Wohnort zugewiesenen Landkreis nicht verlassen - nur in ganz seltenen Ausnahmefällen auf gesonderten Antrag.

In der Folge dieser Gesetze, die sich gegen die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und Flüchtlingen richtet, werden diese Menschen oft wie Kriminelle behandelt. Es finden sehr häufig erniedrigende Polizeikontrollen bei Flüchtlingen statt. Sie werden unter Umständen erkennungsdienstlich behandelt und unter Zwang fotografiert, es werden Fingerabdrücke abgenommen und eine Kriminalakte über sie angelegt.

Diese Kontrollen finden auf der Basis von äußerlich sichtbaren Unterschieden zu den weißen Mehrheitsdeutschen statt. So ist unser etwas dunkelhäutigerer Freund E. in den vergangenen zwei Jahren, seit er in Deutschland ist, auffällig oft in Polizeikontrollen geraten. Er hat auch einige Male Geldbußen wegen Verstosses gegen die Residenzpflicht bezahlen müssen. Bei 80 DM Taschengeld im Monat ein teures “Vergnügen”.

Obwohl seine Familie lange Zeit schon in Deutschland war, war er in einem Sammellager in einem anderen Bundesland untergebracht. Es hat viele lange Monate gedauert, bis die Familie endlich wieder zusammen leben durfte. Die Mühlen der Demokratie haben verdammt langsam gemahlen.

Und jetzt ist dies wieder so. Er ist inzwischen als Flüchtling entsprechend der Genfer Konvention anerkannt worden. Nachdem er seinen Paß endlich in Händen hielt, durfte er sich damit auch einen anderen Wohnort wählen. Er tat dies, indem er in eine größere Stadt zog, um seine Chancen auf Arbeit besser wahrnehmen zu können. Dort hat er inzwischen Arbeit und eine eigene Wohnung gefunden. So weit, so gut. Aber was bedeutet dies für die Familie. Seine Frau und sein Sohn wollten im Sommer ebenfalls in die eigene Wohnung ziehen. Doch wiederum dauert und dauert es. Die Erlaubnis läßt auf sich warten. Und weil im September das neue Schuljahr begonnen hat und der Sohn nach nachvollziehbarer Absicht der Eltern nicht einige Zeit nach Schuljahresbeginn einen Wechsel vornehmen sollte, wurde er in der neuen Stadt gleich eingeschult, ohne dafür die Erlaubnis der Ausländerbehörde zu erhalten. Doch was macht jetzt die Ausländerbehörde in Sigmaringen? Sie verbietet der Mutter umzuziehen, solange die Genehmigung dafür nicht vorliegt. Aber die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam, ziemlich langsam…

Ein sehr guter Freund von uns, der als Anwalt viel mit Asylsuchenden zu tun hat, meinte kürzlich: Die Bürokratie kann grausam sein - aus Gedankenlosigkeit, aber auch durch Absicht. Jedenfalls ist Mutter und Sohn dieser Familie eigentlich verordnet, in der Asylunterkunft in Gammertingen zu leben, weit weg von Mann und Sohn. Meldet sich die Mutter nur alleine zum “Taschengeldtermin” in Gammertingen, geht die Behörde von einem Getrenntleben aus und sie erhält für den beim Vater lebenden Sohn kein Taschengeld. Die Familie muss nun entscheiden, ob sie sich an die Anordnungen hält oder nicht. Wählt die Frau die Nähe ihrer Familie und versorgt das Kind auch in der Zeit, in welcher der Vater Geld verdient und den deutschen Sozialstaat somit entlastet, verstößt sie gleichzeitig gegen deutsche Gesetze. Sie muss damit rechnen, dass sie in eine Polizeikontrolle gerät, was aufgrund ihres von der deutschen “Normalbevölkerung” abweichenden Aussehens jederzeit passieren kann. Hält sie sich an das Gesetz, dann sind Mann und Kind selber ihrem Schicksal überlassen. Dazwischen muss sie sich von Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde ziemlich entwürdigend behandeln lassen.

Kein Ausnahmefall. All dies geschieht jeden Tag viel tausendfach in diesem unserem Land. Auch in unserer Nähe. In unserer Stadt. Ganz rechtmäßig - und dort, wo das Recht etwas anderes sagt, kann es von diesen Schwächsten unserer Gesellschaft kaum eingefordert oder eingeklagt werden. Rassismus hat viele Gesichter!

Durch unsere engen Kontakte zu vielen Asylsuchenden erfahren wir auch sonst, was es bedeutet, wenn diese Menschen weitgehend isoliert von ihrer Umwelt zwangsweise im Heim untergebracht sind. Ausgestattet mit einem minimalen Taschengeld können sie praktisch nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Selber Einkaufen ist nicht vorgesehen. Sie werden durch Sachleistungen zwangsversorgt und damit alltäglich entmündigt und erniedrigt.

In Gammertingen dürfen sie sogar “wählen”, was in dieses Paket hinein soll. Allerdings bestehen die Wahlmöglichkeiten aus einer äußerst begrenzten Liste. Dass die Qualität dabei oft hundsmiserabel ist, davon können wir uns immer wieder selber überzeugen. Aus eigener Anschauung weiß ich, dass es da z.B. auffällig viele Äpfel gibt, die von innen her bereits verfaulen. Oder die verschiedenen Mineralwasser, die wir nach und nach kennengelernt haben, mit denen soll scheinbar jeweils das weiter unterboten werden, was noch an Mineralien drin ist. Ich habe schließlich eine Mineralwassermarke entdeckt, die sage und schreibe gerade noch 2,5 mg Magnesium pro Liter enthält. In einem guten Mineralwasser befinden sich über 100 mg/l dieses so wichtigen Minerals, das die Blutgefäße im Körper weitet, Migräne und Muskelkrämpfe verhindert, zur Leistungssteigerung beiträgt und sich günstig auf die Psyche auswirkt. Ein echter Glücksbringer! Doch sollte die dafür erforderliche Tagesdosis von 300 mg Magnesium über derart miserables Mineralwasser aufgenommen werden, müssten glatt 120 Liter davon getrunken werden! Weil das niemand kann und auch sonstige Mineralstoffquellen und Vitamine in den Freßpaketen für die Flüchtlinge Mangelware sind, ist die Folge eine höchst ungesunde Ernährung. Dass Flüchtlinge auch durch die “Behandlung” bei uns krank werden, hängt sicher nicht nur an dieser minderwertigen Ernährung, aber auch an ihr.

Der deutsche Staat raubt mit diesen Maßnahmen Menschen, die alle ihre Heimat nicht grundlos verlassen haben, den letzten Rest an Würde, der ihnen verblieben ist. Deshalb bin nicht nur ich der Ansicht, dass das Asylbewerberleistungsgesetz, mit dem das Leben für Flüchtlinge so abschreckend wie möglich gestaltet wird, demokratisch legitimiertes Unrecht ist. Depressionen sind noch die geringste Folge dieses Lebens.

Es könnten noch viele Beispiele angeführt werden. Aber ich will es jetzt dabei belassen und verweise auf Materialien etwa von PRO ASYL und anderen.

4. Der Begriff vom “institutionalisierten Rassismus” ist zwar sicherlich provokativ. Doch er trifft doch ganz gut die Tatsachen der deutschen Asylpolitik und -praxis. Da bin ich mir mit vielen Menschen einig, die sich damit genauer befaßt haben und befassen. Ich habe auch jetzt extra nochmals mit meinem Freund geredet, jenem Anwalt mit viel Erfahrung in Sachen Asyl. Er hat mir ausdrücklich bestätigt, dass die von mir verwendeten Begriffe durchaus zutreffend seien.

“Institutionalisierter Rassismus” bedeutet nicht, dass ich meine, jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einer Ausländerbehörde sei Rassistin oder Rassist. Da gibt es eine große Bandbreite unterschiedlicher Einstellungen. Aber erbarmungs- und gnadenlos ist die deutsche Asylpraxis allemal und rassistisch geprägt.

Wenn ich das sage, meine ich natürlich wiederum nicht - um jeglichem Missverständnis durch oberflächliche “Denker” von vornherein zu begegnen -, dass ich unsere Gesellschaft insgesamt etwa auf dem Pfad des nationalsozialistischen Rassenwahns sehe. Doch Rassismus hat eben viele Schattierungen. Und jede Form von Rassismus verstößt gegen Menschenwürde und Menschenrechte, ist also schwerwiegendes Unrecht.

Abgesehen davon hat auch der Rassismus der Nazis nicht mit dem fabrikmäßigen Massenmord begonnen. Diesem einzigartigen Verbrechen gingen lange “mildere” Formen von Rassismus voraus. “Wehret den Anfängen” - so hieß eine Lehre aus den Schrecken des “Dritten Reichs”. Aber es hat ja in der Geschichte nicht nur den deutschen Rassismus der Nazis gegeben, sondern auch die US-Rassensegregation oder die Apartheid in Südafrika.

5. Ob wir nun beim Umgang mit Flüchtlingen von Rassismus reden oder mit Pastor Helmut Frenz von einem “System der Ohnmenschlichkeit”[Textverweis siehe unten]: Realität ist, um das einmal ganz vorsichtig auszudrücken, dass die Möglichkeit zur Ungerechtigkeit und zur Menschenrechtsverletzung in das System des Asylverfahrens eingebaut ist. Es steht deshalb eindeutig im Widerspruch zum Geist des Artikels 1 Grundgesetz, wo es heißt: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.”

6. Schließlich würde ich es aber schön und wichtig finden, dass die Christengemeinde sich nicht vornehmlich von unter Umständen etwas provozierenden Begrifflichkeiten distanziert, sondern sich ihrer Verpflichtung zuwendet, Flüchtlinge solidarisch zu begleiten, sie zu beraten, ihnen zu helfen. Zentrales Anliegen in der Bibel sind diejenigen, die von allen anderen an den Rand gedrängt und vergessen, mißhandelt und ans untere Ende der Gesellschaft abgeschoben werden. Der Gott der Bibel ist der Retter dieser Armen. Für sie hegt dieser Gott eine besondere Liebe. Wenn das nicht aus der Bibel klar ersichtlich ist, dann ist nichts aus der Bibel ersichtlich. Das ist von A bis Z offenkundig.

Deswegen können aus biblischer Sichtweise Fragen nach Armen und Unterdrückten, nach Verfolgten und Flüchtlingen, nicht als rein politische Angelegenheit behandelt werden. Es geht um eine grundlegende Ausrichtung der christlichen Gemeinde. Und es geht um etwas viel Tiefgreifenderes als um sozial-karitative Bedarfsdeckung. Es geht vielmehr darum, dass wir die Vorrangstellung der Armen in der Bibel für unser persönliches Leben, für unsere Gemeinden und Kreise sowie für unsere Welt neu entdecken. In einem wohlhabenden Staat wie der Bundesrepublik Deutschland ist die Nagelprobe für eine Treue zur Bibel wohl vor allem unsere Beziehung zu den Armen.

Jesus ist derjenige, der unter Entrechteten und Ausgestoßenen lebte und sich mit ihnen identifizierte. Er tat dies, um eine völlig neue Denk- und Lebensweise zu zeigen. Der Weg Jesu und der Propheten ist keineswegs ein Wohlfahrtsprogramm. Vielmehr geht es um eine Veränderung des Herzens, um eine Revolution des Geistes und einer Veränderung des Gewissens. Dieser Weg führt uns über jene landläufigen Ansätze hinaus, welche die Armen links liegen lassen, unter Kontrolle halten oder ihnen von isolierter und bequemer Warte aus “helfen” wollen. Er führt uns vielmehr in eine neue Beziehung zueinander. Es geht darum, dass unsere eigene Befreiung und die Befreiung der Armen zusammenhängt. Deshalb sollten wir - arm und reich - uns gemeinsam ans Werk machen.

Und weil Flüchtlinge an den Rand unserer Gesellschaft angesiedelt werden, müssen wir uns aufmachen und den Weg zu ihnen gehen, um ihnen zu bringen, was sie unbedingt brauchen: menschliche Zuwendung, menschliche Wärme, menschliches Verständnis. Erst dann werden wir die schlimme Lage der Flüchtlinge verändern können. Wir werden auch begreifen, was unsere Gesellschaft mit ihnen macht. Wir werden sie als unsere Schwestern und Brüder erkennen. Wir werden versuchen, sie zu schützen. Das wäre eigentlich die von der Bibel her gebotene Aufgabe von Christinnen und Christen. Welche Begrifflichkeiten wir dann zur Bezeichnung dessen wählen, was wir dabei erleben und erfahren, ist nicht das Wichtigste. Allerdings könnte es sein, dass sich die Begriffe bei genauem Hinschauen auf das verursachte Unrecht durchaus verschärfen.

Textverweis
Das Büchlein von Helmut Frenz, erster Flüchtlingsbeauftragter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Nordelbien, müsste eigentlich Pflichtlektüre für jede Christin, jeden Christen sein. Es ist mit dem Titel “Dein Haus ist meine Zuflucht. Gebete der Flucht, der Verfolgung und des rettenden Asyls. Die alten Psalmen in neuer Sprache” in der Publik-Forum Verlagsgesellschaft, Oberursel, erschienen

Veröffentlicht am

20. November 2001

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