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Der deutsche Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen ist skandalös

PRO ASYL kritisiert Schäubles Äußerungen zur europäischen Asylpolitik

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat am Rande des gestrigen EU-Ratstreffens der Justiz- und Innenminister die Niederlande als Vorbild eines restriktiven Umgangs mit Zuwanderern gepriesen. Nicht zum Vorbild nehmen wollte er sich die Asylanerkennungspraxis von EU-Ländern, die Flüchtlinge in wesentlich größerem Maße anerkennen als Deutschland. Schäubles Äußerung “wenn in Österreich mehr Menschen aus Tschetschenien Asyl bekommen als in Deutschland, kann und will ich daran nichts ändern”, kritisiert PRO ASYL als unangebrachte Bräsigkeit in Sachen Flüchtlingsschutz.

Denn dringend ändern müsste Schäuble die Praxis des ihm unterstellten Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bezüglich tschetschenischer Asylsuchender. Denen wird nämlich mit steter Regelmäßigkeit empfohlen, sich irgendeinen sicheren Ort in der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens zur Niederlassung zu suchen - obwohl Menschenrechtsorganisationen belegen, dass dies ohne Gefährdung nicht möglich ist. In Entscheidungen des Bundesamtes wird darüber hinaus erlittene Folter bagatellisiert. Das Ergebnis: Die Anerkennungsquote beträgt in Deutschland circa 12%, in Österreich über 90%.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte bei ihrem ersten Russlandbesuch auch Vertreter von Menschenrechtsorganisationen empfangen, die die Vorstellung einer “inländischen Fluchtalternative” für Tschetschenen in Russland kritisieren. “Schäubles Äußerung und die Behandlung tschetschenischer Flüchtlinge in Deutschland zeigen jedoch, dass die deutsche Asylpolitik weiterhin mit Putins Tschetschenienpolitik fraternisiert”, so PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic.

Schäuble hat sich in Brüssel außerdem dafür ausgesprochen, Sprachtests für Zuwanderer bereits im Herkunftsland durchzuführen. Dies führt schon bei der Migration im Rahmen von Familienzusammenführungen zu sozialer Selektion. Die entsprechenden Möglichkeiten sind zumindest für die Nicht-Begüterten in vielen Herkunftsländern nicht gegeben.

Die Vorstellung, dass der Ehepartner eines Flüchtlings im Verfolgerstaat ungestört einen Deutschkurs besuchen kann, ist lebensfremd. Genau diese Idee ist jedoch im aktuellen Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU enthalten. Zudem verstößt der Gesetzentwurf gegen europäisches Recht. Die entsprechende Richtlinie sieht nämlich vor, dass Integrationsmaßnahmen von den Angehörigen eines Flüchtlings erst nach dem Nachzug verlangt werden können.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Presseerkärung vom 22.02.2006, gez. Bernd Mesovic.

Veröffentlicht am

23. Februar 2006

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