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Rückkehr von Flüchtlingen in den Kosovo unzumutbar

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge soll alle Verfahren sofort beenden, die den Widerruf der Anerkennung von Flüchtlingen (BAFl) aus dem Kosovo zum Ziel haben. Das forderte am Freitag die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl. Die neuerlichen Gewalteskalationen im Kosovo zeigten, dass an eine Beendigung des Schutzes noch lange nicht zu denken sei. “Die Widerrufsverfahren kommen zur Unzeit.”

Seit dem letzten Jahr habe das BAFl auf breiter Front Widerrufsverfahren gegenüber anerkannten Flüchtlingen aus dem Kosovo eingeleitet, so Pro Asyl. Allein 2003 seien über 10.000 Widerrufsverfahren gestartet worden.

Ohne Rücksicht auf den individuellen Fall erwecke das BAFl in den massenhaft gefertigten Schreiben an die betroffenen Flüchtlinge den Eindruck, dass in jedem Fall der Anerkennungsbescheid zu widerrufen sei. Stereotyp heiße es: “Die tatsächlichen Verhältnisse haben sich in dem Nachfolgestaat Serbien und Montenegro erheblich verändert”, weshalb beabsichtigt sei, die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu widerrufen und festzustellen, dass auch keine Abschiebungshindernisse vorliegen.

“Diese pauschalen Ausführungen werden den tatsächlichen Verhältnissen im Kosovo nicht gerecht”, kritisiert Pro Asyl. Der UN-Flüchtlingskommissar habe wiederholt auf die besorgniserregende Sicherheitslage von Serben und anderen Minderheiten im Kosovo hingewiesen und dazu aufgerufen, Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo weiterhin internationalen Schutz zu gewähren und dies aus Anlass der jüngsten Gewalteskalation erneut bekräftigt.

Nicht nur aufgrund der unsicheren Lage, sondern auch aufgrund der psychosozialen Kriegsfolgen sei einer Vielzahl von Kosovo-Flüchtlingen eine Rückkehr nicht zumutbar, meint Pro Asyl. Traumatisierte Menschen, vergewaltigte Frauen, heimatlos gewordene Kinder und Angehörige von Minderheiten hätten berechtigte Furcht vor einer Rückkehr, selbst wenn sie nicht wieder misshandelt werden sollten.

Sei eine Rückkehr nicht zumutbar, dürfe der Flüchtlingsstatus nicht widerrufen werden. Sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention, als auch das Asylverfahrensgesetz trügen dieser Notlage Rechnung, indem sie bestimmten, dass von einem Widerruf abzusehen ist, wenn eine Rückkehr dem Ausländer unzumutbar sei. “Die Einführung dieser Bestimmung war eine Lehre, die Deutschland aus dem Nationalsozialismus gezogen hat”, weist Pro Asyl auf die Geschichte hin. “Man erkannte, dass man die Flüchtlinge, die aus Deutschland vor dem Nationalsozialismus geflohen waren, nach Kriegsende nicht zu einer Rückkehr in das Land der Täter zwingen durfte. Ist diese Lehre nach 60 Jahren vergessen?”

Veröffentlicht am

19. März 2004

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