Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

“Hau ab - Gesetz”: Bundestag entscheidet über erneute Asylrechtsverschärfung

Am Donnerstag steht der Gesetzentwurf "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" auf der Tagesordnung. Dieses Gesetz baut Deutschland vom Aufnahmeland zum Abschiebeland um und perfektioniert die Abschiebemaschinerie, um die Betroffenen außer Landes zu schaffen. PRO ASYL appelliert an den Deutschen Bundestag, das Gesetz nicht zu beschließen.

Der "Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (PDF)" sieht unter anderem vor, im Asylverfahren durch die Massenauslesung von Handydaten den "gläsernen Flüchtling" zu schaffen. Nach einem erneuten Änderungsantrag soll das Bundeskriminalamt (BKA) nun auch Daten an Drittstaaten übermitteln dürfen.

Schutzsuchende sollen außerdem über die bisherige sechsmonatige Frist hinaus in Erstaufnahmeeinrichtungen festgehalten werden können. Das führt zu einer Dauerisolierung und erschwert für die Betroffenen den Kontakt zu Ehrenamtlichen, Beratungsstellen und Rechtsanwält*innen.

Zudem ermöglicht das Gesetz überfallartige Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung selbst für Menschen, die länger als ein Jahr geduldet sind. Betroffene werden in den Ausreisegewahrsam oder in Abschiebehaft genommen. Hier ist der Zugang zu Rechtsmitteln erschwert.

Das bereits vom Bundesverfassungsgericht verworfene Recht zur Vaterschaftsanerkennung wird nun im neuen Gewand eingeführt - auf Wunsch von CDU/CSU und SPD. Kinder bleiben so lange ohne geklärte Staatsangehörigkeit.

Zur Kritik des Gesetzentwurfs im Einzelnen:

Datenauslese der besonderen Art

Schon bei Stellung des Asylantrages werden die Asylsuchenden unter einen Generalverdacht gestellt, vorsätzlich getäuscht zu haben. Systematisch sollen bei rund der Hälfte aller Asylsuchenden die Handydaten ausgelesen werden. So wird es schon in der Gesetzesbegründung angekündigt. Damit entsteht eine massenhafte Auslesung. Dies ist ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre und aus Sicht von PRO ASYL und anderen Organisationen verfassungswidrig . Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für den gläsernen Flüchtling. Es ist zu vermuten, dass neben persönlichen Informationen wie Bilder und Nachrichten auch private Daten wie Kontakte zu Anwält*innen, Ärzt*innen oder Unterstützer*innen abgegriffen werden. Während das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung über den "Großen Lauschangriff" Eingriffe in die Privatsphäre ohne richterlichen Beschluss verboten hat, soll dies nun bei Asylsuchenden umgangen werden. Wie soll ein Asylsuchender Vertrauen in das Bundesamt im Asylverfahren entwickeln können, wenn dieselbe Behörde ihm zuallererst das Handy samt aller privater Daten abnimmt?

Zu befürchten ist, dass es dabei keineswegs bei Daten zur Feststellung von Staatsangehörigkeit und Identität bleiben wird. Schon bei der Sachverständigenanhörung vor dem Bundestag sprach das Bundesamt von der Prüfung materieller Angaben des Antragstellers. Eine Ausweitung auch auf Reisedaten kann nicht ausgeschlossen werden vor dem Hintergrund der Verhandlungen der neuen Dublin-IV-Verordnung und den Bestrebungen der Bundesregierung, Überstellungen gemäß Dublin rigoros durchzusetzen.

BKA mit BAMF-Zuständigkeiten

Besonders misstrauisch muss der Asylbewerber schließlich werden, wenn ein Änderungsvorschlag von CDU/CSU und SPD jetzt sogar das Bundeskriminalamt dazu ermächtigt, bestimmte erkennungsdienstliche Daten aus dem Asylverfahren anderen Drittstaaten zu übermitteln. Ausgenommen würden Herkunfts- und Verfolgerstaat, wobei die Verantwortung für diese Zulässigkeitsprüfung allein beim BKA liegt. Völlig außer Acht bleibt aber, dass diese Behörde keinerlei Kompetenzen für die Prüfung etwaiger Verfolgungen hat.

Lagerpflicht für alle

Die Bundesländer werden ermächtigt, grundsätzlich alle Asylsuchenden bis zum Ende der Asylverfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen festzuhalten. Dies verhindert Kontakte zu Ehrenamtlichen und Unterstützer*innen. Damit stehen sie sowohl im Verfahren als auch bei drohender Abschiebung ohne Hilfestellung da. Wir müssen davon ausgehen, dass so in hohem Maße Schutzsuchende nicht das Recht auf Asyl bekommen, das ihnen zusteht. Selbst Minderjährige werden von der Lagerpflicht nicht ausgenommen - das Kindeswohl bleibt auf der Strecke, damit wird schon gegen Völkerrecht und Europarecht verstoßen. Auch nach Begrenzung dieser Internierung auf zwei Jahre (!) laut einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD bliebe diese Regelung rechtswidrig.

Besonders drastisch zeigt sich diese Lagerpflicht im Zusammenhang mit den neuen Dublin-IV-Regelungen: Bislang endet die Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Dublin-Fälle ebenfalls spätestens nach 6 Monaten, weil bis dahin eine Überstellung erfolgen muss oder aber Deutschland zuständig wird. Die Dublin-IV-Verordnung kennt diese Frist nicht mehr. Ohne jegliche zeitliche Befristung soll der Ersteinreisestaat der EU zuständig bleiben, es soll also auf unabsehbare Zeit zurückgeschoben werden können. Ein Ausweg aus einer Situation, in der kein Mitgliedstaat den Antrag prüfen will, ist nicht zu sehen. Für diese Menschen entstehen Lager der Hoffnungslosigkeit. Derzeit würde das fast alle Dublin-Fälle betreffen, da nur 10 Prozent der Überstellungen tatsächlich vollzogen werden.

Personen, die sich über einen längeren Zeitraum geduldet in Deutschland aufhalten, sollen überraschend abgeschoben werden können - ohne vorherige Ankündigung. Bislang musste bei Duldungen von länger als einem Jahr die Duldung zunächst widerrufen und die Abschiebung mindestens einen Monat vorher angekündigt werden ( einmonatige Widerrufsfrist bei Abschiebungen nach § 60a Abs. 5 AufenthG ). Diese Regelung im Aufenthaltsgesetz soll für bestimmte Personengruppen ersatzlos gestrichen werden und für Personen gelten, die angeblich durch Identitätstäuschung oder durch Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung ihre Aufenthaltsbeendigung verhindert oder - laut Gesetzesbegründung - "verzögert" haben.

Es bleibt insbesondere offen, ob es sich um eine aktuelle Täuschungshandlung handeln muss oder nicht. Auch ein Änderungsantrag der Großen Koalition, der eine zeitliche Begrenzung versucht, macht dies nicht klarer. Der Begriff der "zumutbaren" Anforderungen ist ebenfalls nicht weiter konkretisiert. In der Praxis wird Flüchtlingen immer wieder ohne belastbare Begründung vorgeworfen, ihre Abschiebung selbstverschuldet verhindert zu haben. Die Regelung ist so unscharf formuliert, dass sie ein Einfallstor für Willkür sein kann.

Überraschungsinhaftierungen und -abschiebungen

Personen, die sich über einen längeren Zeitraum geduldet in Deutschland aufhalten, sollen überraschend abgeschoben werden können - ohne vorherige Ankündigung. Bislang musste bei Duldungen von länger als einem Jahr die Duldung zunächst widerrufen und die Abschiebung mindestens einen Monat vorher angekündigt werden ( einmonatige Widerrufsfrist bei Abschiebungen nach § 60a Abs. 5 AufenthG ). Diese Regelung im Aufenthaltsgesetz soll für bestimmte Personengruppen ersatzlos gestrichen werden und für Personen gelten, die angeblich durch Identitätstäuschung oder durch Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung ihre Aufenthaltsbeendigung verhindert oder - laut Gesetzesbegründung - "verzögert" haben.

Es bleibt insbesondere offen, ob es sich um eine aktuelle Täuschungshandlung handeln muss oder nicht. Auch ein Änderungsantrag der Großen Koalition, der eine zeitliche Begrenzung versucht, macht dies nicht klarer. Der Begriff der "zumutbaren" Anforderungen ist ebenfalls nicht weiter konkretisiert. In der Praxis wird Flüchtlingen immer wieder ohne belastbare Begründung vorgeworfen, ihre Abschiebung selbstverschuldet verhindert zu haben. Die Regelung ist so unscharf formuliert, dass sie ein Einfallstor für Willkür sein kann.

Rechtsstaatswidriger Freiheitsentzug

Neben der Abschiebungshaft gibt es zusätzlich die Möglichkeit des Ausreisegewahrsams mit niedrigeren Anforderungen - der nun von vier auf zehn Tage verlängert wird. Die Betroffenen haben dann aber nur eingeschränkt Chancen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um gegen die Abschiebung vorzugehen.

Väter unter Generalverdacht

Nach den Wünschen von CDU/CSU und SPD soll zu den weitreichenden Verschärfungen eine zusätzliche Hürde für die Anerkennung von Vaterschaften eingeführt werden. Väter sind nun regelmäßig in der Pflicht, ihre Vaterschaft zu beweisen - oftmals mit teuren Gentests. Dabei genügt bereits der Verdacht von "Missbrauchsindizien". Es kann schon ausreichen, dass die Mutter oder das Kind lediglich über eine Duldung verfügen und damit der Vater in Beweisnöte kommt.

Das Wohl des Kindes bleibt auch hier unberücksichtigt: Kinder können auf unbestimmte Zeit ohne familiäre, soziale und staatsbürgerliche Identität bleiben. Dem in der Verfassung verankerte Familienschutz wird so nicht ausreichend Rechnung getragen.

Abschiebemaschinerie wird in Gang gesetzt

Dieser Gesetzentwurf setzt eine Maschinerie in Gang, in der Schutzsuchende unter die Räder zu kommen drohen. PRO ASYL appelliert daher an den Deutschen Bundestag, das Gesetz nicht zu verabschieden.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - News vom 16.05.2017.

Veröffentlicht am

17. Mai 2017

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von