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Israel: Kriegsdienstverweigerinnen seit mehr als 100 Tagen in Haft

Tamar Alon und Tamar Ze’evi bereits das 6. Mal verurteilt

Am 6. März wurden in Israel drei Kriegsdienstverweigerinnen erneut zu mehrwöchigen Haftstrafen verurteilt. Tamar Alon und Tamar Ze’evi sind damit bereits zum sechsten Mal verurteilt worden, Atalya Abba Ben zum zweiten Mal. Connection e.V. protestierte heute bei der israelischen Regierung gegen die Verurteilungen, forderte ihre unverzügliche Freilassung und die Anerkennung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung.

Die 18-jährige Tamar Alon hatte am 16. November 2016 ihre Kriegsdienstverweigerung vor dem Rekrutierungsbüro in Tel Hashomer erklärt. Seitdem wurde sie insgesamt sechs Mal verurteilt, zuletzt zu 30 Tagen Haft. Nach Verbüßung ihrer Haftstrafe am 5. April 2017 wird sie damit insgesamt 132 Tage im Militärgefängnis gewesen sein.

Die 19-jährige Tamar Ze’evi hatte ebenfalls am 16. November 2016 vor dem Rekrutierungsbüro in Tel Hashomer ihre Verweigerung erklärt. Seitdem wurde auch sie sechs Mal verurteilt, zu insgesamt 129 Tagen Haft.

Die 19-jährige Atalya Ben Abba wurde zum ersten Mal am 7. Februar 2017 zu einer Haftstrafe verurteilt. Mit der neuen Verurteilung zu 30 Tagen Gefängnis wird sie ingesamt 50 Tage in Haft sein.

In Israel unterliegen auch Frauen der Wehrpflicht. Sie haben einen zweijährigen Dienst abzuleisten. Ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung existiert praktisch nicht. Kriegsdienstverweigerer und -verweigerinnen wurden in den vergangenen Jahren bis zu zehn Mal zu mehrwöchigen Haftstrafen verurteilt. Es ist daher davon auszugehen, dass alle drei Kriegsdienstverweigerinnen nach Verbüßung der aktuellen Haftstrafe erneut zu Gefängnisstrafen verurteilt werden.

Connection e.V. forderte heute die israelische Regierung auf, die Kriegsdienstverweigerinnen unverzüglich freizulassen. Connection e.V. bittet zugleich um Unterstützung der Kriegsdienstverweigerinnen. Protestschreiben an den israelischen Verteidigungsminister und Unterstützungschreiben an die Verweigerinnen können gesandt werden über.

Quelle:  Connection e.V. - 22.03.2017.

Veröffentlicht am

23. März 2017

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