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Der Sommer der Flüchtlingssolidarität - Ein Jahr danach

Vor einem Jahr, am 4. September 2015, traf die Bundesregierung die historische Entscheidung, Flüchtlingen aus Ungarn Aufnahme in Deutschland zu gewähren. Seitdem hat sich nicht nur die Flüchtlingspolitik, sondern auch die gesellschaftliche Gesamtsituation stark verändert. PRO ASYL wirft einen Blick zurück.

Die Bilder Tausender Flüchtlinge, die die europäische Fahne schwenkend über die Autobahnen in die westeuropäischen Staaten zogen , sind historisch. Viele Flüchtlinge waren im Sommer 2015 in Ungarn und anderen Staaten perspektivlos gestrandet. Einen Zugang zum Asylsystem gewährte man ihnen nicht, ebenso wenig die Unterbringung und Versorgung. Diesen Zustand der Entwürdigung nahmen die Flüchtlinge jedoch nicht hin, sie ließen sich nicht auf die Opferrolle reduzieren, sondern traten selbstbewusst als handelnde Akteur*innen auf. Ihr Marsch gen Westen war deswegen auch ein Aufbegehren gegen die Unwürdigkeit des aktuellen EU-Grenzregimes.

Am 4. September 2015 folgte die Entscheidung der Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel, den Flüchtlingen Aufnahme in Deutschland und die Übernahme ihrer Asylanträge zu gewähren. Angeblich ein "offener Rechtsbruch", wie nicht nur flüchtlingsfeindliche Akteur*innen, sondern auch viele Stimmen aus Politik, Medien und Zivilgesellschaft behaupten. Für sie ist die Rückkehr zum "Recht" gleichbedeutend mit einer Rückkehr zur Grenzabschottung. Mit dieser Sichtweise ist eine ahistorische Deutung der damaligen Ereignisse verbunden, die die gesellschaftliche Situation verkürzt als "Flüchtlingskrise" definiert und den Anschein erweckt, diese sei plötzlich vom Himmel gefallen. Ein Rückblick auf das vergangene Jahr muss daher den (historischen) Kontext des EU-Grenzregimes klar benennen und den gängigen Mythen entgegenwirken.

Aufnahme der Flüchtlinge war rechtsstaatlich geboten

Ähnlich wie beim Mauerfall der DDR wurde der "Grenzfall" vom August 2015 von einer Kommunikationspanne ausgelöst, die sich wie ein Lauffeuer über die Social-Media-Kanäle verbreitete. Eine interne Dienstanweisung aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geriet an die Öffentlichkeit, in der das BAMF erklärte, Überstellungen nach der Dublin-III-Verordnung bei syrischen Flüchtlingen nicht weiter zu verfolgen . Es handelte sich hierbei also nicht um eine Anordnung des Bundesinnenministeriums, vergleichbar mit den seit 2011 alljährlich erlassenen Rückschiebestopps nach Griechenland, sondern um eine Leitlinie für die Mitarbeiter*innen des BAMF, bei Dublin-Verfahren von Syrer*innen auf Überstellungen in das Land der Ersteinreise zu verzichten. Diese Anweisung erfolgte jedoch nicht nur aus humanitären Erwägungen. Da die Versuche, nach der Dublin-Verordnung abzuschieben, in der Praxis enorme Personalressourcen binden, obwohl nur wenige Personen tatsächlich überstellt werden können, spielten pragmatische Überlegungen eine wichtige Rolle. Im Jahr 2015 gab es insgesamt 44.892 Übernahmeersuchen von Deutschland an andere EU-Mitgliedstaaten, tatsächlich überstellt wurden jedoch nur 3.597 Personen. Überstellungen scheitern in der Praxis meist daran, dass Flüchtlinge in den zuständigen Staaten mitunter schwere Menschenrechtsverletzungen zu befürchten haben, die Staaten sich weigern, Asylsuchende zurückzunehmen oder der Widerstand in der Zivilgesellschaft zu groß ist.

Angesichts steigender Asylantragszahlen und eines massiven Antragsrückstaus, versuchte das BAMF durch die Herausnahme der Flüchtlingsgruppe mit den höchsten Anerkennungschancen, Personalressourcen freizumachen. Die öffentlich bekannt gewordene Dienstanweisung verbreitete sich schnell in ganz Europa und wurde auch vor dem Bahnhof in Ungarn rezitiert - einem der zentralen Staaten der Ersteinreise für Flüchtlinge im Jahr 2015. Das BAMF gab am 25. August über den Kurznachrichtendienst Twitter offiziell bekannt, dass "Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt [werden]." In diesen Tagen gingen die Bilder zehntausender Flüchtlinge, die auf ihrem Marsch über die europäischen Autobahnen kurzzeitig eine Grenzöffnung erzwangen, um die Welt.

Bundesregierung handelte rechtskonform

Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung agierte die Bundesregierung daraufhin keineswegs jenseits des Rechtsstaates, als sie den ankommenden Flüchtlingen Aufnahme im deutschen Asylsystem gewährte. Vielmehr ermöglicht Art. 17 der Dublin-III-Verordnung , dass die EU-Mitgliedstaaten im freien Ermessen die Zuständigkeit für Asylverfahren übernehmen können - selbst wenn die Asylsuchenden zuvor schon in anderen Staaten registriert wurden. Die Aufnahme der Flüchtlinge war also in Einklang mit der Dublin-Verordnung und damit keinesfalls ein Rechtsbruch, sondern vielmehr politisch und humanitär geboten. In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, was vor dem 4. September geschah: Im April 2015 ereignete sich das bislang schlimmste Flüchtlingsunglück im Mittelmeer mit insgesamt 845 Toten . Im August 2015 starben mitten in Europa 71 Flüchtlinge in einem luftdichten LKW . Ohnehin hatte das EU-Grenzregime im Jahr 2015 so viele Tote zu verantworten wie nie zuvor in seiner Geschichte - und das Sterben setzt sich auch 2016 ungebrochen fort. Die Entscheidung der Bundesregierung, die Schutzsuchenden aus Ungarn in Deutschland aufzunehmen, war nicht nur richtig und human, sondern auch dringend geboten, denn sie zielte darauf ab, ähnliche Katastrophen zumindest kurzfristig auf europäischem Boden zu verhindern. Die Folgen, die eingetreten wären, hätte die deutsche Bundesregierung anders gehandelt, lassen sich u.a. im ungarischen Flüchtlingslager Röszke erahnen, in dem den Flüchtlingen von der Polizei wie in einem Viehgehege Nahrung zugeworfen wurde . Nach Schließung der Balkan-Route wurde das griechische Elendslager Idomeni zum Prüfstein der europäischen Wertegemeinschaft, die kläglich dabei versagte, die Entrechtung der Schutzsuchenden mitten in Europa zu verhindern.

Die Krise des Dubliner Systems

Die Ereignisse aus dem vergangenen Jahr sind eng mit der Krise des Dubliner Systems verbunden, das erst im Zuge des "Sommers der Flüchtlingssolidarität" einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde. Das Dubliner System regelt in Europa die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Asylverfahren von Schutzsuchenden. Dabei gilt die Regel, dass Asylanträge im Staat der Ersteinreise oder der Erstregistrierung zu stellen sind. Die Flüchtlingsaufnahme wurde damit innerhalb der EU an die Außengrenzenstaaten ausgelagert - die westeuropäischen Staaten entledigten sich ihrer Verantwortung. Schon mit der Beschlussfassung der Dublin-II-Verordnung im Jahr 2003 wurde ein dysfunktionales System geschaffen, das die Aufnahme von Flüchtlingen gerade nicht als solidarische Gesamtaufgabe der EU regelte. Die Krise des Dubliner Systems beginnt deswegen nicht erst im Jahr 2015, sondern wurde zu diesem Zeitpunkt erst in verschärfter Form der Öffentlichkeit bekannt.

Über einen langen Zeitraum hinweg ignorierte ein Großteil der EU-Mitgliedstaaten die prekäre Situation von Flüchtlingen in den EU-Randstaaten, die dort zum Teil willkürlich inhaftiert wurden, mitunter sogar Folter und Misshandlungen erlitten und überwiegend menschenunwürdigen Zuständen ausgesetzt waren. Im Laufe dieser Zeit gab es einige juristische Erfolge vor den europäischen Gerichten: In den Urteilen wurde z. B. festgestellt, das Abschiebungen unter dem Dublin-Regime nach Griechenland aufgrund dortiger systemischer Mängel grundsätzlich nicht erfolgen dürfen und nach Italien besonders schutzbedürftige Personen allenfalls dann überstellt werden können, wenn dort tatsächlich eine angemessene Aufnahme sichergestellt wird. Die juristischen Klagen konnten zwar stückweise das Dubliner System menschenrechtlich korrigieren, nicht jedoch die systemischen Mängel beheben.

Im Jahr 2015 mehrten sich die Stimmen, die das Dublin-System für gescheitert erklärten. Bundeskanzlerin Merkel stellte in ihrer Rede vor dem Europäischen Parlament am 7. Oktober 2015 fest, dass das Dublin-Verfahren in seiner jetzigen Form in der Praxis obsolet sei und sich als nicht tragfähig erwiesen habe. Am 4. Mai 2016 legte die EU-Kommission dann einen Entwurf zur  Reform der Dublin-III-Verordnung vor, der jedoch keinerlei Verbesserungen vorsieht, sondern eine massive Verschärfung  des  geltenden Dublin-Systems darstellt. Die "Reformvorschläge" der Kommission sind nichts anderes als ein Programm zur Schwächung  von Flüchtlingsrechten in Europa. Obwohl sich gezeigt hat, dass das Dublin-System grundlegend funktionsuntüchtig ist, wird nur an den Symptomen herumgedoktert - zu Lasten der Schutzsuchenden. Statt mit einer "großen europäischen Lösung" haben wir es bei den Vorschlägen der EU-Kommission mit einer kollektiven Beschneidung von Flüchtlingsrechten zu tun.

Ein Jahr später muss konstatiert werden: Vom "Wir schaffen das" der Kanzlerin ist kaum etwas übrig geblieben. Auf den "Sommer der Flüchtlingssolidarität" folgte der lange Winter der Restriktionen, der bis heute anhält. Tatsächlich haben wir es weniger mit einer "Flüchtlingskrise" als mit einer Krise des Flüchtlingsschutzes zu tun. Es ist offen, ob die demokratischen Rechtsstaaten noch bereit sind, europaweit geltendes Recht achten. Das wird sich nicht zuletzt in den Verhandlungen über die Dublin IV-Verordnung zeigen, die nach der Sommerpause in die entscheidende Phase gehen.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - News vom 04.09.2016.

Veröffentlicht am

05. September 2016

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