Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Einigung im Atomstreit mit dem Iran: Senat nimmt Obama ans Gängelband

Die Regierung muss ein Abkommen mit Iran erst dem Kongress vorlegen. Erst dann können Sanktionen aufgehoben werden.

Von Andreas Zumach

Der US-Senat hat eine weitere Hürde für ein Abkommen über das iranische Nuklearprogramm errichtet, das die USA und weitere Regierungen bis spätestens zum 30. Juni mit Iran vereinbaren wollen. Der Auswärtige Ausschuss des Senats beschloss in der Nacht zum Mittwoch einstimmig einen Gesetzentwurf, der dem Kongress Einspruchsmöglichkeiten gegen ein Abkommen einräumt.

Im Gegenzug verzichteten die SenatorInnen nach intensiven Diskussionen mit der Regierung lediglich darauf, bereits die weiteren Verhandlungen mit Teheran durch neue Sanktionsbeschlüsse zu torpedieren.

Laut Gesetzentwurf muss Obama ein Abkommen mit Iran unmittelbar nach seiner Vereinbarung dem Kongress vorlegen. Dieser hat dann 30 Tage, das Abkommen gutzuheißen oder abzulehnen. Die Frist verdoppelt sich auf 60 Tage, sollte die Regierung das Abkommen dem Kongress erst nach dem 9. Juli vorlegen.

Im Fall einer Ablehnung durch den Kongress kann Obama innerhalb einer Frist von maximal zwölf Tagen sein Veto einlegen. Danach hätte der Senat noch einmal zehn Tage Zeit, um das Präsidentenveto zu überstimmen. Für die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit müssten allerdings mindestens 13 der 46 Demokraten im Senat mit den 54 Republikanern gegen den eigenen Präsidenten stimmen. Dieses Szenario gilt als höchst unwahrscheinlich.

Probleme vorprogrammiert

Während dieser gesamten Zeit von maximal 52 oder gar 82 Tagen darf die US-Regierung keine der Sanktionen gegen Iran aufheben, die durch Beschluss des Kongresses verhängt wurden.

Dieser Passus des künftigen US-Gesetzes könnte zu Problemen mit Teheran führen. Denn die am 3. April in Lausanne zwischen Iran und der Länderguppe 5+1 erzielte Rahmenvereinbarung sieht keine konkrete Mindestzeitspanne zwischen dem Abschluss des Abkommens und der Aufhebung von Sanktionen vor. In der Vereinbarung heißt es lediglich, dass die Sanktionen aufgehoben werden, sobald die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) die Umsetzung aller Vertragsverpflichtungen durch Teheran zertifiziert hat.

Diese Formulierung erlaubte dem iranischen Präsidenten Hassan Ruhani und Außenminister Mohammed Sarif bislang die Darstellung gegenüber der eigenen Bevölkerung, die Sanktionen würden zeitgleich mit dem spätestens für den 30. Juni geplanten Abschluss eines Abkommens aufgehoben. Das wäre theoretisch vor dem neuen Beschluss des US-Senats sogar fast möglich gewesen - vorausgesetzt, Teheran würde schon jetzt mit der Umsetzung der durch die Eckpunkte-Vereinbarung ja bereits absehbaren Vertragsverpflichtungen beginnen.

Das am Montag von Russlands Präsident Wladimir Putin verkündete Dekret zur Aufhebung des Lieferverbots von Flugabwehrraketen an Teheran erfolgte nach Auskunft russischer Diplomaten nicht zufällig kurz vor der Entscheidung im US-Senat. Moskau hatte das Lieferverbot 2010 unter westlichem Druck verhängt. Allerdings fallen die seinerzeit von Teheran bestellten S-300 Flugabwehrraketen mit einer Reichweite von unter 25 Kilometern nicht unter das im Juni 2010 vom UN-Sicherheitsrat verhängte Verbot der Lieferung von Raketen und anderen konventionellen Waffen an Iran.

Laut Putins Dekret sollen die Lieferungen an Teheran erst Ende des Jahres erfolgen. Bis dahin könnte auch nach Einschätzung von US-Außenminister John Kerry Iran seine Verpflichtungen aus dem Nuklearabkommen umgesetzt und die Aufhebung der von USA, EU und UNO verhängten Sanktionen gegen Iran zumindest begonnen haben.

Quelle: taz - 15.04.2015. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach.

Veröffentlicht am

17. April 2015

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von