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UN-Konferenz zum Waffenhandel: Die USA verweigern die Kontrolle

Auch das verwässerte UN-Abkommen zum Waffenhandel ist von den USA und acht anderen Ländern abgelehnt worden. NGOs finden die "Feigheit" der USA verblüffend.

Von Andreas Zumach

Der milliardenschwere internationale Waffenhandel bleibt bis auf Weiteres unreguliert. Die New Yorker Schlussverhandlungen der 193 UNO-Staaten über ein Abkommen zur Kontrolle und Eindämmung der Ex- und Importe von Rüstung und Munition (ATT) scheiterten in der Nacht zum Samstag am Widerstand von lediglich neun Ländern unter Führung der USA. Ob, wann und in welchem Rahmen die Bemühungen um ein Abkommen fortgesetzt werden, ist noch unklar.

Zu Beginn des letzten Verhandlungstags am Freitagmorgen hatte zunächst die US-Delegation erklärt, sie könne dem am Dienstag nach einem über sechsjährigen Verhandlungsprozess vorgelegten Entwurf für ein Abkommen nicht zustimmen, weil sie "mehr Beratungszeit" benötige. Dieser Verweigerungshaltung schlossen sich im Laufe des Tages Russland, China, Kuba, Venezuela, Nordkorea, Iran, Syrien und Ägypten an.

Für die Annahme des Vertragsentwurfs wäre der Konsens aller 193 Teilnehmerstaaten der Verhandlungen erforderlich gewesen. Diese prozedurale Regel hatten die USA und andere Länder bei der letzten Vorbereitungskonferenz für die New Yorker Verhandlungen im Februar durchgesetzt.

Bei Nichtregierungsorganisationen (NGOs) stieß insbesonders die Haltung Washingtons auf scharfe Kritik. "Der mangelnde Mut der Obama-Administration, diesen Vertrag heute zum Abschluss zu bringen, wird das Leben von hunderttausenden Menschen kosten, die künftig Opfer eines weiterhin unregulierten Waffenhandels werden", erklärte Scott Stedjan von Oxfam.

Die Direktorin von Amnesty International USA, Suzanne Nossel, bezeichnete die US-Haltung "als verblüffende Feigheit der Obama-Regierung, die in letzter Minute eine Kehrtwendung machte". Es sei "ein atemberaubender Verzicht auf Führung durch den weltweit größten Exporteur konventioneller Waffen, nur knapp vor einem historischen Durchbruch die Verhandlungen platzen zu lassen".

Ständige Drohungen von den USA

Die Verblüffung vieler NGOs war umso größer, weil die USA - während des gesamten Verhandlungsprozesses mit der ständigen Drohung, einen ihr nicht genehmen Vertragsentwurf bei der Schlussabstimmung abzulehnen, entweder im Alleingang oder in wechselnden Allianzen mit Russland und China - Syrien, Iran und anderen Ländern bereits zahlreiche Schlupflöcher und Ausnahmeregeln für bestimmte Waffensysteme und für Munition durchgesetzt hatte. Gemeinsam verhinderten Washington, Moskau und Peking auch, dass in den Vertragsentwurf verbindliche menschenrechtliche und entwicklungspolitische Genehmigungskriterien für die Lieferung von Waffen aufgenommen wurden.

Angesichts dieses schwachen Entwurfs war in New York zunächst erwartet worden, dass solche Staaten ihre Zustimmung verweigern würden, die - wie vor allem die Länder Afrikas und Mittelamerikas - ein stärkeres Abkommen angestrebt hatten. Auch aus den Delegationen Deutschlands und anderer westlicher Staaten hieß es, die USA hätten "den Prozess entgleisen" lassen. Vor der Präsidentschaftswahl werde nichts mehr in der Sache passieren.

Der argentinische Konferenzvorsitzende der New Yorker Verhandlungen, Roberto García Moritán, setzt darauf, dass die UNO-Generalversammlung im Herbst über den zunächst gescheiterten Vertragsentwurf abstimmt. Für eine Verabschiedung reicht dort die einfache Mehrheit der 193 Mitgliedstaaten. Einer Abstimmung über den derzeitigen Vertragsentwurf in der UN-Vollversammlung erteilten die USA aber bereits eine Absage.

Der Text enthalte "beachtliche Fortschritte", bedürfe aber "einer weiteren Überarbeitung", erklärte die Sprecherin des US-Außenministeriums, Victoria Nuland. Eine andere Option wären neue Verhandlungen außerhalb des UNO-Rahmens, initiiert durch Länder, die Interesse an einem starken Abkommen haben. So sind auch die beiden Verbotsabkommen für Antipersonenminen und Streubomben zustande gekommen.

Quelle: taz - 29.07.2012. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach.

Veröffentlicht am

29. Juli 2012

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