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Somalia-Hilfe: Auswärtiges Amt lässt Angehörige somalischer Flüchtlinge im Stich

PRO ASYL: Somalische Flüchtlinge in Deutschland haben ein Recht auf Familiennachzug - ihr Recht darf nicht durch Bürokratie vereitelt werden

Zahlreiche Politiker haben auf die Hungersnot in Somalia mit Spendenaufrufen reagiert. Neben UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon, Bundespräsident Christian Wulff und Entwicklungsminister Dirk Niebel rief auch Außenminister Guido Westerwelle die deutsche Öffentlichkeit auf, den Menschen in Somalia durch Spenden zu helfen.

Im eigenen Haus aber scheint es keine Bereitschaft zu geben, der Ausnahmesituation Rechnung zu tragen und zu helfen. Dies zeigt die Praxis der Visumsvergabe für Angehörige somalischer Flüchtlinge, die in Deutschland leben.

Wenn Flüchtlinge aus Somalia in Deutschland einen asylrechtlichen Schutz erhalten haben - 2010 waren das 378 Personen -, gewährt ihnen das deutsche Recht in Übereinstimmung mit den europäischen Vorgaben einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug. Das heißt, dass ihre Ehegatten, ihre minderjährigen Kinder, oder, sollten sie selbst minderjährig sein, ihre Eltern zu ihnen nach Deutschland kommen dürfen.

Den Anspruch auf Familiennachzug zu verwirklichen ist aber fast aussichtslos - dank der deutschen Bürokratie. Die deutsche Botschaft in Nairobi/Kenia - die einzige, die solche Anträge bearbeitet - nimmt Visumsanträge nur nach vorangegangener Terminbuchung über das Internet entgegen. Jeder Flüchtling, ob neu geboren oder Greis, muss einen eigenen Termin buchen. Diese werden im Halbstunden-Rhythmus vergeben und sind maximal für die nächsten vier Wochen buchbar.

Ein Blick auf die entsprechende Seite der Botschaft zeigt: alle Termine sind vergeben. Wird um Mitternacht ein neuer Tag freigegeben, sind diese Termine in Sekunden ausgebucht. Eine Familie braucht deshalb - wenn sie es denn überhaupt schafft - Monate, bis für alle Familienangehörigen Termine gebucht sind. Der Rechtsanspruch auf Familiennachzug nach Deutschland steht daher für viele nur auf dem Papier.

Angesichts der Hungersnot und der anhaltenden Gewalt in Somalia sind die in Deutschland lebenden somalischen Flüchtlinge in größter Sorge um ihre Familien. Dass die deutsche Bürokratie ihnen ihr Recht auf Familiennachzug vereitelt, wiegt angesichts der derzeitigen Katastrophe besonders schwer.

Anwälte berichten, dass wegen der langen Dauer der Visaverfahren Familienangehörige, die aus Somalia nach Kenia geflohen waren, in Haft kamen und nach Somalia zurückgeschoben wurden, wo sie jetzt von Hungersnot und Gewalt bedroht sind.

PRO ASYL fordert den Bundesaußenminister auf, seinen Spendenappellen an die deutsche Bevölkerung Taten im eigenen Haus folgen zu lassen: Den betroffenen Flüchtlingen muss es ermöglicht werden, Termine auch auf anderem Wege buchen zu können. Die Terminvergabe muss erleichtert und beschleunigt werden. Dazu ist dringend erforderlich, dass auch die deutschen Botschaften in den anderen Ländern der Region Anträge zum Familiennachzug von somalischen Flüchtlingen annehmen und bearbeiten.

Zwei konkrete Fallbeispielen, wie die deutsche Botschaft in Kenia das Recht von Flüchtlingen auf Familiennachzug behindert:

Frau F., die im Januar in Deutschland Flüchtlingsschutz erhielt, stellte einen Antrag auf Familiennachzug, um ihren Ehemann, ihre fünf eigenen Kinder und ihre zwei 10 und 11 Jahre alten Geschwister, die sie als Waisen in Obhut genommen hatte , nach Deutschland nachzuholen. Am 11. März bestätigte die deutsche Botschaft in Nairobi, den Antrag erhalten zu haben. Sie forderte alle betroffenen Familienmitglieder auf, bis zum 11. September 2011 persönlich in der Botschaft vorzusprechen. Trotz vieler Versuche von Frau F., von Caritas-Mitarbeitenden und von ihrem Anwalt gelang es nicht, im Online-Terminbuchungssystem der Botschaft auch nur einen der acht erforderlichen Termine zu buchen. Frau F.s Anwalt wies die Botschaft mehrmals darauf hin, dass die online-Terminvergabe nicht funktioniert. Die deutsche Botschaft behauptete, es würden fast täglich neue Termine hinzugeschaltet, das System werde in regelmäßigen Abständen geprüft. Die Botschaft hielt daran fest, dass Termine nur über das System gebucht werden können. Zuletzt bat der Anwalt von Frau F. die Botschaft am 5. Juli um einen Termin für alle Familienmitglieder. Die Botschaft antwortete bislang nicht.

Herr A. erhielt Ende 2010 Flüchtlingsstatus, im Januar 2011 stellte er einen Antrag auf Familiennachzug für seine Frau, seine fünf Kinder und zwei Kinder seines verstorbenen Bruders. Am 14. Januar bekam er eine Eingangsbestätigung der Botschaft und eine Frist von sechs Monaten mitgeteilt, innerhalb der die Familienmitglieder persönlich in der Botschaft vorsprechen müssen. Am 12. Mai teilte sein Anwalt der Botschaft mit, dass seine Mandanten widerholt vergeblich versucht hatten, einen Termin zu buchen und stellte einen Antrag auf einen Termin für alle acht Betroffenen. Der Anwalt erhielt bis heute keine Antwort.

Auf der Seite der Deutschen Botschaft Nairobi können Sie sich selbst ein Bild über die Terminvergabepraxis der Botschaft machen:

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.  - Pressemitteilung vom  27.07.2011.

Veröffentlicht am

05. August 2011

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