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Sportschuhe kommen nicht in die Tüte

Im Gespräch: Die Armutsforscherin Irene Becker über Aufstocker, die Folgen von Hartz IV und Familien, bei denen das Geld hinten und vorne nicht reicht


FREITAG: Die Bundesagentur für Arbeit meldete vergangene Woche, dass die Zahl der Arbeitnehmer, die von ihrem Lohn nicht leben können und zusätzlich Hartz IV beziehen, steigt. Hätte man das wissen können?

IRENE BECKER: Man hätte zumindest damit rechnen können, dass es immer mehr Aufstocker gibt, angesichts der Ausbreitung des Niedriglohnbereichs und des Drucks auf Arbeitslose, die auch weit unter Tarif bezahlte Tätigkeiten annehmen müssen. Wir haben bereits vor der Einführung von Hartz IV die Deregulierung des Arbeitsmarkts und eine Ausweitung des Niedriglohnsegments beobachten können. So wurden der Kündigungsschutz abgebaut, Leiharbeit und befristete Arbeitsverhältnisse ausgeweitet. Es ist sehr wahrscheinlich, dass von der Ausweitung der Hartz-IV-Zumutbarkeitskriterien die Lohnentwicklung und Lohnstruktur nicht unberührt bleiben.

Kann man mit dieser Wirkung auf die Löhne bereits eine vorläufige Bilanz von Hartz IV ziehen?

Die Hartz-Reform sollte ja eigentlich Bedürftige schneller in Arbeit bringen. Dies wird noch evaluiert, aber mir scheint, sonderlich erfolgreich war man hier nicht. Andererseits wird häufig gesagt, Hartz IV macht arm. Solche plakativen Aussagen stütze ich nicht. Die alte Sozialhilfe war auch nicht gerade großzügig, mal abgesehen von den differenzierteren Regelungen für Familien und den "einmaligen Leistungen". Und dort gab es auch Sanktionen. Was sich verändert hat ist, dass heute nahezu alles, was nicht gerade sittenwidrig ist, als zumutbar gilt. Das ist verglichen mit dem früheren System eine Verschärfung des Drucks mit den entsprechenden Folgen für die Löhne.

Auch für den ersten Arbeitsmarkt?

Ja, auch für den ersten Arbeitsmarkt. Wenn es am unteren Ende rutscht, dann rutscht alles mit, auch der mittlere oder der untere Mittelbereich. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren immer klar gesagt, es gebe zu wenig Niedriglöhne. Wir haben hier ein längerfristiges Armutsproblem, wenn man nicht zu flächendeckenden Mindestlöhnen kommt.

Die Anzahl der Klagen vor Sozialgerichten sind seit der Einführung von Hartz IV immens gestiegen. Manche Sozialgerichte mussten ihr Richter-Personal verdoppeln, die Anzahl der Verfahren hat sich an manchen Gerichten verdreifacht. Was ist die Ursache dieser Klageflut?

Mangelndes Wissen über die gesetzlichen Details sowohl bei den Antragstellern, als auch teilweise bei den Mitarbeitern in den ARGEN, denn diese Details sind häufig geändert worden. Es gibt Ermessensspielräume, die zu einer Unsicherheit bei den Mitarbeitern führen. Man muss aber auch sehen, dass wir eine wesentlich höhere Zahl der Betroffenen haben als vor Hartz IV. Wir haben ja vorher die Arbeitslosenhilfe gehabt. Die ist viel problemloser abgewickelt worden. Da gab es nicht so viele Kann-Vorschriften, Fragen, ob eine Wohnung angemessen ist, ob eine Arbeit zumutbar ist für eine Frau mit einem dreijährigen Kind und so weiter. Die Arbeitslosenhilfeempfänger sind ja mehrheitlich in Hartz IV gelandet. Es gibt folglich mehr kritische Fälle.

Seit vier Jahren ist Hartz IV in Kraft. Mittlerweile müssten doch viele rechtliche Unsicherheiten geklärt sein?

Das Problem ist, dass vieles vom Gesetzgeber nicht abschließend geregelt ist. Zusätzlich gibt die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig neue Verwaltungsanweisungen heraus. Jetzt zum Beispiel die Anweisung, Hilfebedürftige seien darauf hinzuweisen, dass sie Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag hätten.

Aber Hartz-IV-Empfänger haben doch gar keinen Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld?

Nein, haben sie nicht, aber viele ARGEN gehen jetzt dazu über, die so genannten Aufstocker darauf hinzuweisen, sie könnten Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen und würden damit aus dem Hartz-IV-Bezug fallen. Die Bundesregierung hat die Mindesteinkommensgrenzen für den Bezug von Kinderzuschlag gesenkt. Damit scheint eine Verschiebung von Aufstockern aus dem Hartz-IV-Bezug in den Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld beabsichtigt zu sein. Wenn sie dieser Empfehlung folgen, fehlt bei manchen Familien dann oft bereits das Geld, bevor diese anderen Leistungen überhaupt bewilligt werden. Das geht in die falsche Richtung.

Mit der Absenkung der Einkommensgrenzen für den Kinderzuschlag wollte die Bundesregierung etwas gegen die Kinderarmut tun. Ist das gelungen?

Diese Maßnahme geht zwar in die richtige Richtung, wird aber doch kaum eine Wirkung haben. Letztlich müsste es darum gehen, Familien, die bisher keine Transferleistungen erhalten haben, aus der verdeckten Armut zu holen. Manche Familien, die in Armut leben, wollen offenbar nicht Hartz IV beziehen. Ich bin der Meinung, sie sollten dann wenigstens den Kinderzuschlag erhalten. Beim Kinderzuschlag müsste man jede Hemmschwelle abbauen. So wie es beschlossen wurde, ist es halbherzig.

Stehen wir nicht im internationalen Vergleich ganz gut da, was die staatliche Unterstützung von Kindern angeht?

Das Problem der staatlichen Transfers für Kinder ist, dass sie wenig zielgerichtet sind. Wenn man Familienförderung insgesamt anschaut, ist bereits ein großer Teil das Ehegattensplitting, was auch Familien ohne Kinder zugute kommt. Ein weiterer großer Teil ist das Kindergeld, das für alle gleich nach dem Gießkannenprinzip gewährt wird - und deshalb ebenfalls nicht zielgenau auf die bedürftigen Kinder gerichtet ist.

Gerade wird ja auch wieder die Höhe des Regelsatzes für Kinder diskutiert …

Ich habe untersucht, wofür Familien im unteren Einkommensbereich Geld ausgeben müssen. Gerade für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren sind die 60 Prozent des Regelsatzes, derzeit 211 Euro, die sie bekommen, viel zu wenig. Das hessische Landessozialgericht bemängelt dies, weil diesen Kindern damit keine ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten gewährt werden. Jetzt wird das Bundesverfassungsgericht den Regelsatz prüfen.

Armut unter Kindern und Jugendlichen wird immer wieder mit dem Hinweis relativiert, den Jugendlichen fehlte nur das Geld für Markenkleidung. Was halten Sie davon?

Es geht überhaupt nicht um Markenkleidung. Kinderarmut bedeutet in Deutschland zum Beispiel, dass Kinder nicht zum Fußballverein können, wegen der regelmäßig notwendigen Sportschuhe, es gibt kein angemessenes Taschengeld, Kinder nehmen Geburtstagseinladungen nicht an, weil das Geld für ein Geschenk fehlt und man sich schämt, mit leeren Händen zu kommen. Nachhilfeunterricht kann nicht bezahlt werden. Die Kosten für Schulausflüge müssen an anderer Stelle mühsam eingespart werden. Die Familien können auch keine gemeinsamen Ausflüge und Unternehmungen machen. Oder es kann zum Beispiel ein Interesse an Musik oder eine Begabung nicht gefördert werden. Viele kostenlose Angebote wie Schul-AGs sind meistens auch mit indirekten Kosten verbunden, wie zum Beispiel Notenkauf oder einem Übungsinstrument. Dazu reicht der Regelsatz nicht.

Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung geht von einer Armutsrate von 14 Prozent aus. Andere Studien sprechen von 18 Prozent. Können Sie erklären, warum die Werte unterschiedlich sind?

Die wesentlichen Studien setzen die Armutsgrenze bei 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens an, das sind derzeit etwa 800 bis 900 Euro. Die Ergebnisse sind unterschiedlich, weil verschiedene Datenquellen verwendet werden. Es handelt sich um Stichproben, die generell einem mehr oder minder großen Zufallsfehler unterliegen, aber auch systematischen Verzerrungen. Wir müssen zum Beispiel davon ausgehen, dass an allen freiwilligen Erhebungen, Haushalte, denen es gut geht, sich eher beteiligen als die von Ausgrenzung bedrohten, also auch ausländische oder extrem reiche Haushalte. Das, was wir messen, ist immer eine Untergrenze von Ungleichheit. Sie ist tendenziell eher höher. Aber wichtig ist: Alle Statistiken stimmen darin überein, dass wir eine steigenden Trend zur Armut haben.

Das Gespräch führte Connie Uschtrin

Irene Becker ist Wirtschaftswissenschaftlerin und arbeitet zur Zeit im Projekt "Soziale Gerechtigkeit" der Hans-Böckler-Stiftung.

 

Quelle: FREITAG. Die Ost-West-Wochenzeitung   50 vom 11.12.2008. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.

Veröffentlicht am

16. Dezember 2008

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