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Airbase-Prozesse (Irak-Krieg 2003) gegen Friedensbewegung: Sitzblockade-Prozess wurde vertagt - keine Nötigung!

Von Martin Singe/Manfred Stenner

Am 20. August 2007 hat das Amtsgericht Frankfurt unter dem Vorsitz von Richter Fiebig erneut über den Straftatvorwurf der Nötigung (§ 240 StGB) beraten. Franziska Senze aus Münster, Klaus Bade aus Starnberg und Ulrike Klug-Kuranel aus Kassel war vorgeworfen worden, sich während des Beginns des Irak-Krieges am 28.3.2003 an einer gewaltfreien Sitzblockade an der US-Airbase Frankfurt beteiligt zu haben.

Im vorliegenden Fall hatten die Angeklagten Sprungrevision gegen die Verurteilung durch das Amtsgericht vom 29.10.2004 eingelegt. Am 18.1.2006 verwies das OLG die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das AG zurück. Die Feststellungen des AG-Urteils seien “unvollständig und lückenhaft” und könnten den Schuldspruch nicht tragen. Der neuerliche AG-Prozess wurde am 25.9.2006 eröffnet und wegen erheblichen Zeitmangels auf den 20.8.2007 vertagt.

Aufgrund der OLG-Entscheidung von September 2005 in parallelen Verfahren machte Richter Fiebig eingangs informell deutlich, dass eine Verurteilung wegen Nötigung unwahrscheinlich, aber eine Überführung in ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angezeigt sei, falls die Angeklagten einer Verfahrenseinstellung nach § 153 Abs. 2 (geringe Schuld; kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung) nicht zustimmen würden.

Nach kurzer Beratungspause wurden zwei Verfahren abgetrennt und eingestellt. Das Verfahren gegen Franziska Senze wird - konzentriert auf den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit - fortgesetzt werden. Die Beweisanträge der Verteidigung für diesen nun erhobenen Vorwurf werden dem Gericht zum Verfahren am 31. August 2007 vorgelegt.Anmerkung: Neuer Prozesstermin: Freitag, 31.8.2007, 9.00 AG Frankfurt, Gebäude E, Raum 25

Die Angeklagte Senze will sich auf den Rechtfertigenden Notstand berufen, dem gemäß auch im Falle des Vorwurfes eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein Freispruch möglich ist. Die Gründe für diesen Rechtfertigenden Notstand speisen sich sowohl aus der Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Kriegs als auch aus der Angemessenheit und Geeignetheit des Zivilen Ungehorsams als gewaltfreie Aktionsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, gegen den Krieg politischen Widerstand auszuüben. Die Bundesregierung hatte den völkerrechtswidrigen US-Angriffskrieg auf den Irak im März 2003 massiv unterstützt (Gewährung von Überflugrechten, AWACS-Einsätze, Bundeswehr-Schutz für US-Kasernen usw.) und hat damit selbst völkerrechts- und verfassungswidrig gehandelt. Dagegen galt es friedenspolitisch aktiv zu werden und zu handeln.

Martin Singe, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Köln Manfred Stenner, Netzwerk Friedenskooperative, Bonn

Quelle: Komitee für Grundrechte und Demokratie   und Netzwerk Friedenskooperative   - Pressemitteilung vom 20.08.2007.

Fußnoten

Veröffentlicht am

21. August 2007

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