Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

EnBW will AKW-Sicherheitsvergleich umgehen

Der Energiekonzern EnBW hat Klage gegen das Bundesumweltminsterium eingereicht. Das BMU verzögere eine Entscheidung über die Laufzeitverlängerung des AKW Neckarwestheim 1, heißt es. Tatsächlich fürchtet das Unternehmen einen Sicherheitsvergleich des Uralt-Reaktors mit anderen Atommeilern.

Neckarwestheim 1 müsste nach derzeitigem Stand Ende 2008 stillgelegt werden. Doch im Dezember 2006 beantragte EnBW beim Umweltministerium, knapp 47 Milliarden Kilowattstunden Strom vom jüngeren Block 2 auf den älteren Block 1 übertragen zu dürfen. Damit könnte der Uralt-Meiler bis 2017 am Netz bleiben. Im Gegenzug soll dafür Block 2 vier Jahre früher - 2017 statt 2021 - den Betrieb einstellen.

Der EnBW-Plan entspricht nicht dem Grundgedanken des Atomkonsenses. Der Vertrag sieht aus Sicherheitsgründen im Regelfall die Übertragung von älteren auf jüngere Atommeiler vor. Der umgekehrte Fall ist nur im Ausnahmefall erlaubt. Er muss vom Bundesumweltminister genehmigt werden. Der verlangt nun einen Sicherheitsvergleich zwischen den beiden Blöcken. Daran aber ist dem Energiekonzern offensichtlich nicht gelegen.

Schlampereien und Unfähigkeit

Neckarwestheim 1 ist uralt. Im Jahr 1972 wurde mit dem Bau begonnen, 1976 der kommerzielle Betrieb aufgenommen. Im Laufe der Jahre wurden zahlreiche Schlampereien und Handhabungsfehler bekannt. So stellte sich 2002 heraus, dass ein für die Sicherheit wichtiges Bauteil falsch herum eingebaut worden war.

Ebenfalls 2002 benutzte ein Mitglied der Reaktormannschaft einen falschen Greifer, um Brennelemente umzusetzen. Ein schwerer Fehler, der zum Absturz und zur Beschädigung des Elements führen kann. Die Entdeckung des Vorfalls führte zu einem vorsorglichen Räumungsalarm. Es war reinem Glück zu verdanken, dass alle Brennstäbe des Brennelements intakt geblieben waren.

Nach dem Pannensommer 2002 stellte die Reaktorsicherheitskommission bei einer Untersuchung schwere Defizite fest: mangelnde Sorgfaltspflicht, fehlendes Fachwissen, schlechte Arbeitsorganisation. Doch der Betreiber zog keine Konsequenzen aus der Analyse. Schon 2003 ereignete sich ein weiterer Vorfall, der auf die gleichen Missstände zurückzuführen war.

Abgründe tun sich auf

Daneben gibt es in Neckarwestheim auch Probleme, die nicht zu beseitigen sind. So ist die Region geologisch unsicher und erdbebengefährdet. Ende 2002 sackte nur viereinhalb Kilometer vom AKW entfernt plötzlich ein Ackerstück weg. Der Einbruch des Untergrundes war bis zu 18 Meter tief. Hohlräume gibt es auch unter dem AKW. Würde dort der Boden wegsacken, so wäre die Standsicherheit der Anlage keineswegs garantiert.

Darüber hinaus gehört Neckarwestheim 1 neben Biblis A und Brunsbüttel zu den drei Altmeilern, die bei einem Terrorangriff besonders gefährdet wären. Die Reaktorkuppel würde dem Absturz eines schweren Verkehrsflugzeugs nicht standhalten.

“Nach heutigen Anforderungen wäre die Anlage gar nicht mehr genehmigungsfähig”, lautet das Fazit des Greenpeace-Atomexperten Heinz Smital. “Sie sollte möglichst bald abgeschaltet werden. Die Laufzeit trotz aller gravierenden Mängel zu verlängern, wäre ein Skandal.”

Quelle: Greenpeace , 23.03.2007


Publikation zum Thema

Veröffentlicht am

24. März 2007

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von