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Landgericht Heidelberg: Hausdurchsuchung bei Atomwaffengegner war rechtswidrig

Überraschende Post erhielt der Atomwaffengegner Hermann Theisen aus Heidelberg Ende letzter Woche vom Landgericht Heidelberg. Im Beschluss vom 24. Mai 2005 wird die bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchung vom 22. April als rechtswidrig angesehen und die “Beschlagnahme von 1800 Flugblättern” aufgehoben. Damit folgt das Landgericht der Beschwerde Theisens und verwarf den Beschluss zur Hausdurchsuchung des Amtsgerichts Heidelberg vom 15. März.

In den Flugblättern werden alle Soldaten dazu aufgerufen, sich der “völker- und grundgesetzwidrigen” nuklearen Teilhabe in Büchel zu verweigern. Hermann Theisen und drei weitere Personen waren vom Amtsgericht Cochem verurteilt worden, nachdem sie dieses Flugblatt verteilt hatten. Dann wurde der Atomwaffengegner Ende März 2005 in einer Berufungsverhandlung vom Landgericht Koblenz freigesprochen. Mit dem Aufruf an Soldaten, sich der nuklearen Teilhabe zu verweigern, hätten er und die anderen Angeklagten eindeutig nicht zu rechtswidrigen Straftaten aufgefordert.

Dennoch erfolgte dann am 22. April die von der Staatsanwaltschaft Koblenz beantragte Durchsuchung von “Wohn- und Geschäftsräumen”, der “Fahrzeuge” und der “Person”, um angebliche Beweismittel zu beschlagnahmen.

Über den jetzt vom Landgericht Heidelberg getroffenen Beschluss freute sich Hermann Theisen. “Ich bin erleichtert über diese Entscheidung. So teilt nach dem Freispruch des Landgerichts Koblenz am 29. März ein zweites Gericht meine Einschätzung, dass das Flugblatt nicht den Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten erfüllt”, beschreibt er. Das Landgericht kommt zu dem Schluss, “dass sich der Inhalt des Flugblatts angesichts der kontrovers geführten Diskussion zur Frage des Einsatzes von Nuklearwaffen noch im Rahmen der freien Meinungsäußerung bewegt.”

“Ich zweifle daran, dass nun die Revision der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen meinen Freispruch vom 29. März vor dem Oberlandesgericht Erfolg haben wird”, so Theisen. So argumentiere das Landgericht zurecht, dass ein wesentlicher Aspekt des Flugblatts sei, “die Adressaten (die Bundeswehrsoldaten in Büchel) für die eigene pazifistische und jedenfalls jeglichen Einsatz von Nuklearwaffen gar zu Präventivschlägen ablehnende Meinung zu gewinnen.”

Mail-Aktion “Abzug von Atomwaffen gehören auf NATO-Tagesordnung”

Die in Europa stationierten US-amerikanischen Atomwaffen werden inzwischen auch von anderer Seite nachhaltig in Frage gestellt. So hat der belgische Senat beschlossen, die NATO aufzufordern, Atomwaffen aus Belgien abzuziehen. Anfang Mai versprachen auch Außenminister Fischer und Verteidigungsminister Struck, die Stationierung von US-Atomwaffen in Deutschland zum Thema in der Nato zu machen. Die nächste Gelegenheit hierzu bestünde beim Treffen der nuklearen Planungsgruppe am 9. und 10. Juni in Brüssel. Doch dort steht das Thema offensichtlich (noch) nicht auf der Tagesordnung. Deshalb unterstützt das Lebenshaus Schwäbische Alb eine E-Mail-Aktion der Pressehütte Mutlangen , in welcher Bundeskanzler Schröder, Außenminister Fischer und Verteidigungsminister Struck aufgefordert werden, die Verschrottung der hier stationierten Atomwaffen in Brüssel einzubringen (>> Mail-Aktion “Abzug von Atomwaffen gehören auf NATO-Tagesordnung” ).

Text entstand unter Verwendung einer Pressemitteilung der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen vom 31.05.2005.

Veröffentlicht am

31. Mai 2005

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