Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

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Aufruf: Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen!

■ Über 200.000 Menschen leben in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone: behördlich »geduldet« ? aber ohne Aufenthaltsrecht; über 150.000 bereits länger als fünf Jahre. Viele sind Kriegsflüchtlinge, die kein Asyl erhielten, aber nicht abgeschoben werden konnten. Inzwischen haben sie sich in Deutschland integriert. Für die hier aufgewachsenen Kinder und Jugendlichen ist Deutschland ihr Zuhause. Doch selbst nach jahrelangem Aufenthalt droht ihnen die Abschiebung.

■ Eine Abschiebung nach langjährigem Aufenthalt ist eine unzumutbare Härte. Sie wird den humanitären Grundsätzen, zu denen wir uns immer wieder bekennen, nicht gerecht. Zu tragischen Folgen führt dies bei Einzelnen wie bei ganzen Familien.

■ In diesen Wochen verhandelt der Vermittlungsausschuss das Zuwanderungsgesetz. Auch das Zuwanderungsgesetz bietet bislang für die langjährig Geduldeten keine Lösung. Eine Bleiberechtsregelung ist nicht vorgesehen. Es ist auch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, dass Menschen, die sich integriert haben, ihr Leben in Deutschland weiter gestalten können.

Wir appellieren an die Bundesregierung, die Bundesländer, die Mitglieder des Vermittlungsausschusses und die Fraktionen:

● Verankern Sie eine Bleiberechtsregelung im Zuwanderungsgesetz!

● Schaffen Sie erfüllbare Voraussetzungen für einen Übergang von der Duldung zum Aufenthaltsrecht.


Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen!

■ Initiiert von Dr. Christian Schwarz-Schilling, Bundesminister a.D. und PRO ASYL, bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge


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Dieser Aufruf kann auf der Website von PRO ASYL unterzeichnet werden.

Veröffentlicht am

31. Oktober 2003

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