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An das Gewissen von Soldaten darf appelliert werden!

Von Elke Steven

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat am Mittwoch, 28.09.2005, unter Vorsitz des Richters von Tzschoppe die Freisprüche von Atomwaffengegnern durch das Landgericht (LG) Koblenz bestätigt. Er verwarf den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft als unbegründet. Die Musikerin Hanna Jaskolski aus Erftstadt und der Heidelberger Sozialpädagoge Hermann Theisen hatten am Fliegerhorst in Büchel einen Aufruf an die Soldaten verteilt, der diese aufforderte, sich nicht an der völker- und grundgesetzwidrigen Bereitstellung und Instandhaltung von Atomwaffen zu beteiligen.

Das OLG würdigte das Urteil des LG, das den Sinn des Aufrufs zutreffend erfasst hätte. Richterin Wild-Völpel war zu dem Schluss gekommen, es sei eine ernsthafte und diskussionswürdige” Meinung, dass die Lagerung atomarer Waffen, bzw. die Beteiligung an und Unterstützung der nuklearen Teilhabe” völkerrechts- und verfassungswidrig” sei. Dies lasse den Schluss zu, dass Soldaten solchen Befehlen nicht gehorchen dürften.

Das OLG hob darüber hinausgehend hervor, in dem Aufruf würde intensiv für diese sorgfältig an Moral und Gewissen orientierte Entscheidung” argumentiert und an das Gewissen der Soldaten appelliert. Diese würden nicht zu irgendeiner rechtswidrigen Handlung aufgefordert, sondern dazu, selbst eine Gewissensentscheidung zu treffen und die gebotenen Konsequenzen daraus zu ziehen. Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (zum Recht des Major Pfaff, aus Gewissensgründen Befehlen den Gehorsam zu verweigern) hätte gerade gezeigt, dass Soldaten ihrem Gewissen verpflichtet sind. An das Gewissen von Soldaten zu appellieren und aufzuzeigen, dass 93% der Bevölkerung die nukleare Teilhabe für rechtswidrig erachteten, könne nicht strafbar sein.

Das Amtsgericht Cochem hatte vier Atomwaffengegner wegen des Verteilens dieses Aufrufs zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Zwei diese Urteile sind rechtskräftig geworden. Eine weitere Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Koblenz liegt beim Amtsgericht Cochem.

Quelle: Komitee für Grundrechte und Demokratie - Pressemitteilung vom 28.09.2005.

Veröffentlicht am

29. September 2005

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