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Atomwaffen - Friedenspreisträgerinnen verurteilt

Zwei junge Atomwaffengegnerinnen der Prozesskampagne "Wider§pruch - Vom Atomwaffenlager bis in den Gerichtssaal" sind am 12.04.2018 im Berufungsverfahren am Landgericht Koblenz wegen Hausfriedensbruch zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden. Im September 2016 hatten sie und sieben weitere Mitstreiter_innen die Start- und Landebahn des Atombombenstützpunktes Büchel (Eifel) mit Transparenten, Luftballons und ihrer bloßen Anwesenheit auf dem Militärgelände besetzt.

Die zweieinhalb Stunden im Gericht gingen den etwa vierzig Prozessbeobachter_innen unter die Haut. In dem berührenden Prozess machten die Angeklagten ihr Recht auf eine atomwaffenfreie Welt und ihr Recht auf Widerstand gegen die Rechtsbrüche der Bundesregierung geltend.

Der Kölner Anwalt Christan Mertens bekräftigte eindrücklich ihr Recht auf Notwehr angesichts der Gefahr der Atomwaffen. Die beiden Aktivist_nnen Clara Tempel (22) und Ronja B. (20) sind so trotz des Urteils ermutigt, ihre gewaltfreien Störaktionen vor Gericht, auf der Straße und im Fliegerhorst Büchel fortzusetzen.

"Weder der parteiübergreifende Bundestagsbeschluss 2010 noch der im letzten Jahr von über 120 Staaten beschlossene Atomwaffenverbotsvertrag beeindruckten die Bundesregierung leider im Geringsten", so Tempel. "Es ist erschreckend, wie skrupellos sie gegen das Völkerrecht verstößt.

Gemeinsam werden wir daher neue Aktionen vorbereiten, neue Kraft schöpfen, neue Menschen mitnehmen auf die Militärgelände, in die Gerichtssäle und zu den Unrechtsorten dieser Welt", machte Tempel bereits im Verhandlungssaal deutlich. Ronja B. ergänzte in ihrem Schlussplädoyer, dass es "unsere demokratische und moralische Pflicht ist, einzuschreiten und solches Unrecht nicht einfach hinzunehmen, sondern sich ihm in den Weg zu stellen. Das Verbrechen ist die Existenz der Atomwaffen und nicht unser Widerstand dagegen."

Im Anschluss an das Urteil in dem Berufungsverfahren haben sie daher angekündigt, in Revision zu gehen und sich dabei weiter auf das Völkerrecht und den Rechtfertigenden Notstand zu berufen. "Leider hat das Gericht heute den Mut vermissen lassen, sich inhaltlich mit der allgegenwärtigen Gefahr und Völkerrechtswidrigkeit der Atomwaffen auseinanderzusetzen. Angesichts der sich zuspitzenden Weltlage auch durch die jüngsten Drohungen von US-Präsident Trump gehen wir davon aus, dass Aktionen wie unsere immer wichtiger und damit auch anerkannt werden", so Clara Tempel nach dem Urteil.

Auf dem Fliegerhorst Büchel in der Eifel werden etwa zwanzig US-amerikanische Atombomben gelagert, ab 2020 ist eine Aufrüstung mit modernisierten Nuklearwaffen geplant. Für den Abwurf der Massenvernichtungswaffen führen Bundeswehrsoldat_innen dort regelmäßig völkerrechtswidrig Flugübungen durch.

Ihre Aktion haben die Aktivist_innen im Rahmen des Jugendnetzwerks für politische Aktionen (JunepA) durchgeführt.

Am 1. September 2016 wurde JunepA der Aachener Friedenspreis verliehen. Zudem wurde im vergangenen Dezember der Internationalen Kampagne für die Abschaffung der Atomwaffen (ICAN) der Friedensnobelpreis verliehen.

Ein Prozesstermin für die weiteren vier Angeklagten Karen W. (24), Katja Tempel (55), Ernst-Ludwig Iskenius (65) und David Haase (23) steht bislang noch nicht fest.

Quelle: JunepA - Pressemitteilung vom 12.04.2018.

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Veröffentlicht am

20. April 2018

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