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IPPNW fordert Abschaltung von Gundremmingen B und C

Atomausstieg: Wer B sagt muss auch C sagen

Mit der Abschaltung des Atomkraftwerkblocks Gundremmingen B Ende des Monats werden in Deutschland nur noch sieben Atomreaktoren in Betrieb sein. Die  Ärzteorganisation IPPNW begrüßt die Abschaltung von Gundremmingen B, fordert aber gleichzeitig die umgehende Schließung des letzten deutschen Siedewasserreaktors Gundremmingen C. "Auch wenn das Risiko von Block B wegfällt, steigt das reale Risiko bei einem immer älter und immer störanfälliger werdenden Block C", sagte Reinhold Thiel von der Ulmer Ärzteinitiative (IPPNW), der sich seit vielen Jahren für die Stilllegung dieses Atomkraftwerks engagiert.  

Henrik Paulitz, Atomenergie-Referent der IPPNW, weist auf die zahlreichen ungeklärten Sicherheitsrisiken des Siedewasserreaktors hin. Im Juli und im Dezember 2016  musste Gundremmingen C beispielsweise zwei Mal vom Netz genommen werden, da wegen festgestellter Brennelementdefekte ein unplanmäßiger Brennelementewechsel notwendig war. Die IPPNW betont, dass es dabei um tatsächlich defekte Brennstäbe ging und nicht nur um "Abweichungen von Spezifikationen". Schon in den Jahren zuvor war es immer wieder zu Brennelementschäden gekommen. Die IPPNW beklagt, dass die Betreibergesellschaft RWE eine Aufklärung darüber verweigert, ob gefährliche Störfälle die Ursache für die vielfachen Brennelementschäden in der Siedewasserreaktor-Anlage in den vergangenen zehn Jahren waren.

IPPNW-Arzt Reinhold Thiel fordert wegen der ungeklärten Risiken schon seit langem, Tabletten für eine Jodblockade in der Umgebung von Gundremmingen an die Bevölkerung vorzuverteilen. Aber er warnt auch darüber hinaus: "Hochdosierte Jodblockade-Tabletten schützen zwar bei einem Notfall mit radioaktiver Freisetzung vor Schilddrüsenkrebs, aber nicht vor allen anderen strahleninduzierten Krankheiten. Bei einem solchem Atomunfall bleibt nur die Evakuierung. Es ist daher notwendig, Gundremmingen C jetzt umgehend abzuschalten.

Quelle:  IPPNW - Pressemitteilung vom 22.12.2017.

Veröffentlicht am

27. Dezember 2017

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