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Sondierungsgespräche: zur CSU-Forderung nach Entscheidungs- und Rückführungszentren

PRO ASYL warnt vor Abbau von Flüchtlingsrechten

PRO ASYL appelliert eindringlich an FDP und Grüne sich nicht auf die Forderung der CSU nach Entscheidungs- und Rückführungszentren einzulassen. PRO ASYL befürchtet, dass damit ein faires Asylverfahren in der Praxis verhindert wird, indem die Fluchtgründe geprüft werden und behördliche Fehlentscheidungen durch den Rechtsweg korrigiert werden können. "Die CSU will wohl den Abbau der Rechte von Asylsuchenden. Auf so eine Entrechtungsstrategie dürfen sich FDP und Grüne nicht einlassen." forderte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. "Deutschland ist ein Rechtsstaat. Die Aufnahmebedingungen müssen ein faires Asylverfahren ermöglichen, indem Gerichte die Entscheidungen von Behörden korrigieren können."

Isoliert, ohne effektiven Zugang zu Beratungsstrukturen, Anwältinnen und Anwälten droht die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes de facto ausgehebelt zu werden. Schutzsuchende werden sowohl im Asylverfahren als auch bei drohender Abschiebung ohne Hilfestellung dastehen. Eine Begleitung bei Anhörungen kann kaum stattfinden, der Zugang zu Rechtsbeistand wird erheblich erschwert. Aktuell haben rund die Hälfte der Klagen gegen abgelehnte Asylanträge Erfolg, bei Flüchtlingen aus Afghanistan sind es sogar 60%.

Neu ankommende Asylbewerber sollen nach Vorstellungen der CSU in speziellen Aufenthaltszentren, sogenannten "Entscheidungs- und Rückführungszentren" bleiben, bis über ihre Verfahren entschieden ist. Die Verwahrung von Asylbewerbern in Sammellagern wird sich fatal auf die Integration der Betroffenen auswirken, da sie in sozialer Isolation gehalten werden und eine Integration in den Arbeitsmarkt und andere gesellschaftliche Bereiche verhindert. Es gibt dort zudem keine sozialen Kontakte für Schutzsuchende, keinen Zugang zu Arbeit und Schule, keine Berücksichtigung des Kindeswohls.

PRO ASYL erinnert daran, dass das Bundesverfassungsgericht für das sogenannte Flughafenverfahren am 14. Mai 1996 (2 BvR 1516/93) Mindeststandards eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens auch im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie und Wahrung rechtlichen Gehörs definiert hat. Es ist mehr als fraglich, ob die vom Bundesverfassungsgericht definierten Mindeststandards in solchen Entscheidungs- und Rückführungszentren gewährleistet sein werden. Wenn sie isoliert, entfernt von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen aufgebaut werden, wie in Bayern, wird dies schwierig bis unmöglich.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 09.11.2017.

Veröffentlicht am

10. November 2017

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