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Schwacher EU-Vorschlag zu CO2-Grenzwerten für Pkw. Klimaziele so kaum zu erreichen

Zum heute veröffentlichen Vorschlag der EU-Kommission zur Festlegung der CO2-Grenzwerte für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 2030 sagte der Verkehrsexperte des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Jens Hilgenberg:

"Der Vorschlag der EU-Kommission ist nicht geeignet, die klimaschädlichen Emissionen im Verkehr ausreichend zu reduzieren. Erst recht nicht, wenn sich das Minderungsziel von 30 Prozent nicht am tatsächlichen Schadstoffausstoß orientiert, sondern an niedrigeren Werten, die nur auf dem Papier existieren. Theoretische Messwerte aus dem Labor bringen auch nur theoretische Treibhausgasminderungen. Solche unverschämten Rechentricks sind ein Betrug an Umwelt und Verbrauchern.

Die EU-Kommission hat es verpasst, die Grenzwerte so zu setzen, dass sie mit den internationalen Klimazielen konform laufen. Auch die Klimaziele der Bundesregierung für das Jahr 2030 werden dadurch gefährdet. Die künftige Bundesregierung muss im Koalitionsvertrag festlegen, wie die im Klimaschutzplan für den Verkehrsbereich beschlossene CO2-Reduktion von mindestens 40 Prozent jetzt erreicht und Einschnitte wie Steuererhöhungen oder Fahrverbote vermieden werden können.

Ungeheuerlich ist, dass es der deutschen Autoindustrie trotz des Abgasskandals und offenbar mit der Rückendeckung von Ex-Umweltminister Sigmar Gabriel gelungen ist, schärfere Grenzwerte in der EU zu verhindern. Das ist ein klimapolitisch fatales Signal, ausgerechnet aus dem Land, in dem zeitgleich die Weltklimakonferenz stattfindet.

Um die Treibhausemissionen der Pkw merklich zu reduzieren, müsste die EU-Kommission einen absoluten und real gemessenen Grenzwert von unter 45 Gramm CO2 pro Kilometer für das Jahr 2030 festlegen und ein klares Zwischenziel von 70 Gramm pro Kilometer bis 2025 setzen. Bis 2030 würden damit 60 Prozent der Neuwagenemissionen reduziert werden. Das wäre klimapolitisch gesehen gerade so ausreichend. Der jetzige Kommissionsvorschlag leistet nicht einmal die Hälfte der nötigen Minderung."

Quelle: BUND - Presseerklärung vom 08.11.2017.

Veröffentlicht am

09. November 2017

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