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Die rechtswidrige Kettenabschiebung von Deutschland über Bulgarien nach Afghanistan ist ein Skandal!

Hasmatullah F. muss nach Deutschland zurückgeholt werden!

Das Tübinger Unterstützer-Bündnis hat eine Online-Petition gestartet, mit der die Erlaubnis zur Wiedereinreise nach Deutschland gefordert wird.

Am 14. September wurde der 23-jährige afghanische Flüchtling Hasmatullah F. trotz laufendem Klageverfahren gegen die Ablehnung des Asylantrags von Deutschland nach Bulgarien abgeschoben und dort in einem Abschiebegefängnis inhaftiert. Weil diese Abschiebung rechtswidrig war, ordnete das Verwaltungsgericht Sigmaringen am 22. September die "unverzügliche" Rückholung nach Deutschland an. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge organisierte daraufhin einen Rückflug, der für 9. Oktober geplant war. Obwohl das BAMF dabei angeblich in engem Kontakt mit den bulgarischen Behörden stand, wurde Herr F. bereits am 3. Oktober von Bulgarien aus nach Afghanistan abgeschoben. Die bulgarischen Behörden behaupteten anschließend, er habe die "freiwillige Ausreise" nach Afghanistan unterschrieben. Bei einem der wenigen seither möglichen Telefonate mit befreundeten afghanischen Geflüchteten berichtete Hasmatullah F. hingegen, dass er in bulgarischer Abschiebehaft "unter Schlägen gezwungen wurde, die freiwillige Ausreiseerklärung zu unterschreiben" (Schwäbisches Tagblatt 19.10.2017).

Ganz offensichtlich zeigt auch dieser Fall, dass sich das EU-Land Bulgarien längst vom internationalen Flüchtlingsrecht verabschiedet hat. Willkürliche monatelange Inhaftierungen, Verweigerung von grundlegenden Rechten von Asylsuchenden sowie Gewalt und Misshandlungen durch die Behörden sind dort an der Tagesordnung. Durch eine Fehlerkette deutscher Behörden im Abschieberausch wurde ein junger Mensch, der dem Krieg und Terror in Afghanistan entflohen ist, einem solchen Asyl-Schurkenstaat ausgeliefert.

In Tübingen lebt ein weiterer afghanischer Flüchtling, Herr H., der zusammen mit Herr F. auf der Flucht durch Bulgarien kam und dort ebenfalls vier Monate lang gefangen gehalten und misshandelt wurde. Auch der Asylantrag dieses jungen Manns wurde nach der Dublin-Verordnung als "unzulässig" abgelehnt, weswegen auch er akut von einer Abschiebung nach Bulgarien bedroht ist.

In Afghanistan herrscht ein seit fast 40 Jahren dauernder blutiger Krieg, wegen dem jeder afghanische Geflüchtete mindestens einen Anspruch auf einen subsidiären Schutz nach EU-Recht hat. So sieht das jedenfalls das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen, UNHCR. Aktuelle Studien zeigen, dass vor allem Menschen, die zur Rückkehr nach Afghanistan gezwungen wurden, einer besonderen Gefahr der Verelendung und der allgegenwärtigen Korruption und Gewalt ausgesetzt sind. Herr F. befindet sich seit der Abschiebung im Großraum Kabul. Sicher ist für ihn dort nur, dass er nicht sicher ist. Er hält sich versteckt, weil er von den Taliban mit dem Tod bedroht wurde.

Wir fordern:

  • Hasmatullah F. muss umgehend nach Deutschland zurück geholt werden. Es muss ihm ermöglicht werden, in einer noch arbeitsfähigen Deutschen Botschaft in der dortigen Region kurzfristig ein Visum zur Rückkehr nach Deutschland und zur Fortsetzung seines Asylverfahrens zu erhalten. Sollte ihm eine Rückkehr gelingen, muss Deutschland das Asylverfahren von Hasmatullah F., im Rahmen des Selbsteintritts nach der Dublin-Verordnung, übernehmen.
  • Herr H. darf nicht nach Bulgarien abgeschoben werden! Deutschland soll auch für ihn den Selbsteintritt nach der Dublin-Verordnung erklären.
  • Niemand soll an Länder wie Bulgarien ausgeliefert werden, die sich weder an die internationalen Menschenrechtsnormen noch an europäisches Recht halten.
  • Niemand soll und darf nach Afghanistan abgeschoben werden! Die Bundesregierung soll ihre innenpolitisch motivierten Abschiebungen nach Afghanistan einstellen! Bis dies erfolgt ist soll wenigstens das grün-regierte Baden-Württemberg umgehend einen landesweiten Abschiebestopp erklären!
  • Menschenrechte müssen vor Wählerstimmen gehen!
  • Fluchtursachen bekämpfen, nicht Flüchtlinge!

Tübinger Unterstützer-Bündnis:

Weitere Informationen zu diesem Fall:

Quelle:  Bündnis Bleiberecht Tübingen - Pressemitteilung vom 20.10.2017.

Veröffentlicht am

20. Oktober 2017

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