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Überraschende Kehrtwende im Strafverfahren wegen der Verteilung von Heckler & Koch-Aufrufen zum Whistleblowing

Staatsanwaltschaft Rottweil nimmt Anklage zurück und Amtsgericht Oberndorf hebt Verhandlungstermin auf

Das Amtsgericht Oberndorf hat die für morgen terminierte Gerichtsverhandlung gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Hirschberg) wegen der Verteilung von Heckler & Koch-Aufrufen zum Whistleblowing aufgehoben und heute dem Angeklagten und seinem Verteidiger per Email mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil "die Klage gemäß § 411 Abs. 3 StPO zurück genommen" habe.

Hintergrund des Strafverfahrens ist ein Strafbefehl gegen den Friedensaktivisten, den die Staatsanwaltschaft Rottweil beim Amtsgericht Oberndorf beantragt hatte und der von dort im Mai 2015 erlassen worden ist. Darin wurde Theisen vorgeworfen, er habe mit der Verteilung seiner Flugblätter zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen aufgefordert und Hausfriedensbruch begangen.

Der vom Amtsgericht Oberndorf erlassene Strafbefehl (90 Tagessätze) hatte für Theisen weitreichende Folgen, denn das Landratsamt Rottweil griff infolge des Strafbefehls wiederholt massiv in seine Grundrechte ein: Das Ordnungsamt der Behörde erlies mehrfach Flugblattverteilverbote, weigerte sich, Briefe mit den Flugblättern an Kommunalpolitiker weiterzuleiten und beschlagnahmte einmal die Flugblätter am Werksgelände von Heckler & Koch, ohne dies richterlich genehmigen zu lassen, wie dies das baden-württembergische Pressegesetz vorschreibt. Begründet wurde das Vorgehen stets alleine mit dem Erlass des Strafbefehls durch das Amtsgericht Oberndorf. Theisen reichte daraufhin drei Klagen beim Verwaltungsgericht Freiburg ein, die dort am Mittwoch, 27.09.2017, 09.30 Uhr, zur Verhandlung anstehen.

Theisen ist über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Amtsgerichts Oberndorf sehr erstaunt: "Einen Strafbefehl vor mehr als einem Jahr zu erlassen, um ihn dann einen Tag vor der Hauptverhandlung wieder zurückzunehmen, mutet mehr als kafkaesk an. Anklagebehörde und Amtsgericht haben ganz offensichtlich kalte Füße bekommen und wollen nun mit allen Mitteln ein öffentliches Verfahren über die Heckler & Koch-Aufrufe zum Whisteleblowing verhindern. Dieses Vorgehen ist rechtsstaatlich skandalös und hinterlässt ein für die baden-württembergische Justiz peinlich anmutendes Gschmäckle."

Roland Blach (Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden Württemberg) erklärt hierzu: "Öffentlichkeit wirkt offensichtlich. Etliche Stellungnahmen der Zivilgesellschaft gab es in den letzten Tagen zu dem Verfahren mit der Forderung nach Freispruch. Die Rücknahme ist eine große Ermutigung für weitere gewaltfreie Proteste gegen die legalen und illegalen Waffenexporte nicht nur der Oberndorfer Waffenschmiede".

Quelle: Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) - Pressemitteilung vom 18.09.2017.

Veröffentlicht am

18. September 2017

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