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Milliardengeschenke für deutsche Atomkonzerne

Die Steuerzahlenden müssen AKW-Betreibern nicht nur sieben Milliarden Euro zurückzahlen, sondern auch Atommüllkosten übernehmen.

Von Redaktion Infosperber.ch

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Brennelemente-Steuer gekippt. Sie sei mit dem Grundgesetz "unvereinbar" und damit auch rückwirkend "nichtig", urteilten die Richter Anfang Juni. Damit können die deutschen Atomkonzerne auf Rückerstattung von rund 7 Milliarden Euro hoffen.

Dieses Milliardengeschenk an die Atomindustrie kam nicht überraschend, stellt das ARD-Magazin "Monitor" fest - die deutsche Regierung habe es "sehenden Auges" in Kauf genommen, möglicherweise sogar einkalkuliert.

Klage mit Ansage

Die Brennelemente-Steuer wurde 2011 bis Ende 2016 erhoben. AKW-Betreiber mussten 145 Euro für jedes Gramm Uran bzw. Plutonium zahlen, das erstmals im Reaktor zum Einsatz kam. Doch bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes kündigten die Atomkonzerne an, gegen die Steuer zu klagen. Sie sahen sich gegenüber anderen Stromerzeugern im Nachteil, die keine vergleichbare Abgabe entrichten mussten.

Laut "Monitor" legten die Atomkonzerne dem Bundesfinanzministerium im Jahr 2010 sogar ein juristisches Gutachten vor, das eine Verbrauchssteuer auf Brennelemente für verfassungswidrig hält. Doch die Regierung sah "keinen Anlass, weitere verfassungsrechtliche Fragen (…) zu thematisieren". Ein sehr teures Versäumnis, kritisiert der Rechtswissenschaftler Joachim Wieland von der Universität Speyer im Interview mit "Monitor". "Die Regierung hätte ein sicheres Gesetz schaffen können. Das hat sie nicht getan, jetzt müssen der Staat und der Steuerzahler die Folgen tragen."

"Desaströse Energiepolitik"

Noch deutlicher wird Claudia Kemfert vom Deutschen Institut fu¨r Wirtschaftsforschung. Sie bezeichnet die Energiepolitik der deutschen Regierung schlichtweg als "desastro¨s". Erst vor gut einem Jahr konnten sich die AKW-Betreiber mit einem geschickten Deal von ihrer Verantwortung für den Atommüll billig freikaufen. Obwohl laut Gesetz allein die Verursacher für die Lager- und Entsorgungskosten aufkommen müssten, werden die AKW-Betreiber nur rund 24 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds einzahlen. Damit ist für die Konzerne die Sache erledigt. Für allfällige Mehrkosten bei der baldigen "Endlagerung" kommt allein der Staat auf. Laut Experten deckt dieser Fonds nur einen Bruchteil der Kosten. Schon jetzt ist deshalb klar: Die finanzielle Hauptlast trägt am Ende die Allgemeinheit, die die Atomenergie schon jahrzehntelang mit Steuergeldern subventioniert hat.

Der so genannte "Atom-Deal" fiel für die AKW-Betreiber also äußerst günstig aus - trotz hängiger Milliardenklage. Doch warum bestand kein Politiker in der Verhandlung darauf, dass die Atomkonzerne ihre Klage gegen die Brennelemente-Steuer fallen lassen? Kommissionsleiter Ju¨rgen Trittin ("Die Grünen") teilte "Monitor" Erstaunliches mit: Das sei von der Regierung genau so gewollt gewesen. Die Klage sollte nicht Teil der Verhandlungen sein, sondern sogar "explizit ausgeschlossen" werden. Die Anweisung sei schon "bei einer der ersten Sitzungen" direkt aus dem Kanzleramt gekommen.

Für Claudia Kemfert ist diese Haltung nicht nachvollziehbar. Man hätte zumindest vereinbaren müssen, dass die Atomkonzerne bei einem Erfolg der Klage zusa¨tzliche Zahlungen zu leisten hätten, findet sie. Seitens der Regierung heißt es dazu nur: "Eine derartige Klausel wäre von den Unternehmen nicht akzeptiert worden". Das Vorgehen der Regierung lässt laut "Monitor" den Schluss zu: Die 7 Milliarden Euro waren von Anfang an Teil der Verhandlungsmasse. Eine bereits einkalkulierte Summe, die AKW-Betreiber nun quasi weniger zahlen fu¨r die Entsorgung des Atommu¨lls.

Dass dieses Geld zum größten Teil den Stromkunden gehört, welche die neue Steuer mit höheren Stromtarifen berappt haben, davon wollen die Konzerne nichts wissen. Eine Rückzahlung an Kundinnen und Kunden ist für die AKW-Betreiber kein Thema. Das 7-Milliarden-Geschenk soll vor allem den Aktionären zugute kommen, ließen sie "Monitor" wissen.

Weiterführende Informationen

Quelle: Infosperber.ch - 03.07.2017.

Veröffentlicht am

06. Juli 2017

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