Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Zum auslaufenden schleswig-holsteinischen Abschiebestopp: Flüchtlingsrat fordert Bleiberecht für afghanische Flüchtlinge

Zum 10. Mai 2017 soll der seit Februar geltende landeseigene Afghanistan-Abschiebungsstopp auslaufen. Damit geraten in Schleswig-Holstein gut 1.000 afghanische Geflüchtete ins Fadenkreuz möglicher aufenthaltsbeendender Maßnahmen.

Dass den betroffenen ausreisepflichtigen Afghan*innen im Asylverfahren kein Flüchtlingsstatus zuerkannt worden ist, trifft in der Fachwelt auf weitgehendes Unverständnis. PRO ASYL e.V. , aber auch internationale Organisationen, wie die Vereinten Nationen mit dem afghanischen Programm UNAMA , der UNHCR , das Institute for War and Peace Reporting , die International Crisis Group , die Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch und Amnesty International , das Afghanistan Analyst Network , der Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR) , um nur einige zu nennen, sind sich einig: Eine Rückkehr von Geflüchteten nach Afghanistan geht mit erheblichen Gefahren für Leib, Leben und Freiheit einher.

Was ist los in dem Land, über das über Asyl entscheidende Verwaltungsgerichte hierzulande gern befinden, es gäbe nicht genug Krieg, Tote und Verletzte, als dass Gefahren für Rückkehrer*innen relevant wären?

  • Nur mehr 20% der Distrikte stehen unter der Kontrolle der Regierung, 80% unter der von Taliban und dem sogenannten Islamischen Staat. Jährlich nehmen die Zahl der Kriegsopfer zu. Zunehmend sind Frauen und Kinder betroffen. Jährlich verliert die Armee 30% ihrer Substanz.
  • Internationale Schlagzeilen machen nur noch die großen Terroranschläge in den Regierungshochburgen. Die monatlich hunderte von Anschlägen auf Märkte, Bushaltestellen, Schulen, Krankenhäuser oder andere Alltagsorte sind so sehr zur Normalität verkommen, dass selbst afghanischen Medien nicht mehr berichten.
  • Allein im vergangenen Jahr mussten über 1.000 Schulen aus Sicherheitsgründen geschlossen werden.
  • Ab der Pubertät gelten Jungen als Zielgruppe der Zwangsrekrutierung von Taliban, anderen aufständischen Milizen und kriminellen Banden. Verweigerung bedeutet den eigenen oder den Tod von Familienangehörigen.
  • Der Afghan Local Police - von Bundesbehörden hierzulande gern als den Betroffenen Schutzverantwortliche missverstanden - wird Mord, Folter, illegale Verhaftung, Plünderung und Vergewaltigung von Kindern vorgeworfen.
  • Den Rest erledigen kriminelle Banden, die insbesondere Rückkehrer*innen mit Schutzgelderpressung, Raub, Entführung, Menschenhandel, Mord und Vergewaltigung bedrohen.

"In Afghanistan von sicheren Gebieten zu reden, die Schutzmöglichkeit staatlicher Stellen zu behaupten und angesichts der vollständig ruinierten Volkswirtschaft Rückkehrer*innen sehenden Auges der Überlebensnot auszuliefern, ist zynisch und im Kern menschenverachtend", beklagt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Der Flüchtlingsrat fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen bundesweiten Abschiebungsstopp für Personen aus Afghanistan anzuordnen. Die amtierende und anstehende Landesregierung fordert der Rat auf, sich zeitnah für eine Bleiberechtsregelung für Geflüchtete aus Afghanistan einzusetzen.

Quelle:  Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein - Pressemitteilung vom 09.05.2017.

Veröffentlicht am

10. Mai 2017

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von