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PRO ASYL zur Asylstatistik 2016 des Bundesamtes

Der drastische Rückgang neuankommender Asylsuchender ist nicht das Ergebnis einer Verbesserung der Verhältnisse in den Herkunftsländern sondern einer rigorosen Abschottungspolitik.

Die vorläufige Asyljahresstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für das Jahr 2016 weist einen drastischen Rückgang der Zugangszahlen Asylsuchender aus. Den 890.000 Zugängen des Jahres 2015 stehen im Jahr 2016 lediglich 280.000 Asylsuchende gegenüber, ein Rückgang von 68,5%. Rund zwei Drittel kommen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Iran und Eritrea, also Kriegs- und Krisenstaaten, in denen massive Menschenrechtsverletzungen seit vielen Jahren an der Tagesordnung sind. Damit ist nach Auffassung von PRO ASYL deutlich, dass hier die Schutzbedürftigkeit in den meisten Fällen auf der Hand liegt. Umso besorgter stimmt es, dass Bundesinnenminister de Maizière anlässlich der Vorstellung der aktuellen Zahlen darauf hinwies, man werde versuchen, die unterschiedlichen Anerkennungsquoten in den einzelnen EU-Staaten anzugleichen, was einen Versuch darstellt, die Senkung der aktuell relativ hohen deutschen Quoten ins Auge zu fassen.

Die bereinigte Gesamtschutzquote liegt bei ca. 72%. Drei Viertel der Asylsuchenden erhalten also Schutz, obwohl PRO ASYL auf die schlechte Qualität von Anhörungen und Entscheidungen und die Misere der Qualitätskontrolle beim Bundesamt hingewiesen hat. Themen, die in den letzten Jahren zu kurz gekommen sind in einem Amt, das sein Personal innerhalb von zwei Jahren vervierfacht hat und zweieinhalbmal so viele Entscheidungen wie im Vorjahr traf.

Die relativ hohe Schutzquote kann nicht darüber hinweg täuschen, dass die von de Maizière initiierte Linie des härteren Umgangs mit Asylsuchenden aus Afghanistan beim Bundesamt umgesetzt wird und relativ große Zahlen Betroffener produziert. Cirka 40% der afghanischen Asylanträge wurden abgelehnt (rund 25.000), gegenüber 22,3% im Vorjahr - ohne dass sich die Sicherheitslage dementsprechend verbessert hätte, im Gegenteil: Ein aktueller UNHCR-Bericht zu Afghanistan belegt, dass "das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt" im Sinne des europäischen Flüchtlingsrechtes betroffen ist und sich die Sicherheitslage seit Frühjahr 2016 nochmals deutlich verschlechtert habe. Zudem könne man "aufgrund der sich ständig ändernden Sicherheitslage" gar nicht zwischen sicheren und unsicheren Regionen in dem Bürgerkriegsland entscheiden. Mit der restriktiven Entscheidungspraxis des Bundesamtes wird Abschiebungen, die im Dezember begonnen haben, der Weg bereitet.

Auffällig ist auch, dass rund 25% der Schutzberechtigten im Jahre 2016 nur noch subsidiären Schutz erhielten, gegenüber 0,7% im Vorjahr. Vier von fünf Betroffenen stammen aus Syrien. Hier ist die Entscheidungspraxis des Bundesamtes den Vorgaben der Politik geschuldet, die die Familienzusammenführungen für diese Personengruppe durch eine Gesetzesänderung im letzten Jahr für bis zu zwei Jahre ausgesetzt hat.

Die relativ hohe Schutzquote 2016 sollte nicht zur Annahme verleiten, dass mit einer vergleichbar hohen Schutzquote für dieselben Herkunftsländer auch in Zukunft zu rechnen ist. Nicht nur die angestrebte europäische "Harmonisierung" der Schutzquoten lässt daran zweifeln. Es ist auch unklar, in welchem Umfang das Bundesamt dadurch, dass in den letzten Monaten 2016 bestimmte Personengruppen endlich ihre Asylentscheidung bekamen, die bis dato lange gewartet hatten, einen Effekt in Richtung höhere Anerkennungsquoten ausgelöst hat, der dann vermutlich entfällt, wenn die Verfahrensrückstände abgebaut sind.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 11.01.2017.

Veröffentlicht am

12. Januar 2017

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