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Kretschmann endgültig im postfaktischen Zeitalter angekommen

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert Pläne zur Einstufung von Tunesien, Marokko und Algerien als "sichere Herkunftsstaaten"

Kommentar von Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat gegenüber der Rheinischen Post gesagt , dass er einen erneuten Anlauf zur Einstufung von Tunesien, Marokko und Algerien als "Sichere Herkunftsstaaten" begrüßen würde. Unmittelbarer Anlass ist, dass eine große Anzahl von vermeintlich und tatsächlich aus diesen Ländern stammenden Personen an Silvester am Kölner Hauptbahnhof kontrolliert und teilweise stundenlang festgehalten wurde, da man ihnen anhand ihrer ethnischen Zugehörigkeit und ihrer mittels "phänotypischer Merkmale" vermuteten Nationalität Kriminalität und Gewaltbereitschaft unterstellte.

Diese Argumentation, falls man diese wirren Gedankengänge überhaupt mit dieser Bezeichnung adeln darf, zeugt von viel Phantasie und wenig bis gar keiner Beachtung des geltenden Rechts und des Grundgesetzes.

Es ist beschämend, aber leider nicht mehr überraschend, dass der Ministerpräsident mal wieder Populismus und Ressentiments bedient, indem er die massenhafte Anwendung von Racial Profiling an Silvester in Köln zum Anlass nimmt, um Menschen aufgrund ihrer Herkunft kriminelle Neigungen zu unterstellen und Strafrecht und Asylrecht zu vermischen. Offensichtlich sieht er das Bedürfnis, zusätzlich zu seiner Befürwortung von Abschiebungen nach Afghanistan noch weiter an seinem Hardliner-Image zu basteln. Mit seiner irrwitzigen Begründung, die jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt, ist Herr Kretschmann endgültig im postfaktischen Zeitalter angekommen.

Dem Ministerpräsidenten empfehle ich einen Blick ins Grundgesetz - auch wenn das in diesen Tagen aus der Mode gekommen scheint.

Artikel 16a Absatz 3 besagt, dass solche Staaten als "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft werden können, in denen "auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet".

Diese Staaten sind nicht sicher …

Wer die drei besagten Staaten entsprechend einstufen möchte, möge darlegen und begründen, inwiefern diese Bedingungen erfüllt sind in Ländern, in denen unter anderem Homosexualität unter Strafe steht , Folter angewandt wird und in denen es zu Repressionen gegen Oppositionelle, Journalist*innen und Minderheiten kommt. Insofern argumentiert Herr Kretschmann vollkommen an den verfassungsrechtlichen Vorgaben vorbei, wenn er die "kriminelle Energie" die er "Gruppierungen junger Männer" aus den genannten Staaten zuschreibt, als Begründung anführt, warum Algerien, Tunesien und Marokko als "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft werden sollen. Das eine hat schlicht nichts mit dem anderen zu tun. Personen, die Straftaten begehen, gehören nach dem Strafrecht verurteilt und bestraft. Es kann nicht sein - und es ist erschreckend, dass man so etwas überhaupt aussprechen muss - dass es so etwas wie eine Kollektivstrafe anhand der Staatsangehörigkeit gibt. Nichts anderes stellt diese unzulässige Vermengung von Straf- und Asylrecht dar. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Die Einstufung dieser Länder als "Sichere Herkunftsstaaten" wird nicht dafür sorgen, dass verurteilte Straftäter schneller abgeschoben werden können. Sie wird aber insofern einen asylpolitischen Kollateralschaden verursachen, als dass sie es so gut wie unmöglich machen wird, für verfolgte Personen aus diesen Ländern einen Schutzstatus zu bekommen. Das werden die politisch Verantwortlichen bestreiten, doch die leidvolle Erfahrung mit Fällen aus den aktuellen "sicheren Herkunftsstaaten" spricht da eine andere Sprache

… aber darum geht’s ja auch nicht

Das wichtigste Kriterium, das ein Land erfüllen muss, um als "sicheren Herkunftsstaat" eingestuft zu werden ist nicht, dass es sicher sein muss, sondern dass die Menschen aus diesem Land gerade in Deutschland grundsätzlich unerwünscht sein müssen. Die Westbalkanstaaten wurden zu "sicheren Herkunftsländern" erklärt, damit möglichst keine Roma eine Chance auf einen Schutzstatus haben, und nun eben das gleiche Prozedere mit den Maghreb-Staaten. Mit der Situation in den Herkunftsländern, so wie es im Gesetz vorgesehen ist, hat die tatsächliche Praxis schon nie etwas zu tun gehabt. Oder warum fehlen beispielsweise die USA, Kanada, Australien, Neuseeland oder Japan auf der Liste? Auf eine Erklärung von Herrn Kretschmann, warum die Kriterien von §16a Absatz 3 GG in diesen Ländern nicht erfüllt sind, in Algerien, Tunesien, Marokko und den Westbalkanstaaten hingegen schon, wäre ich sehr gespannt. Vielleicht würde er die Praxis des Racial Profiling in den USA als Begründung anführen?

Von daher kann man Herrn Kretschmann irgendwie fast schon dankbar sein, dass er offen ausspricht, was ohnehin schon gängige Praxis ist, und sich die lästige Pflicht, so zu tun, als würde er sich an das Grundgesetz halten, einfach mal spart.

Konstrukt "sichere Herkunftsstaaten" abschaffen, Rassismus bekämpfen, individuelle Rechte verteidigen!

Das ganze System ist darauf ausgerichtet, bei Menschen aus "sicheren Herkunftstaaten" möglichst schnell Ablehnungen zu produzieren - auch bei Personen, die bei sorgfältiger und objektiver Prüfung, bei einer fairen und unparteiisch geführten Anhörung Chancen auf eine Anerkennung hätten. Das Konstrukt "sichere Herkunftsstaaten" ist ein Instrument, um das individuelle Recht auf ein faires Asylverfahren den jeweils gerade herrschenden gesellschaftlichen Ressentiments gegen bestimmte Nationalitäten und Ethnien zu opfern. Es gehört deshalb abgeschafft, und jeder Versuch, es auszuweiten, muss auf Widerstand stoßen.

Die Einstufung von Algerien, Tunesien und Marokko als "sichere Herkunftsstaaten" ist im vergangenen Jahr am Widerstand einiger Bundesländer gescheitert , in denen die Grünen mitregieren. Baden-Württemberg hatte bereits eine Zustimmung in Aussicht gestellt. Ich hoffe, dass diejenigen Mitglieder, Abgeordneten und Minister*innen dieser Partei, die sich im Gegensatz zu Herrn Kretschmann nach wie vor dem Antirassismus und dem Schutz der Bürgerrechte aller Menschen unabhängig von Herkunft und Hautfarbe verpflichtet fühlen, sich dem populistischen Zeitgeist widersetzen und diesen Plänen erneut eine Absage erteilen werden.

Vor allem aber hoffe ich, dass diejenigen Menschen, die Kollektivstrafen, Racial Profiling, die weitere Aushöhlung individueller Rechte im Asylrecht oder Abschiebungen in Länder wie Afghanistan ablehnen, zusammen mit den Betroffenen ihre Stimme erheben, sich organisieren und für ihre Interessen eintreten - genauso laut, entschlossen und penetrant wie die Rassisten und Rechtspopulisten, die es seit geraumer Zeit schaffen, fast das gesamte politischen Spektrum vor sich herzutreiben.

Quelle: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. - 04.01.2017.

Veröffentlicht am

07. Januar 2017

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