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Hartherziger Kurswechsel beim Familiennachzug: Eltern dürfen einreisen, Kinder müssen draußen bleiben

PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen: "Erbarmungslos inhuman"

PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen prangern einen brutalen Kurswechsel beim Familiennachzug zu in Deutschland anerkannten minderjährigen Flüchtlingen an: Die Eltern dürfen kommen, die minderjährigen Geschwister jedoch nicht. Diese Praxis ist erbarmungslos inhuman.

PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen liegen dramatische Einzelfälle sowie Hinweise vor, wonach Ausländerbehörden u.a. in Baden-Württemberg, Hessen, NRW und Niedersachsen minderjährigen Geschwistern die Einreise verweigert haben. An dieser Praxis sind auch die deutschen Botschaften im Ausland beteiligt, bei denen die Anträge auf Visa zur Familienzusammenführung eingehen. Die Vermutung liegt nahe, dass mit Hilfe von Verwaltungsentscheidungen abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit eine bewusste Ausnutzung von Gesetzeslücken und damit systematisch eine Eindämmung des Familiennachzugs betrieben wird.

Fall 1: Deutsche Botschaft Beirut erachtet vom IS umkämpfte Stadt im Nordosten Syriens als sicher genug für Aufenthalt von Minderjährigen ohne deren Eltern.

Fall 2: Die Eltern zweier jugendlicher Flüchtlinge aus Syrien (19 und 16 Jahre alt) bekommen Visa zum Familiennachzug, ihre jüngeren Geschwister (9 und 7 Jahre alt) müssen in Ankara bleiben.

Fall 3: Deutsche Botschaft in Kairo verlangt von minderjährigem syrischen Flüchtling die Sicherung des Lebensunterhalts für seine jüngeren Geschwister.

Die PRO ASYL vorliegenden Ablehnungsbegründungen sind an Zynismus nicht zu überbieten. So verweigert die deutsche Botschaft in Kairo einem unter prekären und ungesicherten Umständen in Ägypten lebenden syrischen Elternpaar mit minderjährigen Kindern die Familienzusammenführung mit ihrem minderjährigen als Flüchtling anerkannten Sohn in Deutschland u. a. mit der Begründung, das Elternpaar könne sich ja getrennt um die einzelnen minderjährigen Kinder kümmern: "Da den Eltern vorliegend Visa erteilt werden können, besteht im Übrigen auch die Möglichkeit sich getrennt um jeweils einzelne ihrer Kinder kümmern zu können, insbesondere bis zum Erreichen der Volljährigkeit der Referenzperson in Deutschland."

Die Eltern werden von den Behörden also gezwungen, sich entweder für das Zusammenleben mit nur einem Teil ihrer Kinder oder aber gegen ihr Zusammenleben als Paar zu entscheiden. Eine Trennung der Familien durch Flucht wird so nicht nur in Kauf genommen, sondern geradezu bewusst forciert - unter Umständen auf Jahre hinaus. Denn die Bewilligung des Familiennachzugs geht mit vielen bürokratischen Hürden einher und ist in jedem Fall langwierig.

Der besondere Schutz der Familie ist in Art. 6 des deutschen Grundgesetzes und in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieft. Das Recht auf ein Zusammenleben von Kindern mit ihren Eltern wird darüber hinaus in Art. 9 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention betont. In Deutschland ist der Nachzug der sog. Kernfamilie in § 29 AufenthG geregelt. Dies bedeutet, dass bei einem erwachsenen Flüchtling EhepartnerIn und minderjährige Kinder einen Rechtsanspruch auf Einreise haben. Wird ein alleineinreisender minderjähriger Flüchtling aus Syrien in Deutschland als politisch verfolgt anerkannt, haben nach § 36 Absatz 1 AufenthG nur die Eltern einen Rechtsanspruch auf die Einreise, minderjährige Geschwister jedoch nicht. Über viele Jahre hinweg erfolgte die Einreise der Geschwister im Rahmen einer Auslegung des Begriffes der außergewöhnlichen Härte nach § 36 Absatz 2 AufenthG , wonach auch sie einreisen durften. Doch was bisher überwiegend ganz selbstverständlich als Härte galt - nämlich die Trennung von Eltern und Kindern -, wird jetzt gnadenlos weginterpretiert.

PRO ASYL fordert Bundestag und Bundesregierung auf, diese familienfeindliche Praxis sofort zu beenden und gemeinsam mit den Innenministern der Bundesländer eine Regelung zu treffen, die dem grundgesetzlich und menschenrechtlich garantierten Schutz von Familien gerecht wird.

PRO ASYL bedankt sich ausdrücklich bei einzelnen Behörden, die entsprechend der bisherigen Praxis bei ihren Ermessensentscheidungen den Schutz der Familie voranstellen und bei dieser familienfeindlichen Praxis nicht mitmachen.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 09.11.2016.

Veröffentlicht am

16. November 2016

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