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Attac fordert vor Gericht Gemeinnützigkeit zurück

Verhandlung am 10. November in Kassel

Steht das politische Engagement von Attac gegen die neoliberale Globalisierung der Gemeinnützigkeit des Netzwerks entgegen? Um diese Frage geht es am 10. November vor dem Hessischen Finanzgericht in Kassel.

Attac hat gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Frankfurter Finanzamt geklagt. Die Behörde verweigert Attac seit April 2014 die Gemeinnützigkeit mit der Begründung, das Netzwerk sei zu politisch.

Tatsächlich verbietet das Gesetz gemeinnützigen Vereinen keine politischen Aktivitäten, sondern schließt lediglich die Förderung von Parteien aus, halten die Globalisierungskritiker dagegen. Die Förderung gemeinnütziger Zwecke sei ohne politische Aktionen, ohne Einflussnahme auf die politische Willensbildung nicht denkbar (www.attac.de/klagebegruendung).

"Die Entscheidung des Frankfurter Finanzamtes ist nicht hinnehmbar. Sie behindert nicht allein das Engagement von Attac; sie trifft die gesamte aktive und kritische Zivilgesellschaft, die für eine moderne Demokratie Voraussetzung ist. Bürgerschaftliches Engagement für eine gerechte Welt ist per se politisch - und gemeinnützig", sagt Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins. Es sei die Aufgabe kritischer Organisationen, politische Entscheidungsprozesse aktiv zu begleiten. Starke Nichtregierungsorganisationen seien unverzichtbar, um das Gemeinwohl gegenüber mächtigen Einzelinteressen global agierender Konzerne und Banken zu verteidigen.

Attac setzt sich ein für eine Umverteilung des globalen Reichtums, eine strenge Regulierung der Finanzmärkte, gerechten Welthandel und umfassende soziale Sicherheit. Aktuell engagiert sich das Netzwerk vor allem gegen die geplanten Freihandelsabkommen der EU mit Kanada und den USA. Bei von Attac mit organisierten Demonstrationen sind am 17. September bundesweit mehr als 300.000 Menschen gegen CETA und TTIP auf die Straße gegangen.

Die Verhandlung am 10. November ist öffentlich. Attac wird in dem Prozess vertreten durch Dr. Till Müller-Heidelberg, Fachanwalt für Steuerrecht.

       Donnerstag, 10. November 2016, 9.45 Uhr
       Hessisches Finanzgericht, Sitzungssaal, Königstor 35
       (Eingang Hermannstraße), Kassel
 

Quelle: Attac Deutschland - Pressemitteilung vom 01.11.2016.

Veröffentlicht am

01. November 2016

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