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IPPNW plädiert für Prüfung eines unbefristeten, dauerhaften Einschlusses von Atomkraftwerken

Freigabe radioaktiven Materials beim AKW-Abriss

Die Ärzteorganisation IPPNW fordert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf, die Option eines unbefristeten und auf Dauer angelegten Einschlusses der Atomkraftwerke zu prüfen. Beim Abriss stillgelegter Atomkraftwerke fallen neben stark strahlenden Materialien auch große Mengen Baumaterialien wie Stahl und Beton an, die geringfügig radioaktiv kontaminiert sind. Werden bestimmte Grenzwerte unterschritten, sollen diese Materialien auf Hausmülldeponien gelagert oder in den normalen Wirtschaftskreislauf eingespeist werden. Doch selbst eine geringfügige zusätzliche Strahlenbelastung bedeutet ein gesundheitliches Risiko. Die sogenannte Freigabe radioaktiven Materials ist daher aus gesundheitlichen Gründen nicht akzeptabel.

Laut Atomgesetz wird es den Atomkraftwerksbetreibern freigestellt, ob sie ihre Atomkraftwerke sofort abreißen oder zunächst für einige Jahrzehnte "einschließen" wollen. Der "sofortige" Abriss soll zwei bis drei Jahrzehnte dauern. Voraussetzung ist, dass "Endlagerkapazitäten" für schwach- und mittelaktiven radioaktiven Müll vorhanden sind. Das dafür vorgesehene "Endlager" Schacht Konrad’ ist jedoch auf absehbare Zeit nicht betriebsbereit. Beim Konzept des "sicheren Einschlusses" mit anschließendem Rückbau würde hingegen nach Entfernung der Brennelemente der gesamte radioaktive Kontrollbereich des Atomkraftwerks für ca. 30 Jahre eingeschlossen, damit große Teile der verbliebenen Radioaktivität abklingen können. Der Abriss soll bei diesem Konzept dann im Anschluss erfolgen. Die Industrie entschied sich bisher durchgehend für den sofortigen Rückbau der Atomkraftwerke.

Die dritte denkbare Alternative - die eines unbefristeten und dauerhaften Einschlusses der Atomkraftwerke vor Ort, also ohne anschließenden Abriss - wurde bisher nicht geprüft. Sofern es die Standortbedingungen am Atomkraftwerk und die Standfestigkeit der verbleibenden Gebäudestrukturen zulassen, wäre diese Variante jedoch einem Rückbau vorzuziehen, denn dadurch könnte die Gefährdung der Bevölkerung minimiert werden. Die stark kontaminierten Komponenten des nuklearen Kontrollbereiches einschließlich aller Brennelemente aus dem AKW müssten selbstverständlich auch bei dieser Option entfernt werden. Das Atomgesetz sollte um diese Stilllegungs-Alternative ergänzt werden.

Im "Ulmer Papier" der IPPNW aus dem Jahr 2014 wurde eine Vielzahl aktueller Studien ausgewertet, die zeigen, dass jede radioaktive Strahlung zu einer Krebserkrankung führen kann. Eine Schwelle, unterhalb derer Strahlung ungefährlich wäre, existiert nicht. Es wird in diesem Zusammenhang oft übersehen, dass Radioaktivität auch zu NichtKrebserkrankungen wie  Herz-Kreislauf-Krankheiten führen kann.

Weitere Informationen:

Quelle:  IPPNW - Pressemitteilung vom 28.01.2016.

Veröffentlicht am

31. Januar 2016

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