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Aussetzung des Familiennachzugs wird Frauen und Kinder in den Tod schicken

Innenminister de Maizière demontiert das Asylrecht: Syrische Flüchtlinge sollen nur noch subsidiären Schutz erhalten, subsidiär Schutzberechtigte ihre Familien nicht nachholen dürfen. Thomas de Maizière legt wieder einmal rechtswidrige, impraktikable und ethisch nicht vertretbare Pläne vor.

Zunächst schien es ein sonderbarer Alleingang von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) zu sein: Syrische Flüchtlinge sollen nur noch einen subsidiären Status erhalten und damit soll, gemäß der Beschlüsse der Großen Koalition von letzter Woche, der Familiennachzug für die Dauer von zwei Jahren ausgesetzt werden. Doch die Unterstützung für de Maizières Vorschlag in den Reihen von CDU/CSU wächst. Die CSU und auch Finanzminister Schäuble (CDU) sprachen sich für den Vorschlag aus. Doch diese Maßnahmen sind rechtswidrig, werden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Kollabieren bringen und Menschen in den Tod treiben.

Subsidiär Schutzberechtigte haben ein Recht auf Familiennachzug

Unter die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten nach § 4 AsylG fallen jene Flüchtlinge, denen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht (Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, ernsthafte individuelle Bedrohung). Seit dem 1. August 2015 sind subsidiär Schutzberechtigte hinsichtlich des Familiennachzugs den Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland gleichgestellt (§ 25 Abs. 2 S. 1 Alt. 2,  § 26 Abs. 4, 29 AufenthG). In den ersten drei Monaten nach der Anerkennung ist der Familiennachzug ohne Sicherung des Lebensunterhalts oder ausreichenden Wohnraums möglich. Eine pauschale Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre - ohne Einzelfallprüfung - ist deshalb ohne Gesetzesänderung nicht möglich.

Auch die von de Maizière pauschale Abstufung von Flüchtlingen in den subsidiären Schutz ist mit dem Recht nicht vereinbar. Nach § 10 Abs. 2 der EU-Asylverfahrensrichtlinie und nach dem individuellen Recht auf Asyl im deutschen Asylrecht muss das BAMF zunächst bei jedem Asylbewerber prüfen, ob der/die Schutzsuchende die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling im Sinne der GFK erfüllt. Erst dann wird festgestellt, ob ein Anspruch auf subsidiären Schutz besteht.

Das BAMF wird kollabieren

Welche Konsequenz hätten die Pläne des Innenministers für das BAMF? Bisher werden syrische Flüchtlinge in einem schriftlichen Verfahren als Flüchtlinge anerkannt. Mit der Änderung müsste das BAMF wieder jeden Einzelfall in einem Verfahren mit mündlicher Anhörung prüfen. Das ohnehin überlastete BAMF würde in wenigen Monaten vollends kollabieren, die Asylverfahrensdauer massiv steigen. Das Ziel, die Asylverfahren zu beschleunigen, wird damit vollkommen konterkariert. Von Januar bis Juli 2015 sind laut EASY-Statistik 243.721 Syrer eingereist. Auch wenn ein Teil von ihnen Deutschland in andere EU-Staaten verlässt, ist dies ein Hinweis, dass das BAMF zusätzliche Arbeit aufgebürdet bekommt. Gegenwärtig sind insgesamt 328.207 Asylanträge von Schutzsuchenden aus allen Herkunftsstaaten unbearbeitet.

Rechtsprechung: Syrer werden als Flüchtlinge anerkannt

Auch die Rechtsprechung steht den Plänen des Innenministers entgegen. Syrische Flüchtlinge erhalten in Deutschland den GFK-Flüchtlingsschutz. Das BAMF wurde seit 2014 von den Obergerichten gezwungen, den Flüchtlingsstatus zu vergeben. Zuvor hatte das BAMF überwiegend subsidiären Schutz gewährt. Im Jahr 2013 haben noch 63 % der Syrerinnen und Syrer subsidiären Schutz erhalten, immerhin 28 % den Flüchtlingsstatus. Im Jahr 2014 hat sich das Verhältnis umgedreht: 71 % haben den Flüchtlingsstatus erhalten, nur ca. 13 % den subsidiären Schutz.

Die Obergerichte haben die Frage, ob syrischen Flüchtlingen die nach Syrien zurückkehren, eine politische Verfolgung droht, klar beantwortet. Beispielsweise hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem Urteil (2 L 16/13) festgestellt:

"Ein syrischer Asylbewerber ist, unabhängig von einer Vorverfolgung, wegen seiner illegalen Ausreise aus Syrien, der Asylantragstellung und dem längeren Aufenthalt in Deutschland im Falle einer Rückkehr bedroht. Sein Verhalten wird vom syrischen Staat derzeit als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst, und er hat bei einer Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit in Anknüpfung an seine tatsächliche oder jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen."

Menschen werden in den Tod getrieben

Die Aussetzung des Familiennachzugs würde zudem unendliches Leid produzieren. Nicht nur syrische, sondern auch afghanische Flüchtlinge und andere Flüchtlingsgruppen, die subsidiären Schutz erhalten, werden sich mit der gesamten Familie auf den Weg über die tödlichen Routen nach Deutschland machen. Alte, Kranke, Frauen und Kinder werden die Boote über die Ägäis und das Mittelmeer besteigen - bereits jetzt werden jeden Tag tote Menschen an den Küsten Europas angespült. Die Große Koalition und insbesondere der Innenminister tragen die politische Verantwortung für das Sterben an den Grenzen.

Symbolisches Zeichen: "Deutschland will euch nicht"

Die Liste der rechtlichen, praktischen, politischen und ethischen Gründe gegen das Vorhaben de Maizières Vorhaben ist lang: Sein Vorstoß hat aber einen symbolischen Effekt. Der Innenminister betreibt den Rollback gegenüber der Haltung von Kanzlerin Angela Merkel und Kanzleramtsminister Peter Altmaier, keine Obergrenzen beim Asyl zu ziehen und zumindest bestimmte Flüchtlingsgruppen in Deutschland aufzunehmen. Die Haltung soll sein: "Deutschland heißt Euch nicht willkommen." 

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - 09.11.2015.

Veröffentlicht am

09. November 2015

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