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Atomabkommen mit dem Iran: Hundert Seiten, fünf Anhänge

Über zwölf Jahre haben der Iran, die fünf Länder im Weltsicherheitsrat und Deutschland verhandelt. Der Teufel steckt im Detail.

Von Andreas Zumach

Durchbruch in Wien: Zwölf Jahre haben die fünf Vetomächte des UNO-Sicherheitsrats und Deutschland ("5+1-Ländergruppe") mit dem Iran über das iranische Atomprogramm verhandelt. Am Dienstag konnten sie sich schließlich auf ein Abkommen einigen. Das über 100-seitige Dokument mit fünf Anhängen unterwirft das zivile iranische Nuklearprogramm für eine Laufzeit von 10 bis 25 Jahren sehr weitreichenden Beschränkungen und internationalen Kontrollen. Damit soll eine geheime Entwicklung von Atomwaffen unmöglich gemacht werden.

Zugleich sieht das Abkommen vor, das Waffenembargo und die Wirtschaftssanktionen schrittweise aufzuheben, die UNO, USA und EU seit 2006 gegen den Iran verhängt haben. Eine gemeinsame Kommission aus der 5+1-Gruppe und Iran überwacht und steuert die Umsetzung.

Dies soll sicherstellen, dass Iran nicht mehr in der Lage ist, Spaltmaterial für Atomwaffen herzustellen - weder durch die Hochanreicherung von Uran auf 90 Prozent noch durch die Produktion von Plutonium. Die bisher in verschiedenen Nuklearanlagen des Landes installierten insgesamt 19.100 Zentrifugen zur Urananreicherung, von denen 10.000 derzeit in Betrieb sind, müssen über zwei Drittel auf 6.104 reduziert werden.

Installiert bleiben dürfen nur noch Zentrifugen der ältesten, am wenigsten leistungsfähigen Generation vom Typ IR-1.

Von den 6.104 verbliebenen Zentrifugen dürfen in den ersten zehn Jahren nach Inkrafttreten des endgültigen Abkommens lediglich 5.060 zur Urananreicherung betrieben werden - und dies nur in der Anlage Natanz.

Für 15 Jahre darf Iran Uran maximal auf den Grad von 3,67 Prozent anreichern, der erforderlich ist zur Herstellung von Brennstäben für die Energieerzeugung in Atomkraftwerken.

Alle Zentrifugen in der unterirdischen und durch dicke Bunkerwände gegen Luftangriffe geschützten Anlage Fordo müssen abgebaut und beseitigt werden. Fordo darf nur noch zu medizinischen Forschungszwecken genutzt werden.

Überwachuing durch IAEO

Alle abgebauten Zentrifugen müssen in versiegelten Depots eingelagert werden. Sie sollen rund um die Uhr durch Kameras und andere technische Überwachungsmittel sowie durch Inspektoren der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) überwacht werden.

Die IAEO kontrolliert 25 Jahre lang sämtliche Uranminen und Fabriken zur Verarbeitung von Natururan. 97,5 Prozent der im Iran bereits existierenden Vorräte von knapp 12.000 Tonnen auf den Grad von 5 bis 20 Prozent angereicherten Urans sollen entweder auf den Grad von 3,75 Prozent verdünnt oder nach Russland exportiert werden, wo sie zu Brennstäben für iranische Atomkraftwerke verarbeitet werden. Im Iran verbleiben 300 Kilo.

Die Schwerwasseranlage in Arak wird so umgebaut, dass in ihr kein Plutonium erzeugt werden kann. Alle hierfür relevanten Teile der bisherigen Anlage werden unter Aufsicht der IAEO verschrottet. Der Iran darf keine neuen Schwerwasseranlagen bauen. Teheran verpflichtet sich, das bereits vor fünf Jahren unterzeichnete Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag umzusetzen, das den Inspektoren der IAEO jederzeit unangekündigte Verdachtskontrollen in sämtlichen Nuklearanlagen des Landes erlaubt. Alle diese Beschränkungen und Kontrollen des iranischen Nuklearprogramms waren bereits in einem Anfang April in Lausanne vereinbarten Eckpunktepapier enthalten.

Zusätzliche Kompromisse

In den seitdem geführten Verhandlungen, insbesondere in den letzten 17 Tagen in Wien, einigten sich die Außenminister der sieben Verhandlungsstaaten dann noch auf folgende Kompromisse:

Die IAEO kann jederzeit Zugang zu konventionellen Militäranlagen wie der Basis Parchin am Kaspischen Meer verlangen, in denen Iran in den Jahren von 1986 bis 2003 möglicherweise atomwaffenrelevante Entwicklungen betrieben hat. Lehnt Teheran dies ab, entscheidet die gemeinsame Überwachungskommission.

Zudem verpflichtete sich der Iran am Dienstag, der IAEO bis Ende 2015 alle noch offenen Fragen zu dem mutmaßlich zwischen 1986 und 2003 betriebenen militärischen Nuklearprogramm zu beantworten.

Das Importembargo für konventionelle Waffen, mit dem der UNO-Sicherheitsrat Teheran 2006 zu Verhandlungen über das Nuklearprogramm zwingen wollte, wird fünf Jahre nach Inkrafttreten des Nuklearabkommens aufgehoben. Nach vorheriger Zustimmung des UN-Sicherheitsrats sind in Einzelfällen Waffenlieferungen möglich.

Die ebenfalls vom Sicherheitsrat verhängten Restriktionen für die iranische Raketenrüstung laufen nach acht Jahren aus. Von diesen Regelungen unberührt bleiben bilaterale Rüstungssanktionen der USA.

Die von der UNO, den USA und der EU seit 2006 verhängten Wirtschaftssanktionen werden schrittweise aufgehoben, sobald die IAEO überprüft und bestätigt hat, dass der Iran seine Verpflichtungen aus dem Abkommen erfüllt hat. Das wird nach Einschätzung aller Experten nicht vor Ende 2015 der Fall sein.

Gemeinsame Kommission überwacht Umsetzung

Die für die Bevölkerung besonders schmerzhaften Finanz- und Handelssanktionen sollen dann zuerst aufgehoben werden. Die Regierung Obamas darf auf Grund eines vom Kongress verabschiedeten Gesetzes ohnehin während der nächsten 60 bis 82 Tage weder bilaterale US-Sanktionen gegen den Iran aufheben noch einer Aufhebung im UNO-Sicherheitsrat zustimmen.

Die Umsetzung des Nuklearabkommens wird durch eine gemeinsame Kommission aus Vertretern des Iran und der 5+1-Gruppe überwacht.

Sollte der Iran nach einer Aufhebung von Wirtschaftssanktionen und Rüstungsrestriktionen gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstoßen, treten die UN-Sanktionen nach 30 Tagen automatisch wieder in Kraft - selbst wenn eines der fünf ständigen Ratsmitglieder sein Veto dagegen einlegen sollte.

Quelle: taz - 14.07.2015. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach.

Veröffentlicht am

15. Juli 2015

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