Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Waffenhandel: Heftige Ohrfeige aus Karlsruhe für Bundesregierung

Bisherige Praxis der Rüstungsexportkontrolle durch den Bundessicherheitsrat nicht verfassungskonform.

Die Kampagne "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel" begrüßt ausdrücklich die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Organklage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Frage der Informationsrechte des Bundestages bei Rüstungsexporten.

"Die bisher jahrzehntelange Praxis in Deutschland, dass ein geheim tagender Regierungsausschuss - der sogenannte Bundessicherheitsrat - über die Genehmigung oder Versagung von Rüstungsexporten entscheidet, ist nach dem heutigen Urteil nicht mit der Verfassung vereinbar", hebt Holger Rothbauer hervor. "Das Urteil stellt fest, dass grundsätzlich die Delegation der Entscheidung über Rüstungsexporte an einen Bundesminister zulässig ist, nicht jedoch an den Bundessicherheitsrat. Dies ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung aus Karlsruhe", betont Rothbauer, der Rechtsanwalt der Kampagne "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" und fordert: "Die Kanzlerin muss sofort Entscheidungen über Rüstungsexporte, z.B. an Saudi Arabien, von der Tagesordnung des Bundessicherheitsrates nehmen."

Weiterhin hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf Auskunftserteilung der Abgeordneten gestärkt, ohne aber das Privileg der Rüstungsindustrie auf Geheimhaltung von Entscheidungsprozessen entscheidend zu beschneiden.

"Es ist ein kleiner erster Schritt zu mehr Transparenz beim Waffenhandel", so Rothbauer, "dass die Bundesregierung ab sofort auf Anfrage eines Abgeordneten klar und sofort beantworten muss, ob eine Genehmigung für einen Waffenexport erteilt oder versagt wurde. Jetzt sind es die Abgeordneten der Öffentlichkeit schuldig, schnell und von sich aus nachzufragen!"

"Grundsätzlich ist das Recht auf Auskunftserteilung der Abgeordneten gestärkt worden, ohne aber das Privileg der Rüstungsindustrie auf Geheimhaltung von Entscheidungsprozessen entscheidend zugunsten der Regierungskontrolle zu beschneiden", kommentiert Stephan Möhrle, Sprecher der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner/innen (DFG-VK), der das Organklageverfahren in Karlsruhe begleitet hat.

"Mich bestärkt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Einsatz für eine neue gesetzliche Grundlage. Der Deutsche Bundestag sollte nun aktiv werden und ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg bringen", fordert Christine Hoffmann, pax christi-Generalsekretärin und Sprecherin der Kampagne "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!"

Die Kampagne "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" hat sich mit über 95.000 Unterschriften an den Deutschen Bundestag gewandt und für eine Änderung im Grundgesetz eingesetzt. Neu soll es in Artikel 26.2 GG heißen, dass Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter grundsätzlich nicht exportiert werden.

Quelle: "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" - Pressemitteilung vom 21.10.2014.

 

Weblinks:

Veröffentlicht am

21. Oktober 2014

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von