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EuGH-Urteil: Asylsuchende haben Recht auf menschenwürdige Unterbringung

PRO ASYL: Wichtiges Signal für die Behandlung von Asylsuchenden in der EU

Mit dem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass die finanzielle Unterstützung für Asylsuchende so bemessen sein muss, dass ein menschenwürdiges Leben möglich ist, bei dem die Gesundheit und der Lebensunterhalt der Asylbewerber gewährleistet sind. Dies ergibt sich aus der EU-Aufnahmerichtlinie, die die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende regelt.

In dem Verfahren ging es insbesondere um die Frage, wie eine menschenwürdige Unterbringung von Asylsuchenden sicher zu stellen ist. Wird die Versorgung von Asylsuchenden nicht durch Sachleistungen, sondern durch Geldmittel gewährleistet, so müssen diese die Betroffenen insbesondere in die Lage versetzen, eine Unterkunft zu finden, wobei gegebenenfalls die Wahrung der Interessen besonders bedürftiger Personen zu berücksichtigen ist. Der EuGH betont zudem, dass das europäische Recht die familiäre Gemeinschaft und das Wohl des Kindes schützt. Kinder dürfen nicht von ihren Eltern getrennt werden.

Dem Urteil liegt ein Verfahren aus Belgien zugrunde. Es ist jedoch für alle EU-Staaten verbindlich.

PRO ASYL begrüßt das heutige Urteil als wichtiges Signal für die Behandlung von Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. In Ländern wie Italien, Bulgarien und Ungarn sind Asylsuchende vielfach mit einer katastrophalen Unterbringungssituation konfrontiert. Selbst Familien mit kleinen Kindern landen immer wieder in der Obdachlosigkeit. In Italien kommt es wegen der zu geringen Zahl an Aufnahmeeinrichtungen oft zur Familientrennung: Mütter und Kinder werden in einem Zentrum, Väter in einem anderen untergebracht. Es gibt auch Fälle, in denen Mutter, Vater und Kind sogar in drei verschiedenen Zentren untergebracht werden. In Bulgarien leben die Flüchtlinge in slum-ähnlichen Verhältnissen. Und in Ungarn werden Familien dadurch getrennt, dass viele Familienväter willkürlich inhaftiert werden.

PRO ASYL fordert, dass Asylsuchende, die nach Deutschland weitergereist sind, weil sie in anderen EU-Ländern obdachlos oder auf andere Weise menschenunwürdig untergebracht waren, nicht mehr dorthin zurückgeschoben werden. Solange die Mindeststandards des EU-Rechts bei der Unterbringung nicht beachtet werden, müssen Asylsuchende vor Überstellungen in diese Länder geschützt werden.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 27.02.2014.

Veröffentlicht am

27. Februar 2014

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