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EU-Kommission will Bürgerenergiewende erschweren - Einspruch gegen EU-Leitlinie!

Nach Einschätzung der Ökostromanbieter Naturstrom AG, EWS Schönau und Greenpeace Energy eG bedrohen aktuelle Pläne der EU-Kommission massiv das bürgerschaftliche Engagement im Bereich der Erneuerbaren Energien. Die Umsetzung des Leitlinienentwurfes für staatliche Umwelt- und Energiebeihilfen würde zu europaweiten und technologieneutralen Ausschreibungen führen und so eine dezentrale, technologieoffene Bürgerenergiewende erschweren. Die drei Ökostromanbieter kritisieren den Leitlinienentwurf daher scharf. Sollte das Erneuerbare-Energien-Gesetz künftig von der EU als Beihilfe eingestuft werden, fiele es in den Anwendungsbereich der Leitlinien. Das wäre das Ende der Erfolgsgeschichte Bürgerenergiewende.

Kritisch sehen Naturstrom AG, EWS Schönau und Greenpeace Energy eG insbesondere die Vorgabe, Ökostrom-Erzeugungskapazitäten ab einer sehr gering bemessenen Mindestgröße über Ausschreibungen zu vergeben. Der hohe organisatorische Aufwand, die Investitionsunsicherheiten und die zu erbringenden Vorleistungen wären wahrscheinlich von Bürger-Energiegesellschaften oder kleineren Mittelständlern nicht zu stemmen. Dabei sind gerade engagierte Bürgerinnen und Bürger das Rückgrat der Energiewende. Fast 50 Prozent der installierten Leistung gehen auf Investitionen von Privatleuten zurück - als Einzelpersonen oder Mitgliedern in mittlerweile mehr als 880 Genossenschaften oder Bürger-Energiegesellschaften mit anderer Gesellschaftsform. Ein Zubau auf Basis bewährter Einspeisetarifsysteme, wie auch das EEG eines ist, wäre nur noch für Photovoltaikanlagen bis 1 MW Leistung und Windparks mit bis zu 5 MW Leistung oder drei Einzelanlagen zulässig.

Äußerst skeptisch sehen die Ökostromanbieter zudem das Vorhaben, künftig nur noch technologieneutrale Fördersystematiken zuzulassen. Somit käme nur noch die günstigste Erzeugungsform im Bereich der Erneuerbaren zum Zug. Dabei ist die Technologievielfalt einer der Pluspunkte der Erneuerbaren. Windenergie und Photovoltaik, Wasserkraft und Biomasse ergänzen einander. Der breite Technologiemix im Bereich der Erneuerbaren trägt zur Versorgungssicherheit bei und ermöglicht gerade in lokalen Projekten innovative und kostengünstige Versorgungslösungen.

Die Ökostromanbieter fordern daher eine Überarbeitung der Leitlinien. Diese dürfen die Akteursvielfalt, die sich in Deutschland durch den dezentralen und bürgernahen Ausbau der Erneuerbaren entwickelt hat, nicht gefährden.

Gleichzeitig rufen Naturstrom AG, EWS Schönau und Greenpeace Energy eG alle energiewende-interessierten Bürgerinnen und Bürger und insbesondere Mitglieder von Bürger-Energiegesellschaften dazu auf, ihre Einwände [*] gegen den vorliegenden Entwurf vorzubringen.

Eine Beteiligung ist noch bis einschließlich Freitag, den 14. Februar, möglich.

  • Es genügt eine formlose E-Mail an: stateaidgreffe@ec.europa.eu
    mit dem Betreff: HT 359 - Consultation on Community Guidelines on State Aid for Environmental Protection (siehe auch Vorschlag für Einspruchschreiben unten).
  • Ein Mustereinspruch der EWS Schönau kann hier online unterzeichnet werden: http://www.ews-schoenau.de/einspruch/

Quelle: NATURSTROM AG , Elektrizitätswerke Schönau , Greenpeace Energy eG - Gemeinsame Pressemitteilung der unabhängigen Ökostromanbieter vom 12.02.2014

Die drei unabhängigen Ökostromanbieter NATURSTROM AG, Elektrizitätswerke Schönau und Greenpeace Energy eG stehen für eine dezentrale, bürgernahe Energiewende. Seit Beginn des liberalisierten Strommarkts setzen sich die Unternehmen konsequent für Erneuerbare Energien ein. Sie versorgen zusammen eine halbe Millionen Haushalte und Gewerbe mit hochwertigem Ökostrom, projektieren Öko-Kraftwerke und arbeiten eng mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern zusammen.

 


Vorschlag für Einspruchsschreiben

[Adresse]
stateaidgreffe@ec.europa.eu

[Betreff]
HT 359 - Consultation on Community Guidelines on State Aid for Environmental Protection

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerade in Deutschland zeigen die Bürger - als Einzelpersonen oder in einer der mehr als 880 Energiegenossenschaften organisiert - dass die Energiewende hin zu erneuerbaren Ressourcen und einer dezentralen Struktur gewollt und möglich ist.

Damit gehen sie absolut konform zu den Zielen, die sich auch die EU gesetzt hat: Klimaschutz und Demokratie. Diese Bewegung zu stoppen, würde dem Grundgedanken der Europäischen Union widersprechen.

Daher lehnen wir die Detailregelungen (RZ 110 bis 137) ab und fordern eine Überarbeitung der Leitlinie dahingehend, dass den Mitgliedstaaten unter Wahrung gewisser Rahmenbedingungen die Freiheit bleibt, selbst geeignete Fördersysteme zu formulieren.

EINSPEISETARIFSYSTEME UND NATIONALE REGELUNGEN MÜSSEN ERLAUBT BLEIBEN

Insbesondere fordern wir, dass die bewährten Einspeisetarifsysteme auch weiterhin zulässig bleiben, denn sie garantieren den Bürgern die notwendige Investitonssicherheit. Eine Begrenzung auf die stattdessen vorgesehenen Modelle - Ausschreibung und/oder handelbare grüne Zertifikate - haben bislang in der Praxis nicht funktioniert und einseitig große Konzerne begünstigt, die sich die Bürokratie eines solchen Verfahrens leisten können. Eine solche Vereinheitlichung birgt überdies die Gefahr, dass die einzelnen Mitgliedstaaten keine nationalen Ausbauziele für erneuerbare Energien formulieren und ihre individuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse nicht berücksichtigen.

Auch eine, wie in dem Entwurf vorgesehene, Unterscheidung von ausgereiften und nicht ausgereiften Technologien konterkariert die Notwendigkeit, die Energieversorgung als ein auf regionale Gegebenheiten abgestimmtes System zu begreifen. Ob eine Technologie reif und erfolgversprechend ist, kann nicht allein an ihrem Marktanteil bemessen werden. Daher sollte die Unterscheidung in "deployed" und "less deployed technologies" entfallen.

In der 2009 von der EU verabschiedeten Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wurden ambitionierte, verbindliche Ziele mit den Mitgliedstaaten vereinbart, die dazu nationale Aktionspläne vorlegten. Der nun vorgelegte Entwurf zur Regelung der Umweltbeihilfen steht dazu im Widerspruch, da er den Mitgliedstaaten die Möglichkeit nimmt, diese Ziele weiter in eigener Gestaltung zu verfolgen.

UMWELTBEIHILFEN FÜR KOHLE UND ATOM MÜSSEN AUSGESCHLOSSEN WERDEN

Die Energiegewinnung aus Kohle und Atom ist nicht nur an sich umweltschädlich, sondern sie blockiert auch den Ausbau erneuerbarer Energien, da die Technologien nicht kompatibel sind. Umweltbeihilfen für Kohle und Atom müssen daher explizit ausgeschlossen werden.

Ohnehin besteht diesbezüglich eine große Ungleichbehandlung: Allein 2011 hat es laut Europäischer Kommission Subventionen in Höhe von 66 Mrd. Euro für Kohle- und 35 Mrd. Euro für Atomkraft gegeben (Gesundheits-, Forschungs-, Umweltfolge- und Rückbaukosten nicht berücksichtigt), jedoch nur 30 Mrd. Euro für die für die Umwelt verträglicheren und für die Wirtschaft rentableren erneuerbaren Energien.

WIR BÜRGER WOLLEN DIE ENERGIEWENDE - JETZT!

In Deutschland ist im Schnitt jeder vierte Bürger in einer Energiegenossenschaft aktiv und hat Kraft und Geld investiert. Nur so konnte der Anteil der erneuerbaren Energien schnell auf etwa 25% am nationalen Stromverbrauch gesteigert werden. Wo Bürger involviert sind, ist überdies eine hohe Akzeptanz für zunächst umstrittene Projekte - etwa für Windräder - gegeben. Zudem bleibt der Geldfluss in der Region.

Wir fordern Sie daher auf: Beugen Sie sich nicht dem Druck einiger einflussreicher Lobbyisten, sondern helfen Sie uns Bürgern, das Weitsichtprojekt Energiewende voran zu treiben.

Mit freundlichen Grüßen

 

Veröffentlicht am

14. Februar 2014

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