Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Kunduz-Entscheidung des Landgerichts Bonn: Schwere Niederlage für das Völkerrecht

Von Martin Singe

Das Landgericht Bonn hat am 11. Dezember 2013 die Klage von Opfern des Bombenabwurfes bei Kunduz abgewiesen. Oberst Klein hatte am 4. September 2009 befohlen, zwei auf einer Sandbank festgefahrene Tanklaster und die umstehenden Menschen durch Bombenabwürfe zu vernichten. Etwa 140 Menschen, vorwiegend Zivilisten, kamen in den Flammen um.

Das Gericht hatte mit einer konkreten Beweisaufnahme zunächst Hoffnungen geweckt, dass das Völkerrecht zur Geltung kommen könnte. Eine vom Gericht vorgeschlagene Einigung zwischen Klägern und der beklagten Bundesregierung hatten die Regierungsvertreter abgelehnt mit dem Ziel, "Rechtsklarheit" herzustellen. Nun hat die Regierung ihr Recht nach dem Motto "Recht ist, was den Waffen nützt" (Helmut Kramer/Wolfram Wette). So reihte der Richter sein Urteil auch in die Geschichte der Entscheidungen von Distomo und Varvarin ein. Deutsche Soldaten sollen auch künftig ohne Angst vor Strafe bombardieren dürfen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass keine schuldhafte Amtspflichtverletzung feststellbar sei, da Oberst Klein davon ausgehen durfte, dass nur Taliban-Kämpfer vor Ort anwesend gewesen seien. Die gerichtliche Video-Auswertung der Aufnahmen aus den Kampfflugzeugen hätte keinen Hinweis auf anwesende Zivilisten ergeben, obwohl man deutlich sehen konnte, dass sich Menschen zu den Tankern aus drei verschiedenen Ortschaften hin- und herbewegten, um Benzin abzuzapfen. Eine Vernehmung von Oberst Klein zur Lagebeurteilung vor Ort hatte das Gericht nicht vorgenommen, da dies "unerheblich" gewesen wäre.

Die Genfer Zusatzabkommen regeln eindeutig, dass vor einem Angriff, bei dem Zivilisten betroffen sein könnten, wirksame Warnungen vorausgehen müssen. Diese Vorschrift sowie weitere Einsatzregeln hatte Oberst Klein schwerwiegend verletzt. Klein war auch nicht auf den Vorschlag der US-Piloten eingegangen, doch vorab eine "Show of Forces", also einen Tiefüberflug zur Warnung vorzunehmen. Das Gericht betonte, dass sich Oberst Klein immerhin gegen eine 2.000-Pfund-Bombe zugunsten von zwei 500-Pfund-Bomben entschieden hätte. Wollte er gar, dass Taliban-Kämpfer ungeschoren davonkommen könnten?

Das Urteil ist eine schwere Niederlage für das Völkerrecht und zugleich ein großer Sieg der Bundesregierung, die sich künftig bei weiteren völkerrechtswidrigen Kriegen und Bombardements nicht mehr gerichtlich verantworten will. Es bedeutet einen Freibrief für künftiges mörderisches Verhalten von Soldaten. Einen Tag nach dem Tag der Menschenrechte hat das Völkerrecht vor dem Bonner Landgericht eine schwere Niederlage erlitten.

Quelle:  Komitee für Grundrechte und Demokratie - Pressemitteilung vom 11.12.2013.

Veröffentlicht am

11. Dezember 2013

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von