Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

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Freiheit für alle inhaftierten und verfolgten Kriegsdienstverweigerer!

15. Mai: Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung

"Zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerer (15. Mai) macht Connection e.V. exemplarisch auf inhaftierte und verfolgte Kriegsdienstverweigerer und -verweigerinnen aufmerksam", so heute Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk. "Die Kriegsdienstverweigerung ist zwar eine individuelle Entscheidung. Sie weist aber weiter. Kriegsdienstverweigerer sind Sand im Getriebe eines Militärs, das in vielen Ländern für die Ziele der Herrschenden Krieg führt. Sie wenden sich mit ihrer Entscheidung gegen den Kreislauf der Gewalt."

Connection e.V. setzt sich seit nunmehr 20 Jahren für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure weltweit ein. Der Verein fordert die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht und asylrechtlichen Schutz für verfolgte Verweigerer und Deserteure.

Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung

Seit 1985 finden am Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung weltweit Aktionen für ein umfassendes Recht auf Kriegsdienstverweigerung statt. Es ist ein Aktionstag gegen Wehrpflicht, Militär und Zwangsdienste, mit dem gegen die Verfolgung und Inhaftierung von Kriegsdienstverweigerern in vielen Ländern protestiert wird. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Aktionen liegt in der Türkei. Dort setzen sich Gruppen und Organisationen der Kriegsdienstverweigerer mit Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen in Istanbul, Izmir, Eskisehir, Mugla, Diyarbakir und anderen Städten für die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung ein.

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht

"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte", so Rudi Friedrich, "hat bereits 2011 in einem Urteil zu Armenien eindeutig festgestellt, dass die Kriegsdienstverweigerung ein Menschenrecht ist. ( …mehr ) Weitere Urteile des Europäischen Gerichtshofes zur Türkei bestätigten diese höchstrichterliche Rechtsprechung. ( …mehr ) Beispiele aus unserer Arbeit zeigen jedoch, dass in vielen Ländern Frauen und Männer, die sich dem Militärdienst verweigern, diskriminiert und verfolgt werden."

Ägypten: Bürgerlicher Rechte beraubt

In Ägypten erklärte Emad El Dafrawi am 12. April 2012 seine Kriegsdienstverweigerung, der 23-jährige Mohamed Fathy Abdo Soliman folgte am 20. Juli 2012. Beide betonten gegenüber offiziellen Stellen, dass der Militärdienst ihrem Glauben an Frieden widerspricht und sie alle Formen von Gewalt und das Tragen von Waffen verweigern. Sie baten um Entlassung aus dem Militärdienst und um die Möglichkeit, stattdessen einen zivilen Dienst ableisten zu können. In Ägypten gibt es kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Das Militär hat ihr Anliegen bislang ignoriert. Damit wurden Emad El Dafrawi und Mohamed Fathy Abdo Soliman zwar nicht angeklagt, sie sind aber fast aller ihrer bürgerlichen Rechte beraubt. Sie dürfen nicht arbeiten, studieren oder reisen und können keinen Pass erhalten. ( …mehr )

Armenien: 30 Kriegsdienstverweigerer in Haft

Zuletzt wurden in Armenien im November 2012 die Kriegsdienstverweigerer Anania Grigoryan und Artsrun Khachatryan inhaftiert, nachdem ihre Berufungen gegen Urteile von 24 und 30 Monaten Haft zurückgewiesen worden waren. Damit stieg die Zahl der inhaftierten Verweigerer auf 31 an. Alle wurden zu Haftstrafen von zwei bis drei Jahren verurteilt. Weitere 15 Kriegsdienstverweigerer werden wahrscheinlich nach der Abweisung ihrer Berufungen gegen bereits ergangene Urteile inhaftiert werden. ( …mehr )

Als Europaratsmitglied ist Armenien dazu verpflichtet, Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte umzusetzen. Dieser hatte im Falle des armenischen Kriegsdienstverweigerers Vahan Bayatyan bereits am 7. Juli 2011 festgestellt, dass "die Ablehnung des Militärdienstes unter die Garantien des Artikels 9", der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, der Europäischen Menschenrechtskonvention fällt und damit als Menschenrecht geschützt ist. Der von Armenien eingeführte "alternative Dienst" steht jedoch unter der Aufsicht des Verteidigungsministeriums, was von den meisten Kriegsdienstverweigerern nicht akzeptiert wird. Der Umgang mit Kriegsdienstverweigerern in Armenien wurde von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen 2012 in Beschlüssen kritisiert. ( …mehr )

Aserbaidschan: Versprechen gegenüber Europarat ignoriert

Mit dem Beitritt zum Europarat sagte Aserbaidschan die Einführung eines alternativen Dienstes für Kriegsdienstverweigerer zu. Die Verfassung Aserbaidschans sieht das auch vor, es gibt jedoch bislang dazu kein Ausführungsgesetz. So wurde der 19-jährige Kriegsdienstverweigerer Fakhraddin Mirzayev am 25. September 2012 von einem Gericht in Gyanja zu einem Jahr Haft verurteilt. ( …mehr )

Eritrea: Tausende verweigern den Militärdienst

In Eritrea sind Frauen und Männer vom 18. bis 40. Lebensjahr wehrpflichtig. Alle haben einen 18-monatigen "Nationaldienst" abzuleisten. Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung wird verwehrt. Einige Zeugen Jehovas sind seit über 15 Jahren in Haft, weil sie den Kriegsdienst verweigerten. Seit dem Krieg gegen Äthiopien (1998-2000) wurde kaum ein/e SoldatIn entlassen. So sind sie weiter Militärangehörige, in der Armee oder im Arbeitsdienst. Yohannes Kidane von der in Deutschland aktiven Eritreischen Antimilitaristischen Initiative berichtete 2011 auf der Internationalen Ökumenischen Friedenskonvokation in Jamaika: "Kriegsdienstverweigerer werden vom Regime als Feiglinge und unpatriotisch gebrandmarkt. Folgen bei Kriegsdienstverweigerung und Desertion sind schwere Folter, lange Haftzeiten an unbekannten Orten oder sogar der Tod. Nach dem Ende des Grenzkrieges mit Äthiopien stieg die Zahl der Kriegsdienstverweigerer. Heute sind es jedes Jahr Tausende, die den Militärdienst und das Militär verweigern. Trotz des Risikos fliehen sie ins Exil. Eine beträchtliche Zahl von ihnen ist in Europa, in Libyen, Israel, Äthiopien und Sudan, wo sie politisches Asyl suchen." ( …mehr )

Finnland: Widerstand gegen die Wehrpflicht

Der 20-jährige Kriegsdienstverweigerer Joonas Norrena wurde am 26. November 2012 wegen seiner "Wehrpflichtverweigerung" zu 179 Tagen Hausarrest verurteilt. Er hatte im Juli 2012 die Ableistung des Militärdienstes verweigert und deutlich gemacht, dass er nichts mit dem Militär zu tun haben wolle und nicht verstehe, warum Finnland weiterhin die Wehrpflicht aufrecht erhält: "Der einzige Weg, um dauerhaft Frieden zu erreichen, ist die Reduzierung des Militärs und der Waffen". Er erklärte, dass er bereit sei, einen zivilen Dienst abzuleisten, wenn dieser nicht länger als die kürzeste Militärdienstzeit sei und nicht im Zusammenhang stehe mit der Militärdienstpflicht und der nationalen Verteidigung. Zur Zeit dauert in Finnland der Ersatzdienst 362 Tage, die kürzeste Militärdienstzeit 180 Tage.

Jedes Jahr werden einige Dutzend Totalverweigerer, die sich mit ihrer Weigerung auf Beschlüsse der UN-Menschenrechtskommission stützen können, zu Haft- oder Hausarreststrafen verurteilt. Beim Hausarrest hat der Verurteilte eine elektronische Fußfessel zu tragen und darf während der Strafe nur zum Studium oder zur Arbeit das Haus verlassen. ( …mehr )

Griechenland: Wiederholte Anklagen gegen Kriegsdienstverweigerer

In den letzten Monaten ging das griechische Militär erneut gegen Kriegsdienstverweigerer vor, die bereits in früheren Verfahren verurteilt wurden.

Der 44-jährige Nikolaos Karanikas, der 1995 wegen seiner Kriegsdienstverweigerung verurteilt worden war, wurde zwar am 8. März 2013 in einem Verfahren vor dem Militärgericht in Thessaloniki freigesprochen. Kurz zuvor war ihm jedoch eine erneute Einberufung zum 21. März 2013 zugestellt worden. Damit droht ihm ein erneutes Verfahren wegen Desertion. ( …mehr )

Der 37-jährige Charalabos Akrivopoulos wurde am 19. März 2013 verhaftet, um vor dem Militärgericht in Piräus wegen Befehlsverweigerung angeklagt zu werden. Er war bereits 2011 wegen Befehlsverweigerung zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. ( …mehr )

Israel: Kein Ende der Strafverfolgung in Sicht

Der israelische Kriegsdienstverweigerer Natan Blanc wurde am vergangenen Sonntag, den 12. Mai, zum zehnten Mal vom Militär verurteilt: dieses Mal zu 28 Tagen Haft. Er ist seit dem 19. November 2012 bereits neun Mal verurteilt worden, weil er sich weigert, den dreijährigen Militärdienst in der israelischen Armee anzutreten: "Ich verweigere, weil ich nicht in einer Armee dienen will, die regelmäßig die Menschenrechte verletzt. Ich verweigere, weil ich nicht als Werkzeug dienen will, um die Besatzung aufrechtzuerhalten. Ich verweigere, weil es meine moralische Pflicht ist, es zu tun." Mit der nun erfolgten Verurteilung summieren sich die Haftstrafen auf sechs Monate. ( …mehr )

Südkorea: Bis zu 800 Kriegsdienstverweigerer in Haft

Seit 1939 sind in Südkorea mehr als 15.000 Kriegsdienstverweigerer im Gefängnis gewesen, vor allem Zeugen Jehovas. Derzeit befinden sich schätzungsweise bis zu 800 Verweigerer in Haft, die in aller Regel zu 18 Monaten Gefängnisstrafe verurteilt wurden.

So zum Beispiel Yoonjong Yoo. Er wurde im November 2011 zur südkoreanischen Armee einberufen, erklärte jedoch seine Kriegsdienstverweigerung: "Es war mit 15, als ich begann, eine kritische Sicht zu Nationalismus und Totalitarismus zu entwickeln. Es begann in der Schule, als sie mich zwangen, eine Uniform zu tragen, als sie mich zwangen, die gleiche Frisur zu tragen, es nur eine Standard-Ausbildung gab und Individuen ignoriert wurden. Ich dachte, dass der Staat für die Bevölkerung da ist, und dass Anforderungen des Staates gegenüber den Staatsbürgern auf ein Minimum reduziert sein sollte. Es ist absurd, von mir zu verlangen, mich aufzuopfern oder von mir patriotisches Handeln zu erwarten, wenn ich nicht damit einverstanden bin. Wir sind kein Zubehör des Staates." Im Januar 2012 wurde ein Verfahren gegen ihn eröffnet. Am 25. April 2012 wurde er wegen Kriegsdienstverweigerung zu 18 Monaten Haft verurteilt. Eine Woche später trat er seine Haft an. ( …mehr )

USA: Rückkehrer aus Kanada in Haft

Im März und April 2013 wurden die US-KriegsgegnerInnen Kimberly Rivera und Justin Colby von Militärgerichten zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt.

Kimberly Rivera war nach Kanada geflüchtet, weil sie aus moralischen Gründen nicht erneut am Irakkrieg teilnehmen wollte. Sie kehrte aufgrund einer Ausreiseverfügung in die USA zurück und wurde am 20. September 2012 an der Grenze verhaftet. Am 29. April 2013 verurteilte das Militärgericht in Fort Carson die Mutter von vier Kindern zu einer 14-monatigen Haftstrafe. Aufgrund einer Vereinbarung im Vorfahren muss sie zehn Monate in Haft bleiben. ( …mehr )

Justin Colby, der ebenfalls in Kanada Schutz gesucht hatte, war bereits am 22. März zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Aufgrund einer Vereinbarung im Vorverfahren muss Justin Colby neun Monate in Haft bleiben. Er war vor seiner Flucht nach Kanada von seinem Vorgesetzten unter Druck gesetzt worden, keinen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen. Justin Colby ging freiwillig zurück in die USA, weil er die Verantwortung für seine Desertion übernehmen wollte. ( …mehr )

Türkei: Fehlende Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung

Mehrmals verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei aufgrund der Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern, wie bei den Kriegsdienstverweigerern Osman Murat Ülke, Halil Savda, Feti Demirtas oder Yunus Erçep. ( …mehr )

Die Türkei führt die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern jedoch weiter. Da in der Türkei die Wehrpflicht erst dann als erfüllt gilt, wenn der Militärdienst abgeleistet wurde, besteht die Gefahr der Rekrutierung und Strafverfolgung praktisch ein ganzes Leben lang. Das betrifft auch diejenigen, die bislang nicht einberufen wurden und sich in einem Zustand der Illegalität im eigenen Land einrichten mussten. Sie alle müssen jeden Kontakt mit den Behörden vermeiden. Bei jeder Polizeikontrolle können sie verhaftet werden. Sie können keinen Pass erhalten, keine Wohnung anmieten, keinen offiziellen Job annehmen, nicht heiraten, ihre eigenen Kinder nicht anerkennen. ( …mehr )

Turkmenistan: Verfolgung der Familien

In Turkmenistan sind derzeit neun Fälle von Kriegsdienstverweigerern bekannt, die zu Haftstrafen zwischen ein und zwei Jahren im Arbeitslager Seydi verurteilt wurden. Zudem wurde bei der Familie eines Verweigerers, Navruz Nazyrlaev, eine nächtliche Hausdurchsuchung durchgeführt und die Festgenommenen bedroht und misshandelt. Die Betroffenen gehen davon aus, so ihr Anwalt, dass die Hausdurchsuchung der Polizei und die Brutalität "offensichtlich mit der Absicht verbunden war, die Familie von Nasyrlaev wegen der zehn am 7. September 2012 beim UN-Menschenrechtskomitee eingereichten Beschwerden von Kriegsdienstverweigerern gegen Turkmenistan zu bestrafen und einzuschüchtern." ( …mehr )

Kriegsdienstverweigerer und Deserteure brauchen Asyl

Trotz der drohenden Verfolgung in ihren Herkunftsländern erhalten Kriegsdienstverweigerer und -verweigerinnen in der Europäischen Union in der Regel kein Asyl. Ihre Verfolgung wird nicht als politische Verfolgung anerkannt. Deutsche Behörden billigen anderen Staaten das Recht zu, Männer und Frauen zu verfolgen, die sich der Ableistung des Militärdienstes widersetzen.
Seit nunmehr über vier Jahren wartet z.B. der US-Deserteur André Shepherd auf seine Anerkennung durch die deutschen Behörden. Der heute 35-jährige berief sich in seinem Asylantrag auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, mit der diejenigen geschützt werden sollen, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung rechnen müssen. André Shepherd war 2004 zur US-Armee gegangen und sechs Monate als Mechaniker für den Apache-Hubschrauber im Irak eingesetzt. Nachdem er zurück zu seiner Einheit nach Katterbach (Bayern) gekommen war, setzte er sich intensiv damit auseinander, wie das US-Militär im Irak gegen die Zivilbevölkerung vorgeht. Schließlich verließ er das Militär und beantragte in Deutschland Asyl. Das Bundesamt für Migration lehnte seinen Asylantrag am 31. März 2011 ab. André Shepherd reichte hiergegen Klage ein. Das Verwaltungsgericht München entschied im Januar 2013, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu richten. Das Verfahren von André Shepherd ist weiter anhängig. ( …mehr )

Kriegsdienstverweigerer brauchen Unterstützung

"Die Kriegsdienstverweigerung ist eine Entscheidung", schloss heute Rudi Friedrich, "die oft höchsten Mut erfordert, angesichts der drohenden Repressionen, die von Haft über Folter bis hin zum Tod reichen. Obwohl die Europäische Menschenrechtskonvention und der Internationale Pakt für bürgerliche und politische Rechte die Länder dazu verpflichtet, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen, ist dies bislang nicht oder nur unzureichend geschehen. Connection e.V. fordert heute, die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern einzustellen, ihre Entscheidung anzuerkennen und ihnen die vollen bürgerlichen Rechte zu garantieren. Zugleich müssen deutsche Behörden denjenigen Kriegsdienstverweigerern Schutz und Asyl geben, die nach wie vor in ihren Herkunftsländern verfolgt werden."

Quelle:  Connection e.V.   - 15.05.2013.

Veröffentlicht am

15. Mai 2013

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