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Amtsgericht München verurteilt Friedensaktivisten wegen Leopard 2-Protest

Von Martin Singe

Das Amtsgericht München hat heute den Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40,- Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft München hatte gar 90 Tagessätze à 60,- Euro gefordert. Theisen hatte im Sommer des vergangenen Jahres die Mitarbeiter der Rüstungsfirma Krauss-Maffei Wegmann (München) mit Flugblättern dazu aufgefordert, Informationen zu der bereits seit längerer Zeit in Rede stehenden Leopard 2-Panzer-Lieferung an Saudi-Arabien der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ein solcher Rüstungsexport verstoße gegen die Politischen Grundsätze der Bundesregierung zu Rüstungsexporten, weshalb die Öffentlichkeit einen Anspruch auf diesbezügliche Informationen habe, so Theisen.

Das Amtsgericht München sah darin aber eine Aufforderung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (§ 17 UWG), weshalb mit den Flugblättern öffentlich zu Straftaten aufgefordert worden sei (§ 111 StGB).

Der Heidelberger Rechtsanwalt Martin Heiming, der Theisen verteidigte, hat in seinem Plädoyer ausführlich begründet, warum die Verteilung des Flugblattes nicht strafbar gewesen sei. Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien seien illegal, weshalb Krauss-Maffei Wegmann hier auch keinen Schutz für illegale Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich in Anspruch nehmen könne.

Theisen wird Berufung gegen das Urteil einlegen, womit sich nun das Landgericht München der Sache annehmen wird.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie sieht in dem Urteil eine gefährliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit. Der Bundessicherheitsrat, der in geheimen Sitzungen die Rüstungsexporte genehmigt, gehörte wegen seiner menschenrechtsverletzenden Rüstungsexportpraxis auf die Anklagebank.

Quelle:  Komitee für Grundrechte und Demokratie - Pressemitteilung vom 14.02.2013.

Veröffentlicht am

14. Februar 2013

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