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Verhängnisvolle Schatten der Vergangenheit: Bundesverfassungsgericht erlaubt Militär-Einsätze im Inneren

Von Andreas Buro und Martin Singe

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.8.2012 eine Plenarentscheidung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren vom 3.7.2012 veröffentlicht (2 PBvU 1/11). Das Urteil stellt einen schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bruch dar. Es eröffnet Möglichkeiten für bewaffnete Inlandseinsätze, die von den VerfassungsgründerInnen in Erinnerung an die unheilvolle Rolle von Militäreinsätzen in deutschen Landen eindeutig verboten wurden.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie kritisiert seit Jahren die Entgrenzungen des Militärischen sowohl nach Außen als auch nach Innen. Beim G-8-Gipfel in Heiligendamm war die Bundeswehr bereits mit Spähpanzern auf Brücken und Flugzeugen zur Luftüberwachung präsent. Immer stärker benutzt die Bundesregierung das Einfallstor der Amtshilfe nach Art. 35 GG, um die Bundeswehr im Inneren zur Geltung zu bringen. Nach der jüngsten Entscheidung kann die Armee jetzt auch mit den ihr eigenen Waffen zum Einsatz kommen.

Zwar wird im Urteil behauptet, dass die Bundeswehr nicht gegen Demonstrierende eingesetzt werden dürfe, doch wie schnell werden durch staatliche Definitionen Demonstrierende zu kriminellen Massen umgedeutet. Und auch im Falle der sogenannten Terrorbekämpfung weiß man, wie schnell politisch widerständige Gruppierungen mit den Paragraphen 129a/b Strafgesetzbuch als terroristische Vereinigungen abgestempelt werden können. Zwar wird die Bundeswehr nicht morgen auf die eigene Bevölkerung losgehen, aber die verfassungsrechtliche Grenze, die dies bislang eindeutig verhindert hat, ist durchbrochen worden, und das vom obersten Hüter der Verfassung.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zur Bundeswehr und deren Befugnisse schon immer eine militärfreundliche Auslegung verfolgt, wodurch die Friedensverfassung dieser Republik nach und nach ausgehebelt wurde. Im Out-of-Area-Urteil von 1994 wurde die NATO von einem Verteidigungsbündnis zu einem System kollektiver Sicherheit uminterpretiert, um über Art. 24 GG Militäreinsätze in aller Welt zu ermöglichen.

Mit dem BVerfG-Urteil von 2007 zum Tornado-Einsatz in Afghanistan wurde der Bundesregierung bereits ein weiter Spielraum in kriegspolitischen Entscheidungen zugestanden. Selbst Völkerrechtsverstöße bei Militäreinsätzen würden nicht die Beteiligung an Kriegseinsätzen in Frage stellen. Nachdem alle Dämme gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr in aller Welt gebrochen wurden, wird nun auch der Damm zum Schutz der Bevölkerung vor Bundeswehreinsätzen im Inneren gebrochen.

Wir stimmen Verfassungsrichter Reinhard Gaier zu:"Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen." (Urteil, Abweichende Meinung, Absatz-Nr. 85) Heißt dies nicht, das Urteil gefährdet die Demokratie? Gegen diesen Verfassungsbruch wehren wir uns. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, auf die politischen Parteien so Einfluss zu nehmen, dass dieser verfassungsgerichtlich ermöglichte Dammbruch per Gesetzgebung verhindert wird.

  • Prof. Dr. Andreas Buro ist Friedenspolitischer Sprecher des Komitees für Grundrechte und Demokratie
  • Martin Singe ist Sekretär des Komitees für Grundrechte und Demokratie 

Quelle:  Komitee für Grundrechte und Demokratie - Pressemitteilung vom 27.08.2012.

Veröffentlicht am

28. August 2012

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