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Wenn der Inlandsgeheimdienst über die Gemeinnützigkeit entscheiden soll

Von Daniel Häfner

Ob eine Organisation gemeinnützig sein kann, soll zukünftig auch vom Verfassungsschutz abhängen - zumindest wenn es nach den Änderungen der Bundesregierung im Jahressteuergesetz 2013 geht. Dort ist die Streichung eines Wortes vorgesehen, die es in sich hat. Danach sollen Vereine automatisch die Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie in einem Verfassungsschutzbericht genannt werden. Dies soll ohne Anhörung der Betroffenen geschehen und würde die Organisationen schnell an den Rand der Insolvenz bringen - und Steuern müssten auch für vergangene Jahre nachgezahlt werden. Doch es regt sich Widerstand.

36 zivilgesellschaftlicher Organisationen wandten sich in einem Offenen Brief gegen das Vorhaben. Initiiert wurde der Brief von Attac und ROBIN WOOD und wird von mittlerweile mehr als 50 Organisationen getragen, darunter beinahe alle großen und bekannteren NGOs wie BUND, BBU, Greenpeace, LobbyControl und .ausgestrahlt. Auch Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie gehört zu den Unterstützern des Offenen Briefes.

In der Sitzung des Bundestages am 28. Juni wurde das Gesetz dazu in erster Lesung beraten. Gestrichen werden soll das Wort "widerlegbar" in der Abgabenordnung §53 (3), was dazu führen würde, dass Organisationen automatisch und nicht widerlegbar ihre Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie in einem der 17 Verfassungsschutzberichte als "extremistisch" bezeichnet würden. In der Vergangenheit gab es bereits zahlreiche Fälle, in denen solche Entscheidungen wieder zurück genommen wurden.Siehe Christian Rath:  Verfassungsschutz und Gemeinnützigkeit. Gefahr "kommunistisches Weltbild" - taz vom 21.05.2012. Nach der Gesetzesänderung könnten solche juristischen Auseinandersetzungen aber jahrelang dauern und damit Vereine handlungsunfähig machen und in der Existenz bedrohen. Und dies ohne Anhörung, sondern nur auf Grund einer Nennung in einem Bericht einer Behörde, der nicht einmal einen Verwaltungsakt darstellt und der keinerlei Kriterien folgt.

Zumindest die Oppositionsparteien sprachen sich im Bundestag gegen die Änderungen aus, das Gesetz wurde nun in die Ausschüsse verwiesen. Auch in der FDP scheint es einiges an Bewegung zu geben, so erklärte der FDP-Obmann im Finanzausschuss Daniel Volk der Nachrichtenagentur dapd: "Die alte Regelung hat sich bewährt. Es gibt im Moment keinen Handlungsbedarf." Siehe Fiskus nimmt extremistische Vereine aufs Korn , in: Der Tagesspiegel vom 10.07.2012.

Doch die Organisationen werden weiter zielgerichtet an der Verhinderung der Änderung der Abgabenordnung arbeiten - und fordern eigentlich die Abschaffung des gesamten Absatzes. Der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz darf nicht in die Lage versetzt werden, unliebsame Kritiker mundtot zu machen und willkürlich Vereine in ihrer Existenz zu gefährden. Es ist ja gerade die Aufgabe zivilgesellschaftlicher Organisationen, die Gesellschaft zu verändern - sonst wären sie nutzlos!

Die Liste zur Unterzeichnung des Offenen Briefes wurde nun bis zum 23. Juli wieder geöffnet - mittlerweile sind 54 Organisationen dabei. Interessierte Vereine können sich an: daniel.haefner@robinwood.net wenden. Der in dieser Sache federführende Finanzausschuss tagt am 12. September, der Rechtsausschuss am 26. September - und bis dahin gibt es noch einiges zu tun.

Weitere Informationen:

Quelle:  Robin Wood - 15.07.2012.

Fußnoten

Veröffentlicht am

16. Juli 2012

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