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Hoffnung für Syrien

Assads Machtverzicht darf nicht zur Bedingung für Verhandlungen gemacht werden

Von Andreas Zumach - Kommentar

Nach über neunmonatiger Blockade des UNO-Sicherheitsrates in Sachen Syrien ist seine am Mittwoch mit Zustimmung aller 15 Mitglieder verabschiedete Präsidialerklärung zumindest ein kleiner Fortschritt. Er wurde möglich, weil sich der Text auf das vordringliche Ziel beschränkt, die Gewalt und das Blutvergießen in Syrien so schnell wie möglich zu beenden und die notleidende Zivilbevölkerung endlich mit überlebenswichtigen humanitären Gütern zu versorgen.

Eine derartige Erklärung wäre schon vor Wochen mit Zustimmung Russlands und Chinas möglich gewesen, hätten die westlichen Ratsmitglieder in ihren Textentwürfen nicht stets auf Verurteilung des Regimes in Damaskus, Sanktionsandrohungen und Ultimaten an die Adresse Assads bestanden. Wenn diese Erklärung auch keine völkerrechtlich verbindliche Resolution ist, erhöht sie den Druck auf das für die Gewalteskalation hauptverantwortliche Regime wie auf die mit militärischen Mitteln kämpfenden Teile der Opposition, die Waffen endlich ruhen zu lassen.

Das ist die beste, ja die einzige Chance, einen landesweiten, langwierigen Bürgerkrieg mit vielen zehntausend Toten und dem wahrscheinlichen Zerfall des Landes zu verhindern. Gelingt und hält die Waffenruhe, gibt es auch Spielraum zur Entsendung einer Beobachtermission mit einem weitergehenden Mandat und größerer Bewegungsfreiheit, als sie der ersten gemeinsamen Mission von UNO und Arabischer Liga gewährt wurden.

Entscheidend für den Erfolg aller weiteren Schritte ist, dass Russland und China eingebunden bleiben und sich aktiv beteiligen. Das erhöht die Chance, dass es nach Sicherung einer Waffenruhe auch zu den für eine politische Lösung unumgänglichen Verhandlungen zwischen Opposition und Regime kommt. Und dass bei diesen Verhandlungen der Machtverzicht Assads vereinbart wird. Wer diesen jedoch zur Vorbedingung macht für Verhandlungen, bewirkt die Fortsetzung und Eskalation der Gewalt.

Quelle: taz - 21.03.2012. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach.

Veröffentlicht am

27. März 2012

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