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Fünfzig Jahre Sündenfall

Beim Rüstungsexport geht es um ethisch verantwortbare Politik, nicht um Wirtschaftsförderung

"Für eine Außenpolitik, die sich als Friedenspolitik versteht, geschah 1961 ein entscheidender Sündenfall: die Verabschiedung der beiden für den Export von Rüstungsgütern zuständigen Gesetze Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) und Außenwirtschaftsgesetz (AWG).

Während das KWKG den Export von Kriegswaffen noch unter einen Genehmigungsvorbehalt stellt - verboten ist alles, was nicht explizit erlaubt ist - funktioniert das AWG wie ein Außenwirtschaftsförderungsgesetz. Erlaubt ist alles, was nicht explizit verboten ist. Dies hat insbesondere bei sonstigen Rüstungsgütern zu einem langanhaltenden Exportboom geführt. Dazu gehören selbst ganze Waffenfabriken - wie die Fabrik für Sturmgewehre des Typs G 36 der Firma Heckler&Koch nach Saudi-Arabien. Beim Rüstungsexport geht es aber nicht um Wirtschaftsförderung, sondern um ethisch verantwortbare Politik, die sich am Friedensgebot des Grundgesetzes orientiert", kritisiert pax christi- Generalsekretärin Christine Hoffmann anlässlich des Buß- und Bettages am 16.11.2011 und führt weiter aus: "Die Perspektive der Wirtschaftsförderung relativiert in gefährlicher Weise die verheerenden Folgen der Waffengeschäfte. Eine Genehmigung zur Ausfuhr von Kriegswaffen, Rüstungsgütern und Waffenkomponenten muss zur absoluten Ausnahme werden, die zudem öffentlich begründet und parlamentarisch legitimiert werden muss! Der Buß- und Bettag fordert uns auf zur Umkehr zu ethischen Maßstäben. Umkehr beim Rüstungsexport bedeutet eine Erinnerung an das Friedensgebot des Grundgesetzes und die Abwendung von der aktuellen auf Wirtschaftsförderung ausgerichteten Genehmigungspraxis."

Hoffmann argumentiert: "Der gesellschaftliche Konsens gegen die Aufrüstung der Welt mit deutschen Waffen steht in Artikel 26 des Grundgesetzes (GG). Die klare Vorgabe lautet: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen." (GG Art 26.1) Dieser Friedenspflicht entspricht die Einschränkung von Herstellung und Vertrieb "zur Kriegsführung bestimmter Waffen". Sie "dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." (GG Art 26.2) Dies sollte mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz umgesetzt werden, einem Gesetz, das dem Grundsatz folgt, dass alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt wird. Doch noch im gleichen Jahr 1961 wurde dem KWKG das Außenwirtschaftsgesetz zur Seite und damit die Rechtsphilosophie auf den Kopf gestellt. Das AWG erlaubt alles, was noch nicht verboten wurde.

Deshalb setzt pax christi sich mit vielen anderen in der Kampagne "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" für eine Klarstellung im Grundgesetz und für die Schaffung eines Gesetzes zur massiven Beschränkung von Rüstungsexporten ein. Klargestellt werden soll, dass Rüstungsexporte grundsätzlich verboten sind. Das wäre der erste Schritt hin zu einem vollständigen Verbot des Exportes von Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgütern und Waffenkomponenten."

Quelle: pax christi deutschland - Pressemitteilung vom 14.11.2011.

Weitere Informatione zur "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel": 

Veröffentlicht am

15. November 2011

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