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Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft Stuttgart bei Heckler & Koch wegen G36-Gewehrlieferungen nach Mexiko

Anzeigeerstatter Grässlin: "Die Indizienlage ist erdrückend" / Rechtsanwalt Rothbauer: "Spesenabrechnungen sowie ein staatliches Dokument sprechen eine klare Sprache"

Kurz vor Weihnachten überschlagen sich die Ereignisse bei der Heckler & Koch GmbH (H&K) in Oberndorf am Neckar. Am gestrigen Morgen führten 20 Beamte der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumen von Europas größtem Gewehrhersteller durch und beschlagnahmten zahlreiche Unterlagen.

Auslöser ist die Strafanzeige von Jürgen Grässlin, Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft (DFG-VK) und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.). Bereits im April 2010 hatte Grässlins Rechtsanwalt Holger Rothbauer aus Tübingen die Strafanzeige gegen mehrere H&K-Geschäftsführer und hochrangige Mitarbeiter wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) gestellt.

Noch bestreitet Heckler & Koch die Vorwürfe, G36-Sturmgewehre verbotenerweise in die mexikanischen Unruheprovinzen Chiapas, Chihuahua, Jalisco und Guerrero geliefert und dort Polizeien an den Waffen ausgebildet zu haben. Die Sturmgewehre habe man genehmigter Weise lediglich an die staatliche Waffeneinkaufsbehörde D.C.A.M. nach Mexiko-Stadt verbracht.

"Die Abwiegelungen des Unternehmens halten der Faktenlage nicht stand, denn die Indizienlage ist erdrückend", erklärte Anzeigeerstatter Jürgen Grässlin. "Ein Insiderbericht erbringt die Hinweise über den Weg der Waffen: Mittels Bestechung des damals zuständigen mexikanischen Generals Aguilar bei der D.C.A.M sollen die G36 von Mexiko-Stadt in die Unruheprovinzen gelangt sein." Zudem "wurden in der Unruheprovinz Jalisco Polizisten drei Tage lang G36-Gewehre vorgeführt und dann Beschussübungen vorgenommen. Dies geschah definitiv im November 2008, als dies eindeutig verboten war."

Auch Rechtsanwalt Holger Rothbauer lässt keine Zweifel aufkommen: "Wir haben das Dankesdokument der Polizeibehörde für die G36-Vorführung in der Unruheprovinz Jalisco vor wenigen Tagen der Staatsanwaltschaft Stuttgart zukommen lassen." Des Weiteren lägen "umfassende Aussagen eines Insiders zu den Gewehrlieferungen und zur Polizeiausbildung auch in den verbotenen Unruheprovinzen vor. Zusammen mit den nunmehr hoffentlich seitens der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Reisekosten- und Hotelabrechungen der H&K-Mitarbeiter und des H&K-Vertreters von LAMAR vor Ort lässt sich der hinreichende Tatverdacht des Verstoßes gegen das KWKG und das AWG so belegen", erklärte Rechtsanwalt Rothbauer, "dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Verantwortlichen bei H&K erheben sollte."

Quelle:  Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner/innen (DFG-VK) , RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.) , Deutsches Aktionsnetz Kleinwaffen Stoppen (DAKS) und Kampagne gegen Rüstungsexport bei Ohne Rüstung Leben - gemeinsame Pressemitteilung vom 22.12.2010.
 

Hintergrundinformationen:

Veröffentlicht am

22. Dezember 2010

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