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Israelische Regierung muss Erschießung der neun Passagiere aufklären helfen

Stellungnahme zur Untersuchung des Überfalls auf die Gaza-Hilfsflotte

Die israelische Regierung muss zulassen, dass israelische Militärs, die am Überfall auf die Free-Gaza-Flotte beteiligt waren, als Zeugen vernommen werden dürfen. Deren Vernehmung wäre ein Zeichen der Kooperation an die internationale Gemeinschaft und ein Aufbruch aus der Isolation, in die sich die israelische Regierung begeben hat. Israelische Soldaten müssen zumindest vor dem UN-Untersuchungsgremium, das in der vergangenen Woche seine Arbeit aufgenommen hat, aussagen dürfen.

Nur so wird Ministerpräsident Netanjahus Aussage, die er vor der israelischen Untersuchungskommission getroffen hat, "Kein Land und keine Armee prüfen sich selbst aufrichtiger als Israel und die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte" Glaubwürdigkeit erhalten.

Es ist kein Zeichen von Demokratie, wenn militärische Gewalt gegen friedliche Menschen- und Völkerrechtsverteidiger eingesetzt wird. Die Entscheidung, die Schiffe mit militärischen Mitteln zu stoppen, sei von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und von den übrigen Mitgliedern des Sicherheitskabinetts getroffen worden, hatte Verteidigungsminister Ehud Barak vor der israelischen Untersuchungskommission (Turkel-Kommission) erklärt. Auch in Zukunft will die Marine nach Aussage des Generalstabschefs der Israelischen Armee, Generalleutnant Gabi Ashkenazi, Flotillen mit Hilfsgütern militärisch stoppen. Das Vorgehen der Marineeinheit auf der Mavi Marmara sei "maßvoll und korrekt" gewesen, so Ashkenazi. Umso notwendiger ist es, dass Israel durch eine unabhängige internationale Untersuchungskommission vor aller Welt überprüfen lässt, ob bei dem Überfall außerhalb der eigenen Hoheitsgewässer, Völkerrecht und Seerecht nicht verletzt wurden.

Gibt es keine Bereitschaft zur gemeinsamen Aufklärung der neun Todesfälle und der gesamten Ereignisse um das Aufbringen der Flotte, bleibt als Mittel nur noch die strafrechtliche Verfolgung in einzelnen Ländern. In Deutschland, Norwegen, Belgien und Spanien können im Rahmen des Völkerstrafrechts Opfer internationaler Verbrechen auch Täter außerhalb ihres Territoriums verfolgen. So haben bisher Passagiere der Free-Gaza-Flotille aus Norwegen und Deutschland Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Überfalls eingereicht. Daneben erwägen die geschädigten Passagiere jeweils Zivilklagen wegen des Verlustes ihres Eigentums, (Handys, Kameras, Laptops etc.), welches ihnen vom israelischen Militär weggenommen wurde. Sowohl die Blockade und die andauernde Besatzung des Gazastreifens wie auch die Seeblockade und der Überfall auf die Free-Gaza-Flotille erweisen sich als schwere Verstöße gegen das Völkerrecht.

Email: kontakt[at]freegaza.de Webseite: www.freegaza.de

Stellungnahme Deutscher Koordinationskreis Palästina Israel (KOPI) vom 18.08.2010:

  • pax christi, Deutsche Sektion, Internationale Katholische Friedensbewegung
  • IPPNW Deutschland, Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung
  • Deutsch-Palästinensische Gesellschaft
  • Palästinensische Gemeinde Deutschland
  • Deutsch-Palästinensische Medizinische Gesellschaft

Quelle:  Deutscher Koordinationskreis Palästina Israel - 18.08.2010.

Veröffentlicht am

19. August 2010

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