Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Chancengleichheit als Universalprinzip

Von Mohssen Massarrat - Abschiedsvorlesung an der Universität Osnabrück

Anfang November wurde im Rathaus der Stadt Osnabrück der Politik- und Sozialwissenschaftler Mohssen Massarrat feierlich aus seiner Tätigkeit an der Universität der Stadt verabschiedet. Mit seinen Arbeitsschwerpunkten Internationale Wirtschaftsbeziehungen, Energiepolitik, Friedens- und Konfliktforschung sowie Sozialökologische Ökonomie hat sich Professor Massarat national und international über Jahrzehnte hinweg einen Namen gemacht. Von seinen Analysen zu US-Strategien im Nahen Osten, zu den inneren Konflikten der Region selbst und zur Islamischen Republik Iran konnte auch der Freitag oft profitieren. Wir dokumentieren seine Abschiedsvorlesung vom 2. November leicht gekürzt.

Liberale Theoretiker wie John Rawls oder Anthony Giddens meinen mit Chancengleichheit mehr Gerechtigkeit für Benachteiligte. Dafür wollen sie Bildungschancen erhöhen, Geschlechter und ethnische Minderheiten gleichstellen und den Zugang zu Ämtern erleichtern.

Mir geht es um eine Universalethik für Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen. Um Gerechtigkeit auch zwischen reichen und armen Ländern - kein völlig neuartiges Unterfangen. Gerechtigkeit und Gleichheit gehören zum ethischen Anspruch aller Religionen, philosophischen Schulen und politischen Theorien. Gleichwohl bildet Gerechtigkeit den umstrittensten Begriff in der Geschichte der sozialen Konflikte. Für lohnabhängige Menschen etwa bedeutet mehr Gerechtigkeit, dass sie auf weiter entwickelte Sozialsysteme und mehr Schutz vor Arbeitslosigkeit vertrauen können. Genau das empfinden Unternehmer als ungerecht, weil sie befürchten, dass dadurch der Profit auf ihr eingesetztes Kapital oder der “Lohn” für ihre “Leistung”, wie sie sagen, geschmälert würde. Auf diese Weise wird der Pluralismus aus Bedürfnis-, Leistungs- und Besitzstandsgerechtigkeit ein konservatives Steuerungsinstrument, das bestenfalls kleine Korrekturen zulässt. Chancengleichheit als Universalethik verspricht, dieses historische Gerechtigkeits-Dilemma zu überwinden. Sie lässt sich als Synthese aus den Gerechtigkeitstheorien der liberalistischen und der marxistisch geprägten Strömungen ableiten.

Liberalistische Individualität

Im historischen Liberalismus stehen sich zwei Hauptlager gegenüber: Thomas Hobbes, John Locke, John Stuart Mill, Friedrich von Hayek oder Milton Friedman gehen davon aus, dass Menschen ihrem Wesen nach zur Ungleichheit verdammt sind. Diese Annahme und alle darauf beruhenden Ungleichheiten halten sie nicht nur für gerechtfertigt, sondern für notwendig - der heute die Geister beherrschende Neoliberalismus steht in der Tradition dieser Strömung.

Demgegenüber kann bei dieser zugegeben groben Aufteilung ein zweiter Zweig ausgemacht werden: Jean Jacques Rousseau, Immanuel Kant, John Rawls oder Ronald Dworkin sind bedeutende Repräsentanten seiner politischen Lehre - Adam Smith, David Ricardo oder John Meynard Keynes wichtige Vertreter seiner ökonomischen Theorien. Wegen ihrer egalitären Tendenzen werden sie - bezogen auf die Debatte über Gerechtigkeit - dem “liberalistischen Egalitarismus” zugeordnet.

Dessen Vertreter haben zu sozialpolitischen Reformen beigetragen und eine durch vererbtes Eigentum bedingte soziale Ungleichheit als Gerechtigkeitshindernis ausgeklammert. Bei Fragen nach globaler sowie ökologischer und intergenerativer Gerechtigkeit stoßen sie an Grenzen. Dennoch sind zwei ihrer Annahmen für die Begründung einer universalen Gerechtigkeitstheorie fundamental: Zum einen gehen die zitierten Liberalen davon aus, jedwede humanistische Gesellschafts- und Gerechtigkeitstheorie habe den Menschen als Individuum mit seinen einzigartigen Eigenschaften und Rechten in den Mittelpunkt zu stellen. Und sie betrachten den Menschen als naturgegebenes Wesen, das mit unterschiedlichen Eigenschaften, Begabungen oder genetischen Unvollkommenheiten geboren wird.

Marxistische Egalität

Karl Marx hat zu Gerechtigkeitsaspekten explizit wenig geschrieben. Das Wichtige dazu finden wir in seinen Randglossen zum Programm der deutschen Arbeiterpartei von 1875, in der er sich zu Gleichheit und Ungleichheit äußert und einige Grundsätze über die Verteilung der Konsumgüter im Übergang zum Kommunismus formuliert.

Wie die liberal-egalitären Gerechtigkeitstheorien weist auch der Marxsche Gerechtigkeitsansatz Schwächen auf: Für den Übergang vom Kapitalismus zum Kommunismus zielt er auf eine Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder, die Gleichmacherei bedeutet, weil sie durch ungleiches Recht und eine darauf beruhende Umverteilung der Ressourcen erreicht werden soll. Zudem klammert Marx egoistische Triebe aus. Es mag sein, dass Egoismus keine anthropologische Konstante ist und daher irgendwann - in der kommunistischen Gesellschaft - abstirbt. In der postkapitalistischen Übergangsstufe aber existiert er und wird sogar gestärkt. Folglich hätte Marx bei Beachtung dieses Umstandes erkennen müssen, dass Gleichmacherei unweigerlich zu einem auf Dauer nicht zu bändigenden Widerstand führt.

Zwischen dem normativen Ziel einer Gleichheit durch Gleichmacherei und dem Willen der Menschen, das Ergebnis der eigenen Leistung für sich behalten zu wollen, besteht ein Widerspruch. Aufheben lässt er sich offenbar nur mit Gewalt, was Marx nicht vorausgesehen hat. Ungeachtet dessen sind die moralischen Annahmen der Marxschen Vision von einer kommunistischen Gesellschaft und deren Verteilungsprinzipien von Bestand.

Marx benennt die Bedingungen umfassender Selbstverwirklichung und Bedürfnisbefriedigung. Die Gesellschaft könne nur dann - schreibt er in seinen Randglossen - “auf ihre Fahne schreiben: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen… nachdem mit der allseitigen Entwicklung der Individuen auch ihre Produktivitätskräfte gewachsen sind und alle Springquellen des gesellschaftlichen Reichtums voller fließen.” Dann kann “der enge bürgerliche Rechtshorizont ganz überschritten werden”. Erst dies führe die Mitglieder einer Gesellschaft zu einer historisch völlig neuen Kreativität und Bedürfnisbefriedigung.

Ich will dazu zweierlei kritisch anmerken: Marx setzt für die voll emanzipierte Gesellschaft ein Höchstmaß an Selbstverwirklichung und gerechter Güterverteilung voraus, einen Überfluss an Gütern geradezu. Der ist heute - man denke an die Grenzen des Wachstums und der Ressourcen - faktisch unerreichbar.

Weiterhin erübrigt sich in dem von Marx beschriebenen Zustand jede Form von Recht. Jeder kann sich durch freie Wahl seiner Tätigkeiten selbst verwirklichen - jeder kann konsumieren, was er braucht. Wenn wir aber um die Grenzen unseres Lebensraumes wissen und anerkennen, dass die Menschheit nicht umhin kommen wird, die knappen Güter gerecht zu verteilen, ist ein akzeptanzfähiges Rechtssystem materiell wie moralisch nötig.

Individualität und Egalität verbinden

Das liberal-egalitäre Ziel von Gleichheit durch gleiche Einkommen und die sozialistische Gleichmacherei - sie beide sind weder moralisch begründet noch für eine egalitäre und akzeptable Gerechtigkeitsperspektive von Bedeutung. Etatistische Gleichheit steht im Widerspruch zur naturbedingten Verschiedenheit von Fähigkeiten, Neigungen und Interessen und ist daher ethisch untauglich.

Beide Schulen blenden das menschliche Ego als verhaltensrelevanten Faktor aus. Der liberale Egalitarismus beraubt sich so der Möglichkeit, Grenzen des Egoismus moralisch zu begründen und politisch zu definieren. Dadurch werden im Kapitalismus einem nach innen gerichteten Egozentrismus wie einem nach außen gerichteten Imperialismus Tür und Tor geöffnet. Im Sozialismus hingegen führt die Ignoranz des menschlichen Egoismus zur Tyrannei.

Freilich bildet das menschliche Ego nicht per se eine Gerechtigkeitsbarriere. Die entsteht erst, wenn ein Ego dank vorhandener Macht das Ego des anderen verletzt. Nicht das Ego an sich, sondern die Machtungleichheit behindert Gerechtigkeit. Der Egoismus als Überlebenstrieb ist hingegen eine schöpferische Quelle von Kreativität, solange die Gesellschaft dafür sorgt, dass alle die gleiche Chance haben, davon Gebrauch zu machen.

Welches aber sind die ethisch tauglichen Elemente der erwähnten mehr oder weniger egalitären Gerechtigkeitstheorien? Wie können sie zu einer umfassenden und allseits akzeptierten Gerechtigkeitstheorie zusammengeführt werden?

Beide gehen von der individuellen Verschiedenartigkeit durch die “Willkür der Natur” aus. Im Liberalismus genießen individuelle Grundrechte inklusive des Anspruchs auf Entfaltung der Persönlichkeit den höchsten moralischen Wert. Dies gilt auch für die Vision von Marx: “Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen.” Der erste Teil der Maxime geht von autonomen Menschen aus, die mit gleichen Rechten ausgestattet sind und ihre schöpferischen Potenziale frei und selbstbestimmt entfalten können. Der zweite Teil enthält nicht nur eine moralisch anspruchsvolle, sondern überdies eine materiell zu realisierende Verpflichtung der Gesellschaft: die Bedürfnisse jener Menschen zu befriedigen, die unverdient weniger oder überhaupt keine Leistungen zu erbringen vermögen.

Die dargelegten moralisch akzeptanzfähigen Maximen der liberalistischen wie der marxistischen Egalitarismen lassen sich im Konzept Chancengleichheit zusammenführen. Gerechtigkeit gewinnt durch ein übergeordnetes, weil auf Chancengleichheit gegründetes Rechtssystem - wie im Folgenden durch die Prinzipien, Bedingungen und Handlungsmaximen konkretisiert wird - ein Höchstmaß an allgemein akzeptierter Verbindlichkeit.

Moralische Grundprinzipien

Erstens sind Individuen unabhängig von Ethnie, Geschlecht, physischem Zustand, Alter, Sprache, Kultur, Religion, sozialer Herkunft und Generation rechtlich gleich (Egalitätsprinzip).

Zweitens sind Individuen aufgrund ihrer Begabungen, Neigungen, Bedürfnisse und Lebensstile verschieden (Differenzprinzip).

Drittens haben Individuen den Anspruch auf den Ertrag ihrer eigenen Leistungen (Leistungsprinzip).

Viertens steht das Egalitätsprinzip aufgrund des Rechtes auf gleiche Chancen zur freien individuellen Entfaltung mit dem Differenzprinzip in Einklang (Freiheitsprinzip).

Bedingungen

Individuen, soziale wie ethnische Gruppen und Völker haben Anspruch auf umfassende soziale, ökonomische, politische und kulturelle Autonomie. Dies impliziert die volle Entfaltung aller physischen und geistigen Potenziale, damit sie von Freiheit umfassend Gebrauch machen und ihr Dasein selbst gestalten können (umfassende Autonomie).

Individuen, soziale wie ethnische Gruppen und Völker haben das Recht auf gleiche Startbedingungen, was den gleichen Zugang zu natürlichen Ressourcen, Gütern und Positionen einschließt (Ressourcenzugangsfreiheit).

Moralische Handlungsmaximen

Gleiche Startbedingungen werden durch den sukzessiven Abbau von Ungleichheiten geschaffen, die historisch aus sozialer Herkunft, ungleicher Macht, Privilegien und aus unterschiedlicher Ausstattung mit natürlichen Ressourcen resultieren.

Natürliche und soziale Benachteiligungen der Individuen werden ihren Bedürfnissen gemäß ausgeglichen.

Umfassende, individuelle, formale und materielle Freiheiten und Grundrechte sollen dauerhaft geschützt werden. Da Chancengleichheit bei individueller Verschiedenheit stets zu sozialer Ungleichheit führen kann, muss sie als Zustand ständig erneuert werden, um zu verhindern, dass erneute Eigentums- und Machtkonzentrationen die Gleichheit von Startbedingungen durchbrechen.

Ein neuer Weg

Um es zu veranschaulichen, will ich skizzieren, wie die chancengleiche Nutzung der natürlichen Ressourcen erreicht werden könnte. Grundsätzlich sind natürliche Ressourcen das Erbe der Menschheit und dürfen daher in ihrem Gebrauch nicht durch Personen oder Staaten monopolisiert werden. Insofern verlangt die moralische Maxime der Chancengleichheit, dass die UN-Vollversammlung den gesamten Globus zum Erbe der Menschheit erklärt. Personen und Staaten wären dann nicht mehr Eigentümer, sondern bloße Besitzer von Bruchteilen der Natur. Eigentlicher Eigentümer wäre die Menschheit in ihrer Gesamtheit. Ausnahmslos jeder hätte einen gleichen Anspruch auf vorhandene Ressourcen.

Die gegenwärtigen ökonomischen Aktivitäten ließe die universale Vergesellschaftung unberührt. Privatpersonen oder Staaten würden freilich juristisch in den Status von Besitzern, Pächtern oder Nutzern versetzt und müssten je nach Naturproduktivität - d. h. in Abhängigkeit von natürlichen Vorteilen, die sich in höheren Einnahmen (Differentialrenten) widerspiegeln - an einen von den UN verwalteten Ausgleichsfonds Pacht oder Rente zahlen. Dabei bliebe die Marktförmigkeit der Nutzung - solange es keine bessere Alternative gibt - unangetastet. Und man bräuchte Regeln, um der gesamten Menschheit die erwirtschafteten Einnahmen zurückzugeben, sowie Staaten, denen es an natürlichen Ressourcen fehlt, daran teilhaben zu lassen.

Soziale Träger der Chancengleichheit sind vorrangig zivilgesellschaftliche Gruppen und Reformparteien - langfristig jedoch alle politischen Akteure. Neue politische Allianzen durch Menschen, die ihre Selbstverwirklichung und ihr Glück stolz durch eigene individuelle Leistung definieren, sind möglich - die Neiddebatten, wie sie von Vermögensbesitzern inszeniert werden, verlieren an Nährboden, wenn individuelle Leistung und Grundprinzipien der Chancengleichheit eine politische Plattform für gesellschaftliche Reformen ergeben. Nur eine kleine Schicht von Menschen, die ihren Lebensstil nicht durch eigene Leistung, sondern durch die Leistung vorausgehender Generationen, definieren, werden sich den Reformen entgegenstellen. Irgendwann aber werden sie einsehen, dass ein aus individueller Leistung hervorgegangenes Glück sich auf Dauer als tragfähigeres Lebensziel erweist.

Chancengleichheit als Universalprinzip legt eine neue Gesellschaftsperspektive jenseits von Kapitalismus und Sozialismus frei. Sie ist im Kapitalismus unmöglich, da sie sich gegen Macht- und Eigentumskonzentration richtet, die dort zur Ausbeutung und Fremdbestimmung anderer eingesetzt werden. Chancengleichheit steht auch im Gegensatz zu einem Sozialismus, wie wir ihn kennen gelernt haben; denn zu ihrem Wesen zählen die individuelle Leistung und umfassende Autonomie der Subjekte. Diese Merkmale der Chancengleichheit bieten starke gesellschaftliche Fundamente, um umfassende individuelle Freiheiten und eine darauf aufbauende Demokratie und Emanzipation politisch, ökonomisch und kulturell permanent zu sichern. Chancengleichheit als Universalprinzip geht mit einer Ethik einher, die eine nachhaltige Entwicklung befördert - im Interesse des Ausgleichs innerhalb und zwischen den Generationen, zum Nutzen einer stabilen Beziehung zwischen Mensch und Natur.

Quelle: FREITAG. Die Ost-West-Wochenzeitung   47 vom 16.11.2007. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Mohssen Massarrat und des Verlags.

Veröffentlicht am

21. November 2007

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von