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Totaler Kriegsdienstverweigerer erneut bei der Bundeswehr inhaftiert

KDV-Organisationen fordern Beachtung der Gewissensfreiheit und sofortige Beendigung des Arrestes

Der Totale Kriegsdienstverweigerer Jonas Grote wurde am gestrigen Nachmittag erneut für 21 Tage bei der Bundeswehr inhaftiert. Bereits vom 23. Mai bis zum 12. Juni war der 19-Jährige bei der Heeresfliegerstaffel 269 in Roth bei Nürnberg wegen seiner konsequenten Ablehnung der Wehrpflicht und der Verweigerung aller Befehle mit Arrest bestraft worden.

Jonas Grote verweigert aus Gewissensgründen, die in seiner christlichen Überzeugung wurzeln, jeden Kriegsdienst und lehnt deshalb auch die Wehrpflicht und die sich aus ihr ergebenden Folgen - Grundwehrdienst und Zivildienst - ab. Während die Bundeswehr solche Verweigerer, die ihre Überzeugung im Vorfeld klar bekundet haben, in den letzten Jahren üblicherweise gar nicht mehr einberufen hatte, verfährt sie bei Grote anders. Obwohl er im Frühjahr 2006 bereits die Musterung verweigert und dabei seine Gründe offen dargelegt hatte, wurde er zum 1. April 2007 zum Militärdienst einberufen. Dieser Einberufung folgte er nicht, sondern stellte sich im Rahmen einer öffentlichen Aktion am 15. Mai, dem Internationalen Tag zur Kriegsdienstverweigerung, vor eine Karlsruher Kaserne.

“Dieses Vorgehen ist ein Rückfall in die Zeiten des Kalten Krieges”, sagt die Rechtsanwältin Barbara Kramer, Vorsitzende der Zentralstelle KDV, zur Einberufung und Inhaftierung Grotes. “Obwohl die Bundeswehr aus 400.000 jungen Männern pro Jahrgang mittlerweile nur noch 35.000 Dienstposten für Grundwehrdienstleistende besetzen muss, zieht sie ausgerechnet jemand ein, der aus Gewissensgründen jeden Dienst verweigert. Die fortgesetzte Inhaftierung von Jonas Grote ist der gegen die Verfassung verstoßende Versuch, sein Gewissen zu brechen.”

Jürgen Grässlin, Bundessprecher der DFG-VK, bezeichnet die fortgesetzte Inhaftierung des Totalverweigerers als Skandal und fordert den Militärminister Franz-Josef Jung auf: “Entlassen Sie Jonas Grote sofort aus der Haft! Wenn Sie der Ansicht sind, dass er sich mit seiner Verweigerung strafbar gemacht hat, dann muss diese Frage ein ordentliches Gericht klären.”

Michael Behrendt, Sprecher der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär, verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2005, das einen Bundeswehrmajor wegen seiner Verweigerung der Beteiligung am Irak-Krieg freigesprochen hatte: “Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Bundeswehr Gewissensentscheidungen zu achten hat. Deshalb muss die Bundeswehr Soldaten, die aus Gewissensgründen bestimmte Befehle verweigern, eine Gewissen schonende diskriminierungsfreie Handlungsalternative bereit stellen. Im Falle von Totalen Kriegsdienstverweigerern kann diese bloß in der Entlassung aus der Bundeswehr bestehen.”

Nach Informationen der drei KDV-Organisationen wird es, wie bereits während des ersten Disziplinararrestes von Jonas Grote, auch in den kommenden Wochen zu Protestveranstaltungen örtlicher Friedensgruppen vor der Kaserne in Roth kommen.

Quelle: Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V.   (Zentralstelle KDV), Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V (DFG-VK)   und Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär   - Gemeinsame Presseerklärung vom 14.06.2007

Für Rückfragen und weitere Informationen: Stefan Philipp (Zentralstelle KDV / DFG-VK): Telefon 0177-6361276; Michael Behrendt (Kampagne gegen Wehrpflicht): Telefon 030-44013014

Veröffentlicht am

15. Juni 2007

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