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Externe Kosten kennen - Umwelt besser schützen

Umweltbundesamt veröffentlicht Methode zur besseren Schätzung externer Umweltkosten

Der Verzehr an unserer Umwelt hat einen Preis: Ob Luftschadstoffe der Industrie, Treibhausgase aus der Energieerzeugung oder gesundheitsschädlicher Feinstaub aus Autos und Lkw - was die menschliche Gesundheit und Umwelt belastet, verursacht Kosten für unsere Gesellschaft. Kosten, für die oft nicht die Verursacher, sondern die Allgemeinheit aufkommen muss. Aber: Woher wissen Umweltschützer, wie viel jede Tonne Kohlendioxid oder andere Luftschadstoffe die Volkswirtschaft kosten? Woher weiß die Politik, ob es sich lohnt, klimafreundliche erneuerbare Energien zu fördern? Die Streubreite solcher Schätzungen ist oft recht hoch - nicht zuletzt wegen stark differierender methodischer Herangehensweisen. Dies soll jetzt anders werden: Mit der “Methodenkonvention zur Schätzung externer Umweltkosten” des Umweltbundesamtes (UBA) lassen sich externe Umweltkosten anhand einheitlicher und transparenter Kriterien besser bewerten. “Die Umweltpolitik muss sich heute mehr als früher mit wirtschaftlichen Fragen auseinandersetzen”, sagte Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes. “Die verlässlichere Schätzung externer Kosten ist dazu wichtig: Sie hilft uns, Umweltkosten den Verursachern anzulasten - Preise können so besser die ökologische Wahrheit widerspiegeln.”

Externe Umweltkosten - das heißt, die durch Umweltschutzmaßnahmen vermeidbaren Umweltkosten - sind ein wichtiger Indikator für die Umweltpolitik: Sie zeigen in Geldeinheiten ausgedrückt, was Umweltschutz “bringt”. Der Nutzen des Umweltschutzes lässt sich so mit den Kosten für den Umweltschutz vergleichen; letztere dominieren oft die öffentlichen Diskussionen. Analysen externer Kosten helfen auch, die Höhe umweltbezogener Abgaben und Subventionen fachlich zu untermauern.

Die “Methodenkonvention” schlägt ein einheitliches Vorgehen vor, um externe Kosten zu berechnen und empfiehlt für wichtige Schadenskategorien - wie Klimafolgeschäden und Schäden durch Luftschadstoffe wie Feinstaub - einheitliche Kostensätze. Umweltökonomische Bewertungen werden so transparenter und konsistenter. Die Methodenkonvention soll künftig bei allen Studien des UBA verwendet werden. Einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag leistete das Forschungsprojekt “Maßstäbe zur Schätzung umweltrelevanter externer Kosten” unter der Federführung des Instituts für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER, Stuttgart).

Für die Energieerzeugung berechnete das UBA beispielhaft externe Kosten: Es zeigte sich, dass die externen Kosten der Stromerzeugung aus Stein- und Braunkohle in der Größenordnung von 6 bis 9 Cent pro Kilowattstunde (KWh) liegen. Für den durchschnittlichen, derzeitigen Stromerzeugungsmix in Deutschland betragen die externen Kosten knapp 6 Cent pro KWh. Die externen Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien liegen im Mittel deutlich unter einem Cent pro KWh. Dies zeigt: Die Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland ist volkswirtschaftlich vernünftig. Im Jahr 2006 kostete die Förderung der erneuerbaren Energien über das EEG nach vorläufigen Angaben 3,2 Milliarden Euro. Dem standen jedoch vermiedene Umwelt- und Gesundheitskosten in Höhe von mindestens 3,4 Milliarden Euro gegenüber.

Für den Straßenverkehr ergaben UBA-Rechnungen, dass ein Personenkraftwagen in Deutschland im Schnitt knapp drei Cent pro gefahrenen Kilometer an Folgekosten für Umwelt und Gesundheit verursacht - vor allem aus der Emission von Luftschadstoffen und Treibhausgasen. Für ein Auto mit einer Gesamtfahrleistung von 100.000 Kilometer, kommen so externe Kosten von 3.000 Euro zusammen. Bei einem LKW addieren sich die Kosten auf 17 Cent pro Kilometer. Lastete man auch diese Kosten an, so wäre mindestens eine Verdopplung der LKW Maut von derzeit 12,5 Cent auf 25 Cent gerechtfertigt.

Die Internalisierung der externen Kosten von Auto und Lkw kann nicht nur über Abgaben - etwa eine erhöhte Ökosteuer -, sondern auch über Ordnungsrecht erfolgen. So dürfte der Staat beispielsweise strengere Emissionsgrenzwerte für Fahrzeuge festlegen oder die Hersteller verpflichten, Partikelfilter gegen den gesundheitsschädlichen Feinstaub einzubauen. Den dazu erforderlichen Investitionen oder laufenden Ausgaben stehen die Nutzen für Umwelt und Gesundheit gegenüber. Im Autobeispiel wären pro Fahrzeug bis zu 3.000 Euro an Investitionen für mehr Umweltschutz gesamtwirtschaftlich gesehen vertretbar.

Externe Kosten spielen auch bei öffentlichen Investitionen eine erhebliche Rolle. Ein Beispiel ist die bessere Wärmedämmung öffentlicher Gebäude, die in erheblichem Umfang zur Vermeidung externer Kosten beitragen kann. Gesamtwirtschaftlich betrachtet rechnen sich deshalb viel mehr Investitionen in die Energieeinsparung, als dies bei einer engeren - rein betriebswirtschaftlichen - Rechnung der Fall ist. Wegen seiner Vorbildfunktion sollte der Staat deshalb bei Investitionsentscheidungen auch die vermiedenen externen Kosten in der Kalkulation berücksichtigen. Wie dies konkret geschehen kann, zeigt das Forschungsprojekt “Möglichkeiten der Berücksichtigung externer Umweltkosten bei Wirtschaftlichkeitsrechungen öffentlicher Investitionen”. Die Forschungsinstitute INFRAS, Zürich und das Finanzwissenschaftliche Institut an der Universität zu Köln (FiFo) führten diese Studie für das UBA durch.

Quelle: Umweltbundesamt (UBA)   - PresseInformation 024/2007 vom 27.04.2007.

Veröffentlicht am

02. Mai 2007

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