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Präventiv-willkürlich eingehegtes Demonstrationsrecht auf bayrische Art

Auch die KritikerInnen des Gebirgsjägertreffens in Mittenwald haben ein Demonstrationsrecht

Überall in der Bundesrepublik wird in den letzten Monaten der Befreiung von Krieg und Faschismus gedacht. In Mittenwald dagegen feiern die Gebirgsjäger ungebrochen ihre Tradition, zu der Kriegsverbrechen in Griechenland, Italien und anderswo gehören.

Seit 1952 trifft sich alljährlich zu Pfingsten in Mittenwald der Kameradenkreis Gebirgstruppe, der sich aus Veteranen der Wehrmacht und SS, aus Reservisten und Aktiven der Bundeswehr zusammensetzt. Edmund Stoiber hat dieses Treffen einmal als “unangreifbare Traditionspflege” bezeichnet. Gepflegt wird die verdrehende Erinnerung an die kriegerischen Heldentaten. Verharmlost und geleugnet werden die Verbrechen der Wehrmacht, die aus diesem Kreis begangen wurden. Gebirgsjäger haben während des Zweiten Weltkriegs in ganz Europa Kriegsverbrechen verübt.

Zum vierten Mal hat der “Arbeitskreis angreifbare Traditionspflege” und andere dieses Jahr zum Protest gegen diese Veranstaltung aufgerufen. Er fordert, dass die Erinnerung an die Opfer an diesem Ort lebendig und der Greueltaten gedacht wird. Er fordert den Ausschluss der Kriegsverbrecher aus dem Kameradenkreis und die strafrechtliche Verfolgung der noch lebenden NS-Kriegsverbrecher. Sie haben auch dieses Jahr zu einem Zeitzeugen-Hearing - mit Überlebenden der Massaker der Gebirgstruppe - eingeladen. Demonstrationen, Kundgebungen und Gottesdienste sollten die Öffentlichkeit über Geschichte und Gegenwart informieren.

Doch den Zeitzeugen der Todesmärsche, den Überlebenden der Konzentrationlager steht in Mittenwald noch nicht einmal angemessener Raum zur Verfügung. Denjenigen, die die Erinnerung an die Kriegsverbrechen wachhalten und der Opfer gedenken, werden die Möglichkeiten, sich zu versammeln und ihre Meinung öffentlich kundzutun, in unerträglichem Maße beschnitten.

  • Zeitzeugen mussten Pfingstsamstag in einem Zelt, weitab von jeder Mittenwalder Öffentlichkeit, von ihren schrecklichen Erfahrungen berichten.
  • Für das Treffen der Gebirgsjäger am Ehrenmal auf dem Hohen Brendten wurde Pfingstsonntag dagegen ein ganzer Berg polizeilich abgeriegelt und zu Privatgelände erklärt. Die “Privatstraße des Bundes” - ein Widerspruch in sich - wurde kurzerhand auf dem gesamten Zufahrtsweg privatisiert und stand einzig den Gebirgsjägern und ihrem Freundeskreis zur Verfügung. Den KritikerInnen dieses Treffens wurde jede Möglichkeit versagt, ihren Protest auch nur in “angemessener” Entfernung vorzubringen. Nach polizeilichem Augenschein wurde aussortiert und zeitweise in Gewahrsam genommen.

Schon an den Vortagen wurden die Versammlungen der Anhänger der “angreifbaren Traditionspflege” autoritär-staatssichernd eingehegt.

  • Freitag, 13. Mai 2005, wurde die Gegend um ein Privathaus in Wolfratshausen zur “Bannmeile” und für jedes öffentliche Anliegen unzugänglich erklärt.
  • Busse und anreisende PKW wurden ständig - “verdachtsunabhängig” - kontrolliert. Die wenigen Busse der KritikerInnen der Gebirgsjäger gerieten in immer neue Kontrollen. Personalien wurden überprüft. Plakate wurden beschlagnahmt, weil das Impressum fehlte. Ein T-Shirt mit der Aufschrift “Feuer und Flamme für diesen Staat” musste umgedreht getragen werden.
  • VersammlungsteilnehmerInnen sollten sich in eng mit Flatterband abgesperrte Umzäunungen begeben, die als der ihnen zugewiesene Versammlungsraum bezeichnet wurden.
  • Beim Zugang zu Demonstrationen führte die Polizei bei den Teilnehmenden Taschen- und Personenkontrollen durch. Noch die letzte Streichholzschachtel oder das Paket Kekse wurden geöffnet. Bücher und Broschüren wurden eingehend auf Verdächtiges überprüft.
  • Selbst die Personalien der zu benennenden Ordner und Ordnerinnen wurden akribisch aufgenommen. Sputeten sich Teilnehmende nicht, sofort den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten, so wurde gedroht, mit diesem Verhalten bringe man den Versammlungsleiter in Schwierigkeiten.
  • Bis ins Kleinlichste kontrollierte die Polizei die Einhaltung der
    Auflagen: Nur ein wenig zu kurz geratene Transparentstöcke wurden ebenso bemängelt wie die Nutzung dünnen Bambus statt Holz. Verlangt wurde immer wieder, die seitenweisen Auflagen bei der Kundgebung vorzulesen.
  • Vermummung wurde je nach Situation und Gutdünken definiert. Der Staatsanwalt hatte Freitag zunächst beschlossen, dass das Tragen von drei der Utensilien - Sonnenbrille, Mütze und Kapuze- als Vermummung gelte und geahndet würde. Zwischenzeitlich wurde es auf zwei Utensilien herabgestuft. Recht ist, was die Polizei, manchmal in Abstimmung mit dem Staatsanwalt/der Staatsanwältin beschließt. Nicht Rechtssicherheit für die Bürger und Bürgerinnen, sondern Willkür sind das Ergebnis.
  • Mit Festnahmen einzelner aus Versammlungen heraus oder auch am Rande von Versammlungen wurden die Demonstrierenden immer wieder provoziert.
  • An die ständige Überwachung von Versammlungen mit Video, mit Kameras, durch in ziviler Kleidung auftretende PolizeibeamtInnen hat man sich fast schon gewöhnt. Es ist aber ein rechtswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Insgesamt wurde ein vordemokratisch-autoritäres Grundrechtsverständnis deutlich. Versammlungen wurden grundsätzlich als potentielle Gefährdungen aufgefasst, die es präventiv polizeilich zu kontrollieren, zu überwachen und einzuschüchtern gelte. Wer sein Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Anspruch nimmt, gilt als Störer und Störerin, als potentielle StaftäterIn und hat diesem polizeilich-politischen Verständnis gemäß seine Freiheitsrechte schon verwirkt. In all diesem machtvollen Auftreten bleibt nur ein positives Moment zu benennen: Fast durchgängig waren PolizeibeamtInnen bereit, auf Nachfrage Name und Einheit zu nennen.

Fast mit Erstaunen musste man angesichts solch autoritären Auftretens der Polizei die Reaktionen der Protestierenden beobachten. Gegenüber all diesen Zumutungen und Übergriffen verhielten sie sich durchweg äußerst gelassen und humorvoll-verwundert. Konzentriert darauf, ihr Anliegen zum Ausdruck zu bringen, die begangenen Verbrechen an- und eine verantwortlichen Umgang mit der Geschichte einzuklagen, ließen sie sich nicht provozieren.

Quelle: Komitee für Grundrechte und Demokratie - Elke Steven, Pressemitteilungen vom 11. und 16.05.2005

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Veröffentlicht am

21. Mai 2005

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