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Jodtabletten für den atomaren Katastrophenfall

Von Reinhold Thiel - Stellungnahme der Ulmer Ärzteinitiative vom 29.08.2004

Bei den Katastrophenschutzbehörden in Deutschland werden im 2. Halbjahr 2004 veraltete Lagerbestände von Jodtabletten ausgetauscht und neue Jodlager eingerichtet. Die Tabletten werden in Baden-Württemberg in der Zeit vom 23.08.-03.09.04 ausgetauscht. Die bisherigen Jodtabletten in bundesdeutschen Lagern sind nicht nur alt geworden, sie waren auch in ihrer Dosierung von 1,0 mg schon lange nicht mehr zeitgemäss gewesen. Seit 1989 empfiehlt die WHO für den atomaren Katastrophenfall eine Dosierung von 1,3 mg für Erwachsene. Es wurde also nach 15 Jahren höchste Zeit, diese Empfehlung umzusetzen.

Jod schützt vor Schilddrüsenkrebs, aber nicht vor allen anderen Krankheiten - Es gibt keine “Strahlenschutztablette”.

Hochdosierte Kaliumjodidtabletten sollen im atomaren Katastrophenfall vor bösartigen Erkrankungen der Schilddrüse schützen. Schilddrüsenkrebs tritt in den durch den Raektorunfall von Tschernobyl verseuchten Gebieten besonders besonders häufig auf. Es erkrankten dort Menschen in allen Altersklassen, überwiegend Kinder, aber auch Menschen, die hunderte Kilometer entfernt vom Reaktor radioaktiv belastet wurden. Jod schützt nur vor Schilddrüsenkrebs und nicht vor all den anderen Krankheiten, die durch eine radioaktive Belastung hergerufen werden. Es gibt keine “Strahlenschutztablette”, die uns vor allen Krankheiten schützen kann.

Für einen wirksamen Schutz ist eine hochdosierte und rechtzeitige Jodeinnahme notwendig.

Eine Einnahme von Jod im Katastrophenfall ist nur wirksam, wenn sie hochdosiert und rechtzeitig erfolgt. Die bei uns üblichen Jodtabletten zur Vorbeugung von Kropferkrankungen im mµ-Gramm-Bereich genügen in ihrer Dosierung nicht - man müsste davon bis zu 1000 Tabletten auf einmal schlucken. Das hochdosierte Jod schützt ausserdem nur, wenn es rechtzeitig eingenommen wird, d.h. möglichst bevor eine radioaktive Wolke eintrifft. Seine Wirkung verringert sich bei späterer Einnahme von Stunde zu Stunde. 8-10 Stunden nach der radioaktiven Belastung ist Jod wirkungslos. Eine noch spätere Ersteinnahme kann sogar schaden.

Das Jod ist nicht für alle da und wird viele Menschen zu spät erreichen.

Nicht für alle Menschen sind in der BRD Jodtabletten vorgesehen. Im Nahbereich der Atomkraftwerke bis zu 25 km gibt es Jodvorräte nur für Menschen bis 45 Jahre. Im Bereich von 25-100 km nur für Schwangere und Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre. Die Jodvorräte für den 25-100 km-Bereich lagern unter der Regie des Bundes an sieben Orten in der BRD verteilt. Im Katastrophenfall sollen sie von dort innerhalb von 8 Stunden mit Hilfe von Hubschraubern und der Feuerwehr zu allen Apotheken in der verseuchten Region gebracht werden. Die betroffenen Menschen müssten die Tabletten dann von den Apotheken abholen. Ob dies für eine sinnvolle und rechtzeitige Einnahme schnell genug geschehen kann, ohne dass sich die Menschen unnötig einer weiteren radioaktiven Belastung aussetzen, darf mit Fug und Recht angezweifelt werden.

Für den Jodbvorrat für den 0-25 km-Bereich um Atomkraftwerke gilt die Zuständigkeit der Bundesländer mit einer Vielfalt von unterschiedlichen Regelungen und Vorschriften. Laut einem jüngsten Bericht des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 19.07.04 werden Jodvorräte “in geeigneten Einrichtungen in den Gemeinden” gelagert. Im Gegensatz zu früher erhalten Menschen, die näher als 5 km (in Ausnahmefällen bis 10 km) am AKW wohnen, die hochdosierten Jodtabletten auch direkt zur Aufbewahrung im eigenen Haushalt (Vorverteilung).

Verwirrende Verteilungsregeln lassen viele Fragen offen

Getrennte Zuständigkeiten von Bund und Ländern und eine Vielfalt von unterschiedlichen Länder-Bestimmungen sorgen für eine unüberschaubare Versorgungssituation und für viele Fragen.

  • Warum darf ein 19-jähriger junger Mann, der in 26 km Entfernung zum AKW wohnt, keine Jodtablette erhalten?
  • Warum erhält er sie, wenn er aber in 24 km Entfernung zum AKW wohnt?
  • Warum werden im Grossraum Ulm/Neu-Ulm (mit 30 km-Entfernung zum AKW und mit über hunderttausend Menschen) Tablettenvorräte nur für Schwangere und Kinder angelegt und diese nicht einmal im Stadtgebiet gelagert?
  • Wodurch ist eine scharfe 25-km-Grenze bei der Versorgung begründet, obwohl spätestens seit Tschernobyl bekannt sein sollte, dass Radioaktivität nicht am Kilometerstein 25 halt macht?
  • Warum wird einem 46-jährigen Familienvater der Jodschutz verweigert, auch wenn er in unmittelbarer Nähe am AKW wohnt?
  • Warum werden dafür medizinische Gründe angeführt, obwohl mittlerweile aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl bekannt ist, dass auch Menschen weit über 60 Jahre hinaus bei radioaktiver Belastung vermehrt an Schilddrüsenkrebs erkranken?
  • Warum wird einer Familie in 5 km Entfernung zu einem bayerischen Atomkraftwerk ein Tablettenvorrat im Haushalt verweigert, obwohl dies einer baden-württembergischen Familie zugestanden wird (Vorverteilung)?
  • Warum wird in Bayern und Nordrhein-Westfalen nicht, in Hessen und Rheinland-Pfalz bis zu 5 km, in Baden-Württemberg manchmal auch bis 10 km und in Hamburg und Niedersachsen immer bis zu 10 km vorverteilt?
  • Warum verweigert eine bayerische Staatsregierung die Vorverteilung von Jodtabletten im Nahbereich ihrer Atomkraftwerke mit der Begründung, die (bayerischen) Familien würden ihre Tablettenschachteln nur verlegen und im Notfall nicht mehr finden?
  • Sind bayerische Familen unordentlicher als Familien in Baden-Würtemberg oder in Hamburg?

Die Differenziertheit dieser Fragen steigert sich ins unermessliche bei einer Reaktorkatastrophe im (bayerischen) Atomkraftwerk Gundremmingen. Im Gundremminger 25 km-Bereich gelten durch Grenzlandlage sowohl bayerische, als auch baden-würtembergische “Verhältnisse”. Die baden-würtembergische Stadt Heidenheim wird ausserdem noch durch eine Katastrophenschutz-Bund-Ländergrenze geteilt. Im Nordwesten der Stadt gilt die Bundesregelung (Tabletten nur für Schwangere und Kinder bis 18 Jahre), im Südosten gilt die baden-würtembergische Länderregelung (Tabletten für jeden, der nicht älter als 45 Jahre ist), 5 km östlich des Stadtgebietes gelten bayerische Länderregeln (prinzipiell keine Vorverteilung).

  • Welcher Apotheker in welchem Stadtteil von Heidenheim darf im akuten Katastrophenfall an welche Menschen Jodtabletten abgeben und an welche nicht?
  • Verlangt er dazu bei Frauen einen Schwangerschaftstest?
  • Müssen im Katastrophenfall die Heidenheimer Bürger einen Meldenachweis mit Lageplan und Geburtsurkunde zur Apotheke mitbringen, um ihre Berechtigung zum Erhalt der Jodtabletten zu begründen?

Die Ulmer Ärzteinitiative setzt sich schon seit Jahren für eine generelle ereignisunabhängige Vorverteilung von Jodtabletten an alle Haushalte in der BRD ein. Radioaktive Belastung bei einem Atomunfall macht nicht bei einer 25 km-Grenze halt.

Obwohl in Österreich kein einziges Atomkraftwerk betrieben wird, schützt der österreichische Staat seine Bürger vor den Gefahren der Atomkraftwerke aus den Nachbarstaaten. In Österreich wird schon jahrelang eine ereignisunabhängige Vorverteilung auf freiwilliger Basis, begleitet mit einer individuellen Beratung durch die örtlichen Apotheken praktiziert. Warum ist dies nicht auch bei uns in Deutschland möglich?

Bei all diesen Jodverwirrungen und auch den jüngsten Vernebelungsplänen der AKW-Betreiber dürfen wir nicht übersehen, dass wir nur dann wirklich vor AKW-Gefahren geschützt sind, wenn bei uns die Atomreaktoren ganz abgeschaltet werden. Technisch könnten wir dies viel schneller erreichen, als es der “Atomkonsens” vorsieht. Was uns dafür fehlt, ist der politische Wille.

Reinhold Thiel ist Sprecher der Ulmer Ärzteinitiative, Regionalgruppe der IPPNW, info@ippnw-ulm.de, www.ippnw-ulm.de , www.atom-secur.de

Veröffentlicht am

29. August 2004

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